Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt ist eine persönliche Willenserklärung, deshalb muss der Austritt direkt bei dem zuständigen Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden.
Zuständige Stelle
Wenn Sie Ihren Wohnsitz direkt in Sindelfingen haben, ist das Standesamt Sindelfingen für Sie zuständig.
Wenn Sie in Maichingen wohnhaft sind, ist das Standesamt Sindelfingen-Maichingen und bei einem Wohnsitz in Darmsheim das Standesamt Sindelfingen zuständig.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Für die Austrittserklärung benötigen Sie Ihren gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Pass).
Verfahrensablauf
Den Austritt beantragen Sie beim zuständigen Standesamt.
Erforderliche Unterlagen
Für die Austrittserklärung benötigen Sie Ihren gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Pass).
Kosten
Kirchenaustritt 20,00 EUR
Kirchenaustritt ermäßigt (z. B. Arbeitslose, Rentner, Studenten) 15,00 EUR
Freigabevermerk
Freigegeben Stadt Sindelfingen, Ordnungs- und Standesamt, 27.07.2011