Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt
Stadt Sindelfingen (zur Startseite)
Freundschaftsbrunnen Klostersee Schule für Musik, Theater und Tanz Wochenmarkt Stadthalle Altstadt Eingang Haus der Weberei Bilder Sindelfingen
Suche
Suche
Amtlicher Stadtplan Presse Impressum Übersicht ?
  • Stadtverwaltung
  • Gemeinderat + Bürgermeister
  • Wahlen, Volksabstimmung
  • Wirtschaft
  • Bildung + Kinderbetreuung
    • Schulen
    • Betreuung an Schulen
    • Kindertagesstätten
    • Kinderbüro
      • Vorstellung des Kinderbüros
      • Projekte des Kinderbüros
      • Aktion "Gute Fee"
      • Kinderrechte
      • Kontakt
      • Kinderstadtteilplan Innenstadt
    • Ferienbetreuungen
    • Bürgerstiftung
    • Bürgerzentren
    • Jugend forscht
  • Soziales
  • Tourismus
  • Kultur, Freizeit + Sport
  • Internationales / Interkulturelles / Europa
  • Planen, Bauen + Umwelt
  • Maichingen
  • Darmsheim
Sie befinden sich hier:
Start - Bildung + Kinderbetreuung - Kinderbüro - Kinderrechte

 

Die Rechte des Kindes nach der UN-Kinderrechtskonvention

 

Nicht nur Erwachsene, auch Kinder haben Rechte. Ein Recht ist etwas, was Dir zusteht und was man Dir nicht verbieten kann. Alle Erwachsenen (und auch Kinder untereinander) müssen diese Rechte ernst nehmen. Weil Kinder besonderen Schutz und Förderung brauchen, gelten für sie eigene Kinderrechte. Das haben viele Erwachsene aus der ganzen Welt vor mehr als 15 Jahren erkannt und eine Art weltweites Grundgesetzbuch für Kinder erarbeitet, die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, kurz: UN-Kinderrechtskonvention.

 

Kinderrechte

UN-Kinderrechtskonvention:

Die UN-Kinderrechtskonvention ist eine Abmachung über die Rechte des Kindes. Sie wurde 1989 von den Vereinten Nationen (englisch: United Nations, Abkürzung: UN) – einem Zusammenschluss fast aller Länder der Erde – beschlossen. Die Vereinten Nationen setzen sich für den Frieden in der Welt ein und arbeiten in wichtigen Fragen zusammen – auch in Sachen Kinderrechte. Die UN-Kinderrechtskonvention soll dafür sorgen, dass die Rechte aller Kinder auf Versorgung, Schutz und Beteiligung in der ganzen Welt anerkannt und verwirklicht werden.

 

Jede Regierung, die der Abmachung über die Rechte der Kinder zugestimmt hat, verspricht, sie einzuhalten. Bis heute haben 192 Länder die UN-Konvention ratifiziert, d. h. unterschrieben), also fast alle Länder der Erde, darunter auch Deutschland. In unserem Land gelten die Kinderrechte seit 1992 - und zwar für alle Menschen, die noch nicht erwachsen sind, das heißt sowohl für kleine Kinder (ab der Geburt) als auch für Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren.

So beschreiben Sindelfinger Kinder die Kinderrechte:

Einige Sindelfinger Kinder haben sich in ihren Schulklassen Gedanken darüber gemacht, welche Kinderrechte sie besonders wichtig finden und was sie auch Kinder aus anderen Ländern wünsche, denen es nicht so gut geht wie ihnen. weiterlesen

 

Links zu Kinderrechten:

Schaut Euch doch mal die 10 Grundrechte für Kinder nach der UN-Kinderrechtskonvention an! Übrigens: das Kinderbüro kommt auch gerne zu Euch in die Schule und stellt Euch diese 10 Grundrechte mit einem spannenden Quiz vor!

Weitere Informationen zu den Kinderrechten findet ihr bei der „Kindersache", der Kinderseite des Deutschen Kinderhilfswerkes oder der Kinderseite von Unicef. Ganz ausführlich kann man alle 54 Artikel der UN -Kinderrechtskonvention bei Unicef nachlesen.

 

Aktuell:

"Alle Kinder haben Rechte" - Kinder- und Familienfest zum Weltkindertag

Am Sonntag, den 23. September 2012 von 14 bis 18 Uhr im Sommerhofenpark

 


 


 

Seite drucken
Seite verschicken
zurück nach oben