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Start - Stadtverwaltung - Stadtrecht

Vorwort des Oberbürgermeisters zum Stadtrecht

Die Freiheit zur Selbstbestimmung ist sowohl für den einzelnen Menschen als auch für eine Gemeinde erstes Recht und erste Pflicht. Wie alle Gemeinden ist daher auch unsere Stadt aufgefordert und ermächtigt, ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln.

Satzungen, Verordnungen und Richtlinien sind augenfälliger Beweis einer in Anspruch genommenen Freiheit, zum Wohl der Allgemeinheit und damit auch zum Wohl des Einzelnen Grundlagen für ein menschliches Zusammenleben zu schaffen. Da ein Wirken für die Gemeinschaft wie für den Einzelnen nur dann möglich ist, wenn jeder Einzelne seinen Teil zum allgemeinen Wohl beiträgt, ist die vorliegende Sammlung „Sindelfinger Stadtrecht“ notwendig.

Rechte und Pflichten, Freiheiten und Bindungen der Bürger dieser Stadt und der Stadt galt es zusammenzufassen und darzustellen, um sowohl der Bürgerschaft als auch der Verwaltung und dem Gemeinderat der Stadt Sindelfingen einen verlässlichen Wegweiser auf der Suche nach dem geltenden Recht zu geben.

Möge die Sammlung „Sindelfinger Stadtrecht“ ihren Zweck erfüllen und einem guten „Verhältnis“ zwischen den Bürgern unserer Stadt und ihrer Stadtverwaltung förderlich sein.

Dr. Bernd Vöhringer
Oberbürgermeister



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