Jugendgerichtshilfe
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Adresse: |
Jugendgerichtshilfe |
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Ansprechpartner: |
Achim Fuchs (Kernstadt ohne Hinterweil, Schleicher und Fronäcker) Birgit Hasenknopf (Maichingen, Darmsheim und die drei genannten Siedlungsbezirke der Kernstadt) |
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Telefon: |
Achim Fuchs: 0 70 31/66 3-19 79, Birgit Hasenknopf: 0 70 31/66 3-13 89 |
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Telefax: |
0 70 31/66 3-12 69 |
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E-Mail: |
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Internet: |
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Angebote/Aufgabenschwerpunkte: |
Die Jugendgerichtshilfe ist ein Spezialdienst des Sozialen Dienstes beim Kreisjugendamt Böblingen für straffällig gewordene Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren und Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren.
Die gesetzliche Grundlage für die Mitwirkung in Gerichtsverfahren findet sich in den §§ 38 und 50 Abs. 3 JGG sowie 52 KJHG. Das sich daraus ableitende Aufgabenfeld der Jugendgerichtshilfe umfasst die Begleitung und Beratung der jungen Menschen und deren Familien während des gesamten Verfahrens. Dabei sollen insbesondere Aspekte der Persönlichkeit, des Umfeldes und der Entwicklung bzw. des Entwicklungsstandes des Betroffenen in das Verfahren eingebracht werden, um geeignete gerichtliche Maßnahmen treffen zu können. In jedem Fall gilt zu prüfen, ob Angebote der Jugendhilfe in Frage kommen.
Sechs MitarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe mit insgesamt 5,25 Stellen teilen sich dieses Aufgabengebiet nach Bezirken, in die der Landkreis eingeteilt ist. |
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Zielgruppen: |
straffällige Jugendliche ab 14 bis 21 Jahre, Familien und Eltern straffälliger Jugendlicher |
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Regionaler Bezug: |
Sindelfingen mit den Ortsteilen Maichingen und Darmsheim |
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Öffnungszeiten/Sprechstunden: |
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Montag bis Mittwoch von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
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Aktualisierung: |
27.09.2007 |
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