Haushalt & Finanzen

Haushalt 2015

Berg- und Talfahrt beim Haushaltsplan 2015.

Die Schwerpunkte des Haushaltsplans 2013 sinde die Bildung von Rücklagen, der Abbau von Sanierungsstaus, der Ausbau der Kinderbrteuung und die Entwicklung von Innenstadtgebieten
Schwerpunkte Haushaltsplan 2015

Die erste Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2015 erfolgte am 03. März 2015. Schon kurz darauf wurde die Stadt darüber informiert, dass sie eine Gewerbesteuerrückzahlung und Verzinsung in Höhe von 62 Mio. Euro vornehmen muss. Der soeben eingebrachte Haushaltsplan war damit hinfällig und wurde von der Verwaltung auf den Prüfstand gestellt. Dabei wurden bei rund 350 Positionen Änderungen vorgenommen. Durch die zeitliche Streckung und Verschiebung von Projekten sowie das zeitweise Aussetzen von Ausgaben konnte für das Haushaltsjahr 2015 eine Verbesserung in Höhe von 13,2 Mio. Euro herausgearbeitet werden. Die Neueinbringung des zweiten Haushaltplanentwurfs fand dann am 19. Mai 2015 statt. Anschließend wurde der Haushaltsplan im Gemeinderat diskutiert und die Fraktionen haben ihre Anträge gestellt. Den vierten doppischen Haushaltplan beschloss der Gemeinderat, leider wesentlich später als geplant, am 07. Juli 2015.Im laufenden Haushaltsjahr (2015) wird Sindelfingen trotz des Steuereinbruchs und der hohen Zinsrückzahlungen weiter investieren. Knapp 17,7 Millionen Euro sind vorgesehen, die ohne Neuaufnahme von Krediten finanziert werden.Ein Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Bildung und Betreuung, in dem 6,5 Millionen Euro veranschlagt sind. Dieser Bereich ist für die Stadt Sindelfingen von großer Bedeutung, weshalb weiter kräftig in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert wird.Weiterhin wird Geld für die Sanierung von Schulen bereitgestellt. U.a. wird die GWRS Maichingen in eine Gemeinschaftsschule für 1,75 Millionen Euro ausgebaut. In den Sport werden rund 4,8 Millionen Euro investiert. Die größte Einzelinvestition im Jahr 2015 sind die Instandsetzungsmaßnahmen am Glaspalast mit 3,5 Millionen Euro.Im Rahmen des Programmes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ werden trotz des Steuereinbruchs 1,08 Millionen Euro in die Innenstadt investiert.Aufgrund der derzeitigen Finanzlage und der passablen Ergebnissen aus den Vorjahren sind in 2015 keine Steuererhöhungen geplant.

55 Mio. Euro Gewerbesteuer, 29,9 Mio. Euro Einkommensteueranteil, 13,1 Mio. Euro Grundsteuer B
Voraussichtliche Steuereinnahmen der Stadt Sindelfingen 2015

Im Haushaltsjahr 2015 kommen hohe Umlagen und Ausgleichszahlungen auf die Stadt zu, welche traditionell die größten Aufwandspositionen darstellen. Es wird aber keine Neuverschuldung geben, die Stadt bleibt wie in den Vorjahren schuldenfrei.

Voraussichtliche Umlagen 2015

Auf freiwilliger Basis werden Rückstellungen in Höhe von 18,5 Millionen € für die Kreis- und FAG-Umlage in 2016 gebildet. Aus heutiger Sicht reichen die vorhanden liquiden Mittel bis in das Jahr 2018. Die mittelfristige Finanzplanung sieht erst wieder ab dem Jahr 2016 Neuaufnahmen von Krediten vor.Das Ziel der Stadt, die Abschreibungen zu erwirtschaften, wird laut vorliegender Planung im Jahr 2015 und in den kommenden drei Jahren, nicht erreicht. Aufgrund des Einmaleffektes der Gewerbesteuerrückzahlung sowie der positiven Konjunkturlage wurde kein Eingriff in bestehende Strukturen vorgenommen. Besonders negativ für den Ergebnishaushalt ist die Zinserstattung im Rahmen der Steuerrückzahlung von 24 Millionen Euro zu sehen, diezu 100 % von der Stadt Sindelfingen getragen werden muss, weil diese nicht im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt wird. Die Haushalte 2015 – 2018 bleiben weiterhin genehmigungsfähig. Zusammenfassend ist der Haushaltsplan 2015 mit einem Gesamtergebnis von – 22,3 Millionen Euro, aufgrund der Gewerbesteuerrückzahlung und der Verzinsung, dennoch genehmigungsfähig, wobei die Entwicklungen der laufenden Einnahmen und Ausgaben aufmerksam zu beobachten sind. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07. Juli 2015 beschlossen, dass für die kommenden zwei Haushaltsjahre ein Doppelhaushalt für die Stadt Sindelfingen aufgestellt wird.

Dramatischer Einbruch der Gewerbesteuerzahlen in den laufenden Haushaltsplanungen

Verwaltungsspitze und Gemeinderat werden in den kommenden Wochen gemeinsam die Herausforderungen der  dramatischen Entwicklung der Haushaltslage 2015 angehen. Gewerbesteuerrückzahlungen und deren Verzinsung in Höhe von insgesamt 62 Mio. € hatten Ende März die laufenden Haushaltsberatungen unerwartet unterbrochen und den bisherigen Haushaltsplan zur Makulatur werden lassen. In einer Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag schilderte die Verwaltungsspitze die Ereignisse der vergangenen Wochen und beantwortete offene Fragen der Fraktionen und Gruppen des Gemeinderats.

Bürgerinformationsveranstaltung vom 21.05.2015

Bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 21. Mai 2015 informierte die Stadtverwaltung zur Haushaltssituation und Neueinbringung des Haushalts 2015
Präsentation zur Veranstaltung als Download (3,319 MiB)

Am Freitag, den 27. März hatte die Stadtverwaltung Sindelfingen seitens eines ortsansässigen Unternehmens den entscheidenden Anruf erhalten. Die Hiobsbotschaft der drohenden Gewerbesteuerrückzahlungen in Höhe von 62 Mio. € bewahrheitete sich am darauffolgenden Dienstag. Der eingehende Gewerbesteuermessbescheid – welcher sich mit ausstehenden Gewerbesteuerrückzahlungen in Höhe von 38 Mio. € sowie deren Verzinsung in Höhe von 24 Mio. € auf ein Gesamtvolumen von 62 Mio. € belief – gibt den laufenden Haushaltsberatungen unerwartet eine dramatische Richtung.
 
Die zu leistenden Rückzahlungen beruhen auf Gerichtsurteilen aus den Jahren 2013 und 2014, die nun Ende März 2015 von den Finanzämtern umgesetzt wurden. Im Kern geht es darum, dass die Rückwirkung eines Steuergesetzes der damaligen Bundesregierung aus dem Jahr 2003 für verfassungswidrig erklärt wurde. Es geht um die Absetzbarkeit von Wertverlusten bei Kapitalanlagen, insbesondere um Teilwertabschreibungen an Fondsvermögen. Ein unmittelbarer Zusammenhang der Urteile mit der kommunalen Gewerbesteuer war nicht zu erkennen, da zum einen keine Sindelfinger Unternehmen in den Gerichtsverfahren beteiligt waren, sondern Unternehmen aus der Banken- und Versicherungsbranche, zum anderen seitens der Stadtverwaltung kein Einblick in die Kapitalanlageformen der ortsansässigen Unternehmen besteht.
 
Kenntnis des Vorgangs konnten demnach nur das Unternehmen selbst sowie das zuständige Finanzamt haben. Das Unternehmen unterliegt hierbei keinerlei Verpflichtung die Kommune über eventuelle Rückzahlungen zu informieren. Der Gesetzgeber fordert jedoch zum Schutz der Kommunen in entsprechenden Situationen in einem Anwendungserlass zu § 184 Abgabenordnung die Finanzämter dazu auf steuerbeteiligte Gemeinden bei anhängigen Einspruchsverfahren von größerer Bedeutung zu unterrichten. Sindelfingen hat jedoch hinsichtlich des Einspruchsverfahrens keine Kenntnis erlangt. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg räumt in einem Schreiben vom 15. April, welches die Stadtverwaltung am 21. April erhielt ein, hier der Informationspflicht der Finanzverwaltung nicht nachgekommen zu sein. Ziel der Stadtverwaltung  ist es zukünftig einen besseren Informationsfluss zwischen Finanzbehörden und Stadtverwaltung zu erlangen, sodass Sindelfingen auf einer verlässlichen Basis planen kann.

Weitere Informationen

Konsequenzen für den Haushalt und die Verwaltung​

Die laufenden Haushaltsberatungen wurden unterbrochen und eine Haushaltssperre wurde erlassen, d.h. es werden zum derzeitigen Zeitpunkt nur Ausgaben getätigt die rechtsverbindlich oder gesetzlich verpflichtend sind, da sie z.B. durch ein Gesetz vorgegeben sind oder entsprechende Verträge bereits vor Bekanntwerden der aktuellen Situation unterzeichnet wurden.
 
Die Stadt Sindelfingen hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von circa 180 Mio. €. Eine Gewerbesteuerrückzahlung in dieser Größenordnung, wie sie nun vorliegt, belastet den Haushalt erheblich. Die liquiden Mittel der Stadt Sindelfingen reichen aus, um die Zahlungen in 2015 aus den Rücklagen zu leisten. Dies ist auf die solide Haushaltspolitik der vergangenen Jahre zurückzuführen. Die Stadtverwaltung Sindelfingen konnte im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten – trotz des gleichzeitigen Abbaus des Sanierungsstaus –Rücklagen bilden, ohne dabei ihre laufenden Aufgaben zu vernachlässigen. Dennoch reißt die Rückzahlung eine große Lücke in zweistelliger Millionenhöhe  in die Stadtkasse. Ziel der Stadt ist es auch in den kommenden Jahren handlungsfähig zu bleiben. Würde der Haushalt ohne Einsparungen wie geplant realisiert, so wären die Haushalte in den kommenden Jahren aufgrund fehlender liquider Mittel nicht mehr genehmigungsfähig. Folge der Rückzahlungen werden daher einschneidende Sparmaßnahmen sein. Die Verwaltung ist dabei, alle noch verfügbaren und rechtlich nicht gebundenen Mittel auf den Prüfstand zu stellen. Nicht nur im laufenden Bereich, sondern auch bei den Investitionen und in der mittelfristigen Finanzplanung. Im Anschluss hieran werden dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge unterbreitet, wo und in welchem Ausmaß Einschnitte vorgenommen werden.
           
Über die Haushaltsplanung mit derart schwankenden Gewerbesteuereinnahmen, wie sie in Sindelfingen leider üblich sind, wird im Gemeinderat und in der Verwaltung bereits seit Jahren diskutiert. Dennoch handelt es sich bei der aktuell zu leistenden Rückzahlung um einen Einmaleffekt, d.h. die Zukunftsperspektiven sehen – auch aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage – positiv aus. Demnach müssen vorerst keine wesentlichen Struktureingriffe vorgenommen werden.
 
Die Neuaufstellung des Haushalts 2015 bedeutet ein großes Maß an Mehrarbeit. Ein entsprechender Vorgang  bindet leider Kapazitäten in der Verwaltung, geplante Projekte können demnach in manchen Fällen nicht so schnell umgesetzt werden, wie dies vor dem Steuerrückgang angedacht war. Die Verwaltung bittet diesbezüglich um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.

Terminschiene

12.05.2015
Gemeinderat – Beantwortung der offenen Fragen

19.05.2015
Erneute Einbringung des Haushalts 2015

21.05.2015
Bürgerinformationsveranstaltung in der Sindelfinger Stadthalle

23.06.2015
Gemeinderat - kurze Grundsatzaussprache zum neu eingebrachten Haushalt

07.07.2015
Verabschiedung Haushalt 2015

Ablauf der Steuerveranlagung

Der Ablauf der Steuerveranlagung, das heißt auch der Gewerbesteuer von Unternehmen erfolgt stets direkt mit dem Finanzamt. Unternehmen reichen ihre Gewerbesteuererklärung inklusive Steuerbilanz beim zuständigen Finanzamt ein, dieses prüft und erlässt den Gewerbesteuermessbescheid der inhaltlich maßgeblich für die zu zahlende Gewerbesteuer ist. Den Gewerbesteuermessbescheid sendet das Finanzamt dann an das steuerpflichtige Unternehmen und an die beteiligte Gemeinde.
 
Die Kommune, das heißt Sindelfingen hat diesen sogenannten Grundlagenbescheid zwingend umzusetzen. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten so spricht man von der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags auf die beteiligten Gemeinden. Ist der Steuerpflichtige inhaltlich nicht einverstanden so kann er gegen den Messbescheid Einspruch erheben. Das Finanzamt entscheidet dann über den Einspruch. Wenn ein Grundsatzurteil erwartet wird ordnet das Finanzamt ein Ruhen des Verfahrens an. Gemäß eines Anwendungserlasses zu § 184 Abgabenordnung fordert der Gesetzgeber die Finanzämter dazu auf, steuerbeteiligte Gemeinden bei anhängigen Einspruchsverfahren von größerer Bedeutung zu unterrichten.