​​Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskünfte online beantragen

Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse seit dem 1. September 2014 online im Internet beantragt und bezahlt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:

www.bundesjustizamt.de oder direkt unter www.fuehrungszeugnis.bund.de

Formulare Gewerbeanmeldung, -abmeldung und -ummeldung

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