Vorkaufsrecht der Gemeinde und Negativzeugnis

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes „Negativzeugnis“ der Gemeinde.

Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht z. B. bei:

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden können. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder dieses nicht ausübt.

Verfahren

Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies das beurkundende Notariat. Es beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Sindelfingen.

Bearbeitungsdauer

Will die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben, muss sie dies den Beteiligten und dem Notariat schriftlich innerhalb von zwei Monaten mitteilen.

Rechtsgrundlage

§§24 – 28 Baugesetzbuch (BauGB) (Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde)