Das neue Modell TAKKI – Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen
Was heißt Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist nach den §§ 22 und 23 SGB VIII neben der Tageseinrichtung ein Angebot der Jugendhilfe zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, wobei sich beide Angebote durch ein jeweils eigenständiges Profil auszeichnen. Bei der Kindertagespflege ist die Förderung in einer familienähnlichen Situation herausragendes Merkmal. Sie ist ein flexibles Betreuungsangebot durch Personen, die regelmäßig für einen bestimmten Zeitraum den Erziehungsauftrag für die Eltern übernehmen.
Die betreuten Kinder sind in der Regel zwischen 0 und 13 Jahre alt. Die Betreuungszeiten sind sehr unterschiedlich; manche Kinder werden täglich ganztags betreut, andere nur in „Rand“- und Mittagszeiten. Die meisten Tagespflegepersonen betreuen die Tageskinder bei sich zuhause. Es gibt aber auch Betreuungspersonen, die die Kinder in deren Haushalt betreuen oder in sog. „anderen, geeigneten“ Räumen, also außerhalb der Privathaushalte.
Fast jede Tagespflegeperson braucht eine Pflegeerlaubnis und muss dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie absolviert beispielsweise eine Grundqualifizierung in Höhe von 62 Unterrichtseinheiten und soll sich anschließend regelmäßig weiter bilden. Die Qualifizierungsanforderungen haben sich seit Anfang letzten Jahres deutlich erhöht und werden nach einem in ganz Baden-Württemberg einheitlichen Konzept -in enger Anlehnung an die Vorgaben des Deutschen Jugendinstituts- durchgeführt. Dadurch haben Tagespflegepersonen mehr Sicherheit in ihrer Betreuungstätigkeit, es gibt weniger Abbrüche der Pflegeverhältnisse und erhöht die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung.
Ganz wichtig in dieser Betreuungsform ist auch ein gutes Miteinander von Betreuungsperson und Eltern. Wenn beide gut kooperieren, Vertrauen zueinander haben, sich gegenseitig respektieren und in den wesentlichen Erziehungshaltungen übereinstimmen, kann die Kindertagespflege gelingen und das Leben beider Familien bereichern.
Der bedarfsgerechte Ausbau der Kleinkindbetreuung ist derzeit ein großes Thema für viele Gemeinden und Städte im Landkreis. Die Kommunen haben den gesetzlichen Auftrag, schrittweise bis zum Jahr 2010 die Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder bedarfsgerecht auszubauen und ab 2013 soll es sogar einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder geben.
Auf Initiative des Kreisverbands Böblingen im baden-württembergischen Gemeindetag hat die Landkreisverwaltung zusammen mit Vertretern der Städte und Gemeinden sowie den beiden Tages- und Pflegeelternvereinen mit Sitz in Sindelfingen und Leonberg in Anlehnung an das „Modell Leinfelden-Echterdingen“ ein interessantes Konzept entwickelt, mit der Zielsetzung, die Tagespflege zur Betreuung von Kleinkindern zu stärken.
Die einzelnen Gemeinden und Städte im Landkreis können jeweils entscheiden, ob sie an TAKKI teilnehmen möchten oder nicht.
Der Sindelfinger Gemeinderat hat einer Teilnahme ab dem 01.September 2008 zugestimmt.
Das Modell bezieht sich auf die Betreuung von unter dreijährigen Kindern in der Tagespflege.
Die Betreuungsform Kindertagespflege war bisher für Eltern gegenüber einem Krippenplatz meistens die teurere Alternative, weil die Kommunen bislang nur die Unterbringung in einer Einrichtung subventionierten. Bei TAKKI bezahlen die Eltern das gleiche Betreuungsgeld, das sie auch für einen Einrichtungsplatz zahlen müssten (entsprechend der örtlichen Kita-Regelung), an ihre Gemeinde, die dann das höhere Betreuungsentgelt an die Tagespflegeperson bezahlt. Die Tagespflegeperson wird nach den Richtsätzen des Landkreises Böblingen zur Kindertagespflege bezahlt.
Kurzfristige Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen werden ab dem dritten Tag vom Tages- und Pflegeeltern e.V. Kreis Böblingen durch Vertretung geregelt.
Die Eltern machen einen speziellen schriftlichen TAKKI - Vertrag mit ihrer Tagespflegeperson.
Die Teilnahme an TAKKI ist für die Tagespflegeperson freiwillig und sie bleibt selbständig tätig. Sie muss mindestens einen Platz für ein unter dreijähriges Tageskind anbieten und braucht eine Pflegeerlaubnis. Die Stadt Sindelfingen trifft eine schriftliche Vereinbarung mit der Tagespflegeperson, die das Betreuungsgeld bei TAKKI von der Gemeinde bezahlt bekommt. Dadurch ist eine große finanzielle Sicherheit gewährleistet. Außerdem erhält sie von der Stadt für bis zu 25 betreuungsfreie Tage (5 Wochen) und für bis zu 30 Krankheitstage (6 Wochen) pro Kalenderjahr den Aufwandsersatz erstattet.
Das TAKKI - Modell beinhaltet auch eine gute Qualifizierung der Tagespflegeperson. Sie muss insgesamt 160 Unterrichtseinheiten (UE) absolvieren. Davon 30 UE vor der Aufnahme eines Tageskindes und während die restlichen 130 UE gemacht werden, kann sie parallel schon Tageskinder in Betreuung haben. Für Personen mit besonderen einschlägigen Vor- und Ausbildungen (z.B. mit einer pädagogischen Ausbildung) gelten andere Qualifizierungsanforderungen. TAKKI - Tagespflegepersonen erhalten die Kosten dieser Fortbildung vom Landkreis Böblingen zurück erstattet (gilt für Qualifizierungen ab 01.09.08), sobald sie ein unter dreijähriges Tageskind aufnehmen.
Ein weiteres Ziel von TAKKI ist eine gute Kooperation zwischen örtlichen Tageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Die Vermittlung und Beratung von Tagespflegepersonen erfolgt über die sozialpädagogischen Fachkräfte des Tages- und Pflegeelternvereins Kreis Böblingen.
