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Start - Soziales - Gleichstellungsbeauftragte

 

Waage mit Frauen und MännersymbolDie Gleichstellungsbeauftragte

„Frauen und Männer sind gleichberechtigt“, so lautet Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes.

Den vier „Müttern des Grundgesetzes“ Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel und vielen Frauen, die sich in den Nachkriegsjahren in der Öffentlichkeit starkmachten, verdanken wir es, dass die volle Gleichberechtigung von Frauen und Männern heute ein Grundrecht mit Verfassungsrang ist. „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Durch diese Ergänzung des Artikels 3 werden der Staat und seinen Organe und damit auch die Städte und Gemeinden ausdrücklich in die Pflicht genommen, aktiv an der Verwirklichung der  
                                                    Gleichberechtigung und dem Abbau von Benachteiligungen zu arbeiten.

         Grafik: Europäische Union


Die Umsetzung des Gleichstellungsgebotes braucht Zeit, weil ein Wandel gesellschaftlicher Werte und Normen damit verbunden ist. Vieles ist heute, mehr als 60 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, bereits erreicht. Doch die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist immer noch nicht in allen Lebensbereichen Realität.

 

 

- Frauen fehlen auf den Führungsebenen und in der Politik,

- Frauen tragen die Hauptlast der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen,

- Frauen haben unterbrochene Erwerbsbiographien und damit verbundene Einkommenseinbußen,

- Frauen erhalten durchschnittlich geringere Renten …….



Die Gleichstellungsbeauftragte…..

  • entwickelt Maßnahmen zur Beseitigung vorhandener Nachteile und zur  
    Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern innerhalb der Stadtverwaltung und in der Kommune
  • fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Verwaltung
  • initiiert Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/ Pflege
  • erstellt den Chancengleichheitsplan und schreibt die Gleichstellungsrichtlinien fort
  • achtet darauf, dass die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen, Älteren und Jüngeren bei allen Leistungen der Stadt berücksichtigt werden
  • arbeitet in gleichstellungsorientierten Netzwerken
  • hält Kontakt zu Sindelfinger Vereinen und Organisationen
  • ist Ansprechpartnerin für Frauen und Männer in allen Gleichstellungsfragen

 

Ansprechpartnerin:

Karin Grund
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Sindelfingen
Rathausplatz 1
71063 Sindelfingen Rathaus
3. Stock,  Zimmer 3.13

Telefon:    07031/ 94-701
Fax:         07031/ 94-610
E- Mail:    Karin.Grund@Sindelfingen.de


Kontaktzeiten:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr 
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr

 

 

Aktuelles

  • Aufruf zum Mädchen-Aktionstag am 21.10.2011

     MädchenAktionstag2011

 

  • Das deutsche Müttergenesungswerk wird 60!

     Die Elly-Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk, begeht in diesem Jahr ihr 60-jähriges Jubiläum

     Nähere Informationen zum Deutschen Müttergenesungswerk erhalten Sie hier: Muettergenesungswerk

 

     Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten Baden- Württemberg (LAG) zur Finanzierung
     von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen:
     PMMuettergenesungswerk

 

  • Kurse im Haus der Familie - Informationen für Frauen und Männer:

     Familienmanagement2011

 

  • Termine und Themen der Netzwerktreffen berufstätiger Frauen des Landkreises Böblingen

     www.gleichstellung.landkreis-boeblingen.de

 

  • „Was Sie über Eherecht und Eheverträge wissen sollten“

     BroschüreEherechtEheverträge     

 

  • Broschüre "Trennung und Scheidung"

  • Deckblatt Broschüre Trennung und ScheidungDie Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Böblingen hat ihre Broschüre "Trennung und Scheidung"  neu aufgelegt. Sie ist kostenlos bei der Gleichstellungsbeauftragten (Rathaus, 3. Stock), beim Servicepunkt und bei den Bezirksämtern Maichingen und Darmsheim erhältlich.
    Auf Wunsch wird die Broschüre auch zugesandt. Sie kann telefonisch oder per E-mail bei der
    Gleichstellungsbeauftragten angefordert werden.

 

 

 

 

  • Frauen- und Männergesundheit:
    Männer werden anders krank als Frauen und Frauen anders wieder gesund als Männer - das hängt nicht nur mit den unterschiedlichen körperlichen Konstitutionen, sondern auch mit spezifischen Lebenslagen, Bedürfnissen und Rollenvorstellungen zusammen. Wissenswertes zum Thema "Männergesundheit" finden Sie beim Tübinger Netzwerk Männergesundheit unter http://www.netzwerk-maennergesundheit.de/.

  • Informationen rund um "Frauengesundheit und Gesundheitsförderung" finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter http://www.frauengesundheitsportal.de/

 

  • Studie zum Elterngeld:
    Das neue Elterngeld - Erfahrungen und betriebliche Nutzungsbedingungen für Väter

     InfosElterngeld

 

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