Nordumfahrung Darmsheim |
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Durchbruch in Sachen Nordumfahrung Darmsheim. Finanzierung des Ausbaus durch das Land ist gesichert. mehr
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In den verschiedenen Spitzengesprächen mit der Landesregierung wurde immer wieder bestätigt, dass die Umgehungsstraße ein notwendiges und dringliches Verkehrsprojekt sei. Die finanzielle Umsetzung wurde aufgrund der kritischen Haushaltsituation des Landes jedoch als schwierig und unrealisierbar beurteilt. Mitte des Jahres 2006 bestätigte sich, dass das Land die Mittel für die zeitnahe Umsetzung der Umgehungsstraße nicht allein aufbringen kann und wird. Die Sindelfinger Verwaltung hatte sich deshalb, trotz der sehr angespannten kommunalen Haushaltsituation - in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Ortschaftsrat Darmsheim - Anfang Oktober zu einer finanziellen Beteiligung bereit erklärt. Dies unter der Voraussetzung, dass der Sindelfinger Gemeinderat zustimmt. |
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Die vorbehaltliche Beteiligungszusage sicherte die Aufnahme des Verkehrsprojektes in den Landeshaushalt. Staatssekretär Rudolf Köberle hat am 20. November 2006 zugesagt, die Maßnahme im Entwurf des Landeshaushalts zu verankern. Das Verkehrsprojekt wird zunächst ohne Mittelbereitstellung im Landeshaushalt 2007/2008 aufgeführt, die erforderlichen finanziellen Mittel sollen dann im Haushalt 2009/2010 bereitgestellt werden.
Der Favorit - eine ortsnahe Trasse mit TunnelMehr als 20 Jahre dauerte das Tauziehen um den Bau und die Finanzierung einer Nordumfahrung. Die zweckmäßigste Lösung aus allen Konzepten, die in den zwei Jahrzehnten diskutiert und geprüft wurden, ist eine ortsnahe Trasse mit einem ca. 460 m langen Tunnel. Zusammen mit der geplanten Fortführung der B 464 nach Renningen wird sie das gesamte regionale Straßennetz deutlich entlasten. Die Stadt Sindelfingen hat mit eigenen Mitteln und in enger Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung des Landes die planerischen Voraussetzungen für die Realisierung der Nordumfahrung Darmsheim geschaffen. Der Richtlinienentwurf ist genehmigt, der Bebauungsplan ist seit Juli 2006 rechtskräftig. Die Maßnahme lässt sich unmittelbar umsetzen. |
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