|
In der Stadtrechtssammlung sind alle Satzungen, Rechtsverordnungen, Richtlinien, Geschäftsordnungen und sonstige Regelungen enthalten, soweit sie vom Gemeinderat beschlossen wurden. Nachrichtlich findet man auch ausgewählte Rechtsverordnungen des Landkreises Böblingen, soweit das Stadtgebiet betroffen ist. Bei Satzungen und Rechtsverordnungen ist ausschließlich die amtliche Bekanntmachung rechtsverbindlich. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit sowie die aktuelle Fassung dieser Sammlung kann keine Gewähr übernommen werden (Haftungsausschluss). Auskünfte hierzu können nur vom jeweils zuständigen Fachamt erteilt werden.
Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen:
justitiariat@sindelfingen.de, Tel.: 0 70 31/94-30 6 bis -30 8
Vorwort des Oberbürgermeisters zum Stadtrecht
|