Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Bauen!
Die Errichtung, der Abbruch oder die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage bedarf in der Regel einer Baugenehmigung. In manchen Fällen kann statt dem Baugenehmigungsverfahren das Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden.
Für eine Reihe von untergeordneten Baumaßnahmen benötigen Sie weder ein Baugenehmigungs- noch ein Kenntnisgabeverfahren (verfahrensfreie Vorhaben). Verfahrensfrei heißt dabei lediglich, dass eine Baugenehmigung nicht beantragt bzw. ein Kenntnisgabeverfahren nicht durchgeführt werden muss. Die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind aber auch bei verfahrensfreien Maßnahmen eigenverantwortlich zu beachten. Dies gilt z. B. für die Festsetzungen des Bebauungsplanes, die Einhaltung der Abstandsflächen nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und die Maßnahmen der Standsicherheit.
Wenn Sie grundsätzliche Fragen zu einzelnen wichtigen Punkten geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid beantragen.
Der Bebauungsplan setzt fest, in welcher Weise Ihr Grundstück bebaubar ist und welche Nutzungen (Wohnen, Gewerbe) möglich sind. Hier erfahren Sie etwas mehr über Bebauungspläne.
Wir informieren Sie über mögliche Baulasten auf Ihrem Grundstück.
Sie möchten Ihr Wohnhaus in Wohnungseigentum aufteilen? Informationen dazu finden sie hier.
Beschwerden über Geruchsemissionen von Feuerungsanlagen richten Sie an das Baurechts- und Vermessungsamt.
Der vorbeugende Brandschutz soll im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken.
