Wahlrecht von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Europawahl am 9. Juni 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am 9. Juni 2024.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen; jeder darf nur einmal wählen! Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten in Zukunft automatisch ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. 
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens Sonntag, den 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Das Formular und ein Merkblatt sind unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html abrufbar. 
 
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Sindelfingen gemeldet sind, können den Antrag per Post an die Stadt Sindelfingen, Ordnungs- und Standesamt, Servicepunkt, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen senden, oder per E-Mail: Servicepunkt@Sindelfingen.de einreichen.

(Erstellt am 12. März 2024)