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Opferschutz und Opferhilfe
Opfer von Straftaten finden in der für sie belastenden und ungewohnten Situation Beispiele für Handlungsmöglichkeiten und Zugang zu den verschiedenen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.
Im Notfall können Sie immer die Notrufnummern 110 oder 112 wählen. Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle. Unter der Euronotrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr Feuerwehr und Rettungsdienst/Notarzt. Hör- und sprachbehinderte Menschen können sich mit dem Faxnotruf 110 direkt an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden.
Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:
- Anzeige erstatten
- Ausgleich im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren)
- Beratung durch einen Opferanwalt
- Beratung durch einen Zeugenanwalt
- Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren
- Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
- Hilfe bei der Prozessführung (Prozesskostenhilfe)
- Landesstiftung Opferschutz
- Nebenklage
- Platzverweis in Fällen häuslicher Gewalt
- Privatklage
- Schutzanordnungen
- Strafantrag
- Vorübergehender Aufenthalt in einem Frauen- und Kinderschutzhaus
- Wohnungsüberlassung
