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Start - Soziales - Jugendarbeit, -hilfe A-Z

Landratsamt Böblingen- Beratungszentrum Sindelfingen

 

Adresse:

Landratsamt Böblingen

Beratungszentrum Sindelfingen

- Amt für Jugend und Bildung -
Corbeil-Essonnes-Platz 6
71063 Sindelfingen

Logo LRA

Ansprechpartner:

Hr. Pieper (Leitung), Hr. Weinmann (Vertreter), Frau Holler, Frau Klinnert (Sekretariat Sozialer Dienst), Fr. Schwentke (Innenstadt, Hinterweil, Frohnäcker, Schleicher), Fr. Bayer (Goldberg, Viehweide, Hirnach, Mahdental), Fr. Gakstatter (Spitzholz, Eschenried, Eichholz), Hr. Pyka (Maichingen, Grünäcker), Fr. Hartwig (Pfarrwiesenallee, Königsknoll, Innenstadt), Fr. Kanus (Darmsheim, Grafenau), Hr. Kaul (Aidlingen, Magstadt), Hr. Weinmann (Flexible Hilfen), Fr. Frank, Fr. Birk (Pflegekinderdienst)
siehe auch: Ansprechpartner , Zuständigkeitsliste

Telefon:

0 70 31/86 85-0

Telefax:

0 70 31/86 85-20

E-Mail:

m.pieper@lrabb.de

Internet:

www.landkreis-boeblingen.de

Angebote/Aufgabenschwerpunkte:

Soforthilfe wird geleistet, wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen begründet gefährdet erscheint, sei es durch seelische, psychische oder physische Gewalt. Hier wird Hilfe durch Beratung oder durch „Inobhutnahme" (stationäre Hilfe) gewährt.
Vermittelt und begleitet wird in zahlreiche Hilfen in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und den Trägern der freien Jugendhilfe:

Ambulante Hilfen:

  • Soziale Gruppenarbeit
  • Hilfe durch Erziehungsbeistand
  • sozialpädagogische Familienhilfe
  • sozialpädagogische Tagesgruppe,
  • flexible Hilfen

Stationäre Hilfen

  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung
  • sonstige betreute Wohnformen

 

Einrichtungen für Mutter und Kind bis zur Volljährigkeit beantragen die sorgeberechtigten Eltern die Hilfen. Ab dem 18. Lebensjahr - und ggf. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres - sind die jungen Volljährigen selber berechtigt, den Antrag beim Jugendamt zu stellen. Die Antragstellung verpflichtet alle Beteiligten, aktiv das Hilfeangebot mitzugestalten, damit die Ziele erreicht werden.

Zielgruppen:

  • Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr
  • jeweilige Einrichtungen der Jugendhilfe

Regionaler Bezug:

Sindelfingen und die Gemeinden Magstadt, Aidlingen und Grafenau

Öffnungszeiten/Sprechstunden:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch 13.30 bis 16.30 Uhr

Donnerstag 13.30 bis 18.00 Uhr nach Vereinbarung

 

Außerhalb der Dienstzeit in Notfällen:

Polizeirevier Sindelfingen (Tel. 697-0) oder jede andere Polizeidienststelle.

Aktualisierung:

06.12.2010

 


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