Erziehungsbeistandschaften und Betreuungshilfen
| Adresse: |
Erziehungsbeistandsschaften und Betreuungshilfen |
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Ansprechpartner: |
Doris Alle- Brodbeck, Vertretung David Aust | |
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Telefon: |
0 70 31/21 81 21 |
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Telefax: |
0 70 31/21 81 61 |
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E-Mail: |
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Internet: |
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Angebote/Aufgabenschwerpunkte: |
Erziehungsbeistandschaft ist eine individuelle ambulante Form der Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. Nach § 30 SGB VIII soll der Erziehungsbeistand das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung der Ressourcen im Umfeld unterstützen. Hierbei soll die Verselbstständigung gefördert und der Bezug zur Familie erhalten bleiben. Betreuungshilfe als Weisung über §10;12 JGG ist der Erziehungsbeistandschaft in der Ausführung gleichgestellt, jedoch ist die Freiwilligkeit als Zugangsvoraussetzung nicht gegeben. Ein Jugendrichter kann einen Minderjährigen verpflichten, Erziehungsbeistandschaft in Anspruch zu nehmen. |
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Zielgruppen: |
Kinder, Jugendliche, Familie |
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Regionaler Bezug: |
Landkreis Böblingen |
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Öffnungszeiten/Sprechstunden: |
Montag: 13.00 bis 17.00 Uhr Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 9.00 bis 17.00 Uhr Freitag: 13.30 bis 16.00 Uhr |
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Aktualisierung: |
28.09.2007 |
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