Schützenswertes durch Planung auf Dauer bewahren und entwickeln |
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An einem sich dynamisch entwickelnden Industriestandort wie Sindelfingen sind Natur und Landschaft auf vielfältige Weise potentiell gefährdet. Um die Naturgüter langfristig im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, ist die Stadt durch Bundes- und Landesgesetze zur Erarbeitung eines Landschaftsplanes verpflichtet.
Die Aufgabe der Landschaftsplanung ist es, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft sowohl als Lebensgrundlage des Menschen als auch eine Voraussetzung für dessen Erholung nachhaltig zu sichern.
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes leistet dies der Landschaftsplan, auf Ebene des Bebauungsplanes der Grünordnungsplan. In beiden Planwerken sind u. a. auch Flächen zur Bewältigung des Ausgleiches für unvermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt auszuweisen. Als hilfreiches Instrument zur Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen hat sich die Führung eines Ökokontos erwiesen. |
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Die rasante städtebauliche Entwicklung Sindelfingens führte zwischen 1960 und 1990 zur weitgehenden Bebauung des Goldbachtales zwischen Wald und A 81. Landschafts- und Grünordnungsplanung vermochten nur einen "Landschaftsfinger" entlang des Goldbaches zu bewahren, der heute Grün- und Freizeitanlagen beherbergt (Foto: Stampe) |
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Ansprechpartner |
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Joachim Gommel |
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Weiterführende Informationen |
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Externe Links |
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