Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt
Stadt Sindelfingen (zur Startseite)
Freundschaftsbrunnen Klostersee Schule für Musik, Theater und Tanz Wochenmarkt Stadthalle Altstadt Eingang Haus der Weberei Bilder Sindelfingen
Suche
Suche
Stadtplan Presse Impressum Übersicht ?
  • Stadtverwaltung
    • Bürgerservice
      • Wo erledige ich was?
        • Lebenslagen
        • Mitarbeiter(innen)-Liste
      • Online-Dienste + Formulare
      • Kommunale Steuern
      • Bürgerreferentin
      • Einwohnersprechstunde
      • Fundsachen
      • Wochenmärkte
      • Baustellenübersicht
      • Geschwindigkeitsmessungen
      • Sauberkeitstelefon
      • Regionale Presse
    • Sindelfingen 2025
    • Wahlen, Zahlen + Ziele
    • Stadtrecht
    • Stellenbörse
    • Impressum und Kontakt
    • Sindelfingen audiovisuell
  • Gemeinderat + Bürgermeister
  • Wahlen, Volksabstimmung
  • Wirtschaft
  • Bildung + Kinderbetreuung
  • Soziales
  • Tourismus
  • Kultur, Freizeit + Sport
  • Internationales / Interkulturelles / Europa
  • Planen, Bauen + Umwelt
  • Maichingen
  • Darmsheim
Sie befinden sich hier:
Start - Stadtverwaltung - Bürgerservice - Wo erledige ich was? - Lebenslagen

Lebenslagen

Alle Lebenslagen anzeigen | Gesundheit | 1. Krankenversicherung | Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland

Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland

Zur übergeordneten Lebenslage "1. Krankenversicherung"

In den EU-/EWR-Staaten sowie in der Schweiz wurde der Auslandskrankenschein durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC = European Health Insurance Card) ersetzt. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten damit einfacheren Zugang zu den medizinisch erforderlichen Leistungen bei Reisen in diese Staaten.

Die EHIC gilt für

  • vorübergehende Auslandsaufenthalte (z.B. Urlaub, Arbeitnehmerentsendung, Arbeitsuche, Studium), und dabei für
    • notwendige medizinische Leistungen bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten oder im Krankenhaus sowie
    • die notwendige Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten.

Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss die Europäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen. Sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt. Enthält Ihre derzeitige Versichertenkarte noch keine EHIC, können Sie sich diese bei Ihrer Krankenkasse anfordern.

Achtung: Fahren Sie gezielt ins Ausland, um sich behandeln zu lassen, können Sie die EHIC nicht dafür einsetzen. Eine solche Behandlung sollte nur nach Zustimmung der jeweiligen Krankenkasse erfolgen.

Mit der EHIC haben Sie in Ihrem Reiseland dieselben Leistungsansprüche wie Versicherte dieses Landes. Sie müssen auch die für das Krankenversicherungssystem Ihres Reiselandes üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen leisten.

Achtung: Die EHIC hat nicht den gleichen Leistungsumfang wie eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat ist nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt auch für diese Zwecke ratsam.

Tipp: Viele Krankenkassen kooperieren mit privaten Krankenversicherungsunternehmen und bieten günstige Tarife für ihre Versicherten an. Fragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse.

Tipp: Im Ausland gelten andere versicherungsrechtliche Besonderheiten (z.B. Abrechnung als Sachleistung oder im Wege der Kostenerstattung) als in Deutschland. Daher sollten Sie sich vor Reisebeginn bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) die "Merkblätter zur Krankenversicherung bei Urlaub im Ausland" beschaffen. Die Merkblätter gibt es für sämtliche EU-Staaten und eine Reihe weiterer Staaten (Norwegen, Schweiz, Mazedonien, Kroatien, Lichtenstein und Island). Sie können auch online bei der DVKA abgerufen werden.

Für Reisen in bestimmte Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Dazu zählen z.B. Serbien, Montenegro, Tunesien und die Türkei.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welcher Krankenversicherungsschutz für Ihr Reiseland besteht. Wenn es zwischen Deutschland und Ihrem Urlaubsland kein Sozialversicherungsabkommen gibt, sollten Sie unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Ansonsten haben Sie keinerlei Versicherungsschutz und müssen anfallende Arzt‑ oder Krankenhauskosten selbst bezahlen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am {0} freigegeben.
Seite drucken
Seite verschicken
zurück nach oben