Industrie und Gewerbe |
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Die rechtliche Voraussetzung für die Errichtung gewerblicher Bauten bzw. von Industrieanlagen ist im Normalfall das Vorhandensein eines Bebauungsplans. Aufbauend auf einem städtebaulichen Entwurf bildet er die rechtsverbindliche Grundlage für die Errichtung eines Baugebiets, die Anlage von Straßen und Plätzen, von Grünanlagen und öffentlichen Einrichtungen und für die Errichtung der gewerblichen Anlagen. Grundlage ist neben dem Baugesetzbuch (BauGB) die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie legt fest, welche Art von Gewerbe- bzw. Industriebetrieb im jeweiligen Gebiet zulässig ist. |
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Wichtige Projekte, die in den letzten Jahren vom Amt für Stadtplaung und Umwelt bearbeitet wurden: |
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