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Bebauungspläne im Sindelfinger Geoportal
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FAQs
Darf die Stadt überhaupt Bebauungspläne aufstellen, die mich in meinem Bauwillen einschränken?
Es ist Pflichtaufgabe der Stadt dafür zu sorgen, dass die städtebauliche Ordnung eingehalten wird und dass die Bebauung und Nutzung nicht willkürlich und regellos verläuft. Die Planungshoheit der Stadt ist im Baugesetzbuch (§ 1 BauGB) ausdrücklich so festgelegt.
Die Einschränkung der individuellen Baufreiheit zu Gunsten eines geordneten Gemeinwesens leitet sich daraus ab und ist in der sozialen Verpflichtung des Eigentums im Grundgesetz (Art. 14 Abs. 2 GG) begründet.
Wie wird ein Bebauungsplan aufgestellt? Welche Mitsprachemöglichkeiten habe ich als Bürger?
Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt nach einem gesetzlich genau geregelten Verfahren durch die höchste Instanz einer Stadt, dem Gemeinderat, im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit.
In mehreren Stufen, die durch das BauGB vorgeschrieben sind, erhalten alle Bürger während des Verfahrens mindestens zweimal die Gelegenheit, sich zu informieren und ihre Meinung zu dem beabsichtigten Bebauungsplan zu äußern.
Ähnlich werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange (TÖB) informiert und beteiligt.
Die Ergebnisse dieser Beteiligungsrunden werden in den städtischen Gremien diskutiert. Am Ende des Verfahrens steht der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat und die amtliche Bekanntmachung des Bebauungsplans.