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Start - Planen, Bauen + Umwelt - Stadtplanung - Bebauungsplan

 

Bebauungspläne

Beispiele für Festsetzungen im Bebauungsplan

Der Bebauungsplan konzentriert und differenziert die Rahmenfestsetzungen des Flächennutzungsplanes für räumlich begrenzte Teilbereiche. Er setzt unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung, die Geschossigkeit, die Bebauungsdichte, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen fest. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen, er bildet die rechtsverbindliche Grundlage für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und die Genehmigung von Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich. Die Festsetzungen des Planes sind für alle Grundstückseigentümer  und Bauherren verbindlich.

Art der Nutzung - Wohnen : flächig, rotbraun

Überbaubare Fläche : weiss, blau strichpunktiert umrandet

Firstrichtung : Doppelpfeil

Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung : gelbgrün schräg schraffiert

Spielplatz : flächig grün mit Eimer-Symbol

Lärmschutzwall : gezackte schwarze Umrandung mit Böschungssymbol

Grenze des Geltungsbereichs : dicke, schwarze gestrichelte Linie



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan "Siedlen" Planbereich 106/5 vom 03.03.2005

 

FAQ - Häufige Fragen zum Bebauungsplan

 

Darf die Stadt überhaupt Bebauungspläne aufstellen, die mich in meinem Bauwillen einschränken?

Es ist Pflichtaufgabe der Stadt dafür zu sorgen, dass die städtebauliche Ordnung eingehalten wird und dass die Bebauung und Nutzung nicht willkürlich und regellos verläuft.  Die Planungshoheit der Stadt  ist im Baugesetzbuch (§ 1 BauGB) ausdrücklich so festgelegt.

Die Einschränkung der individuellen Baufreiheit zu Gunsten eines geordneten Gemeinwesens leitet sich daraus ab und ist in der sozialen Verpflichtung des Eigentums im Grundgesetz (Art 14 Abs 2 GG) begründet.

Wie wird ein Bebauungsplan aufgestellt?  Welche Mitsprachemöglichkeiten habe ich als Bürger?

Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt nach einem gesetzlich genau geregelten Verfahren durch die höchste Instanz einer Stadt, dem Gemeinderat, im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit.  

In mehreren Stufen, die teilweise durch das BauGB minutiös vorgeschrieben sind, erhalten alle Bürger während des Verfahrens mindestens zweimal Gelegenheit, sich zu informieren und ihre Meinung zu dem beabsichtigten Bebauungsplan zu äussern.

Ähnlich werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange informiert und beteiligt.

Die Ergebnisse dieser Beteiligungsrunden werden  in den städtischen Gremien diskutiert. Am Ende des Verfahrens steht der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat und die amtliche Bekanntmachung  des Bebauungsplans.

In meinem Viertel gilt ein Uralt-Bebauungsplan von 1936. Muss ich mich an den überhaupt noch halten?

Eindeutige Antwort : JA!
Ein Bebauungsplan gilt so lange unverändert weiter, bis er durch Beschluss des Gemeinderats in einem Verfahren für ungültig erklärt wird und - meistens - durch einen anderen Bebauungsplan ersetzt wird.



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