OB-Wahl 2025
Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters in Sindelfingen am 11. Mai 2025 und eventuelle Stichwahl am 25. Mai 2025
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters in Sindelfingen.
Aktuelles
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Aufruf der Terminübersichtsseite für Wahlen in Sindelfingen
Die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters findet am 11. Mai 2025 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Falls keine/r der Kandidat/innen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint, findet am 25. Mai 2025 von 08:00 bis 18:00 Uhr eine Stichwahl statt.
Allgemeine Informationen
Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Sindelfingen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für acht Jahre direkt gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet zwei Wochen später, am 25. Mai 2025, eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.
Wahlbenachrichtigung und Beantragung der Briefwahl
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt im Laufe der 15ten Kalenderwoche. Jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens bis zum 20. April 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. Alternativ kann der Antrag auch persönlich, schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) oder online bei uns beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Bei schriftlicher Beantragung sind folgende Angaben erforderlich: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift. Teilen Sie uns außerdem bitte mit, ob Sie einen Wahlschein für die Hauptwahl am 11. Mai und die eventuelle Stichwahl am 25. Mai 2025 oder nur für eine der Wahlen beantragen möchten.
Postalische Anträge sind zu richten an die: Stadt Sindelfingen, Servicepunkt, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen. Wahlscheine können bis zum Freitag vor der Wahl 09. Mai, 18:00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen deutsche Staatsbürger/innen oder Unionsbürger/innen mit Hauptwohnsitz in Sindelfingen, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Bitte bedenken Sie, dass Sie nach einem Umzug mindestens drei Monate in der Gemeinde gewohnt haben müssen um an der Wahl teilzunehmen. Ausgenommen von dieser Regel sind sogenannte Rückkehrer, falls diese innerhalb von drei Jahren nach dem Wegzug aus der Gemeinde wieder nach Sindelfingen zurückgekehrt sind. Rückkehrer sind wahlberechtigt, müssen aber spätestens bis zum 20. April 2025 eine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.
Wann kommt es zur Stichwahl?
Wahlbenachrichtigung und Briefwahl im Falle einer Stichwahl
Für die Stichwahl wird keine zusätzliche Wahlbenachrichtigung versendet. Die Bürgerinnen und Bürger, die ein Wahllokal aufsuchen, werden daher gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung vom Hauptwahlgang zu behalten. Die Wahlhelfer in den Wahllokalen werden die Wähler eigens darauf nochmals hinweisen.
Wählerinnen und Wähler, die bereits zur Hauptwahl Briefwahl beantragt und dabei angegeben haben, auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahlunterlagen erhalten zu wollen, bekommen diese automatisch per Post.
Wer diese Option nicht ausgewählt hat, kann die Briefwahl für die Stichwahl gesondert beantragen – entweder persönlich am Servicepunkt im Rathaus Sindelfingen oder in den Bezirksämtern, über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, schriftlich (per Brief an: Stadt Sindelfingen, Servicepunkt, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen, per E-Mail oder per Fax an 94-213) unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Anschrift oder online.
Auch wer im ersten Wahlgang im Wahllokal gewählt hat, kann auf diesem Weg Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Wer Briefwahl beantragt hat, aber stattdessen im Wahllokal abstimmen möchte, kann dies unter Vorlage des Wahlscheins tun.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen – allerdings nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
Was gilt für neu wahlberechtigte Personen?
Bekanntgabe der Ergebnisse
Das vorläufige Ergebnis der OB-Wahl wird am Abend des 11. Mai auf hier bekanntgegeben, das amtliche Ergebnis am 12. Mai ab 16 Uhr veröffentlicht. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit von mehr als 50 % der Stimmen erhalten hat.
Das vorläufige Ergebnis einer eventuellen Stichwahl wird am Abend des 25. Mai bekanntgegeben, das amtliche Ergebnis am 26. Mai ab 16 Uhr veröffentlicht. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen wird zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister der Stadt Sindelfingen gewählt.