Entwässerung

Gesplittete Abwassergebühr

Die Stadt Sindelfingen verfügt in allen Ortsteilen über ein leistungsfähiges Entwässerungssystem, bestehend aus einem Kanalnetz, Regenwasserbehandlungsanlagen und den Kläranlagen. Diese Einrichtungen sorgen dafür, dass anfallendes Schmutz- und Niederschlagswasser weitgehend unsichtbar gesammelt und gereinigt wird, so dass es schadlos in die Gewässer eingeleitet werden kann.

Abwasser auf der Straße

Die für den Betrieb, die Erweiterung und die Unterhaltung dieser Einrichtungen entstehenden Aufwendungen sind entsprechend dem Kommunalabgabengesetz kostendeckend über Abwassergebühren zu finanzieren.

Bis zum Jahr 2009 wurde diese Gebühr berechnet, indem die bei der Abwasserbeseitigung entstandenen Kosten auf den Trinkwasserbezug (Ablesung am Wasserzähler) umgelegt wurden. In dieser Gebühr waren sowohl die Kosten für die Sammlung und Beseitigung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat jedoch am 11.3.2010 entschieden(Az.: 2 S 2938/08), dass die Abwassergebühr in die beiden Teilbereiche Niederschlagswasserbeseitigung und Schmutzwasserbeseitigung aufzuteilen ist. Aus diesem Grund hat die Stadt Sindelfingen, wie im Übrigen alle Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg auch, die bisherige einheitliche Gebühr aufgesplittet.
 
Bitte beachten Sie dabei, dass lediglich die frühere einheitliche Gebühr verursachergerecht entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme auf die beiden Teilbereiche aufgeteilt wurde. Die Stadt hat also keine zusätzliche Gebühr eingeführt und auch nicht das Gebührenaufkommen insgesamt erhöht.
 
Für die Beseitigung des Schmutzwassers wird die bezogene Trinkwassermenge als Maßstab verwendet. Dieser Gebührenanteil liegt unter dem bis zum Jahr 2010 veranschlagten einheitlichen Gebührensatz.
Dafür kam ein Gebührenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung hinzu, der sich aus der Größe der versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück berechnet, die das Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlagen einleiten. Dies gilt natürlich auch für Flächen, die über einen öffentlichen Gehweg oder eine Straße in die Abwasseranlagen entwässern, was im Übrigen nicht satzungskonform ist.
Um die versiegelten Flächen genau ermitteln zu können, wurde das Stadtgebiet beflogen. Aus den dabei entstandenen Luftbildern und aus örtlichen Aufnahmen des Vermessungsamtes wurden die überbauten und befestigten Flächen mit hoher Genauigkeit erfasst und jedem Grundstückseigentümer Erfassungsblätter zugestellt. Nach Einarbeitung der Rückmeldungen, wurde für jedes Grundstück eine gebührenpflichtige Fläche für die Niederschlagswassergebühr festgelegt.

Ab 01.01.2023 beträgt die Schmutzwassergebühr 1,51 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,37 €/m².

Wenn Sie bauliche Änderungen auf Ihrem Grundstück vornehmen, bei denen sich die versiegelte Fläche ändert, sind Sie verpflichtet, dies dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung mitzuteilen.