Kommunale Steuern
Vergnügungssteuer
Gegenstand der Besteuerung sind die im Gemeindegebiet veranstalteten Vergnügungen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken entgeltlich betriebene
- Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- und ähnliche dem Vergnügen dienende Geräte (wie z.B. Warenspielautomaten
und zum Spielen geeignete Computer)
- Wettbüros
- Sexdarbietungen, insbesondere Stripteasevorführungen, Peepshows, Tabledance, Filmvorführungen von Filmen die nicht
gemäß § 14 Abs. 2 oder 7 des Jugendschutzgesetzes gekennzeichnet sind
- Sex- und Erotikmessen
- Einrichtungen zur Einräumung der Gelegenheit für sexuelle Vergnügungen (z.B. Bordelle, bordellähnliche
Räumlichkeiten, Swingerclubs, FKK-Clubs)
Zuständige Stelle:
Stadtverwaltung Sindelfingen
Amt für Finanzen
Persönlicher Kontakt:
Kommunale Steuern
Evelin Eckert
Telefon: 0 70 31/94-33 4
Fax: 0 70 31/94-49 8
E-Mail: evelin.eckert@sindelfingen.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.10
Verfahrensablauf
Vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen und Geräte sind mit den hierfür zur Verfügung gestellten Formularen fristgerecht an-, um- und abzumelden. Zudem müssen die für die Steuerfestsetzung notwendigen Angaben zu den jeweiligen Fristen der Stadt gemeldet werden.
Alle hierzu notwendigen Informationen können der Vergnügungssteuersatzung entnommen werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sindelfingen. Hierin finden sich insbesondere auch die Regelungen zu Fristen und dem Steuererhebungsverfahren.
Formulare
Folgende Formulare stehen zum Herunterladen zur Verfügung:
a) An- und Abmeldung von Spielgeräten
b) An- und Abmeldung von Einrichtungen zur Vorführung von Sexdarbietungen
c) An- und Abmeldung von Einrichtungen zur Einräumung sexueller Vergnügungen
d) An- und Abmeldung von Gewaltspielgeräten
e) An- und Abmeldung von Wettbüros
f ) Steuermeldung für die Einrichtung zur Einräumung sexueller Vergnügungen
g) Steuermeldung für Sex- und Erotikmessen
h) Steuermeldung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
i ) Steuermeldung für Wettbüros
j) Excel-Datei Steuermeldung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (neu)
