Flächennutzungsplan |
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Der Flächennutzungsplan wird aus dem Regionalplan (siehe dort) entwickelt, damit wird sichergestellt, dass die gemeindlichen Planungen mit den Entwicklungszielen der Region abgestimmt sind. Im Rahmen der gemeindlichen Planungshohheit stellt der Flächennutzungsplan die übergeordnete Planungsstufe dar, aus der die anderen Bauleitpläne (z.B. Bebauungsplan, Sanierungsplan, Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen) abzuleiten sind. Grundlage bildet das Baugesetzbuch, vor allem die §§ 5 bis 7 BauGB. Alle öffentlichen Planungsträger, auch die Stadt, müssen ihre Planungen den Darstellungen des Flächennutzungsplan anpassen. Für den einzelnen Bürger hat der Flächennutzungsplan dagegen keine unmittelbare Rechtswirksamkeit. |
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Der Flächenutzungsplan stellt für die gesamte Gemeinde die derzeitige oder die zukünftig beabsichtigte Bodennutzung dar. Kein Grundstück ist ausgenommen. Es werden unter anderem die allgemeine Art der baulichen Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Industrie) dargestellt, die wichtigsten Verkehrsflächen, die öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Krankenhaus, Feuerwehr, Rathaus), die Grünflächen, Parks, Friedhöfe, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, Flächen für Landwirtschaft und Wald, aber auch ökologische Belange und die Belange des Umweltschutzes, einschliesslich des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sollen auch bereits die Flächen , die für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft benötigt werden, dargestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird auf ein bestimmtes mittelfristiges Zieljahr hin ausgearbeitet, gilt jedoch länger, falls er seine Ziele zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig erreicht hat. Abgegrenzte Teile des Flächennutzungsplans können bei Bedarf in einem durch das BauGB festgelegten Verfahren geändert und damit einem veränderten Bedarf angepasst werden. |
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Flächennutzungsplan Ausschnitt
Die braunen und roten Flächen sind Misch- und Wohngebiete. Graue Flächen sind Gewerbe- und Industriegebiete. Grün dargestellt sind landwirtschaftliche Flächen, Sportflächen und Parks, dunkelgrün sind Wälder. Gemeinbedarfsflächen sind magenta (violett) dargestellt, ihre Nutzung wird durch ein Symbol erläutert. Die wichtigsten Straßen sind gelb angelegt, dunkelviolett die Eisenbahnlinie. In der Regel stellen vollflächig angelegte Flächen die derzeitigen Nutzungen dar. Flächen, die nur umrandet sind, im Inneren aber weiß bleiben, stellen zukünftig beabsichtigte Nutzungen dar.
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Der Maßstab des Flächennutzungsplans ist M1:10.000; d.h. die Darstellungen sind klein und nicht grundstücksscharf. Im Bild links das Zentrum von Maichingen, oben die Landhaussiedlung, ganz rechts der Eichholzer Wald und die Baugebiete Schleicher und Zimmerplatzsiedlung. In der Bildmitte das Hinterweil, dessen südliche Hälfte als Bestand und dessen nördliche Hälfte als geplant dargestellt sind. Die Baugebiete Grünäcker und Allmendäcker sind als geplant dargestellt. |
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