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Wohngeld

 

Allgemeine Informationen

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Es soll all jenen Einwohnern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.

 

Antragsformulare für Wohngeld gibt es im Rathaus Sindelfingen (Zimmer 4.30 und 4.31) sowie bei den Bezirksämtern Maichingen und Darmsheim. Dort erhalten Sie Informationen und Merkblätter, welche Angaben genau gemacht werden müssen. Der Antrag muss auch dort wieder eingereicht werden.

 

Wer erhält Wohngeld?

  • der Mieter einer Wohnung oder eines einzelnen Zimmers als Mietzuschuss
  • der Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss

 

Wer erhält kein Wohngeld?

Da bei der Berechnung der Leistung die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, haben seit 01. Januar 2005 die Empfänger folgender Sozialleistungen keinen Anspruch auf Wohngeld:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören

 

Der Anspruch auf Wohngeld endet, wenn der Antrag auf oben genannte Leistungen gestellt wird.

 

Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitgliedern
  • der Höhe des Gesamteinkommens des Familienhaushaltes
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst

 

Ausführliche Informationen zum Thema Wohngeld gibt es auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen unter www.bmvbw.de.

 

INFORMATION:

Seit 01.01.2009  ist ein neues Wohngeldgesetz in Kraft. Dies führte zu folgenden Wohngeldverbesserungen:

 

  • Erhöhung der Miethöchstbeträge

     Die bei der Wohngeldberechnung zu berücksichtigenden Miethöchstbeträge wurden um 10 % 

     angehoben.

  • Erhöhung der Tabellenwerte

     Die Wohngeldtabellenwerte wurden um 8 % angehoben

  • Einführung einer Heizkostenkomponente

     Es wurde eine Heizkostenkomponente eingeführt. Diese Pauschale ist nach der Anzahl der Haushalts-

     mitglieder gestaffelt.

 

Die Zahl der Wohngeldhaushalte ist dadurch erheblich angestiegen. 

 




Ihre AnsprechpartnerInnen beim Amt für soziale Dienste

A - K    Frau Melanie Reichert  Raum 4.30     0 70 31/94-26 1    melanie.reichert@sindelfingen.de

L - Q    Frau Heike Wörn          Raum 4.31     0 70 31/94-58 9      heike.woern@sindelfingen.de

R - Z    Frau Monica Weber     Raum 4.31     0 70 31/94-39 5      monica.weber@sindelfingen.de

Wohngeld für Heimfälle - Frau Tanja Kraus    Raum 4.29     0 70 31/94- 36 8     tanja.kraus@sindelfingen.de

 

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