Sindelfingen gestalten

Gesamtstädtische Konzepte

Neben der im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Form der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) spielen in der kommunalen Planungspraxis auch immer häufiger informelle Planungen eine bedeutende Rolle.

Sie sind sie das Ergebnis der planerischen Auseinandersetzung auf verschiedenen thematischen Ebenen.

Hierzu zählen in Sindelfingen z.B.

  • das Baulandkataster
  • die Vergnügungsstättenkonzeption
  • die Konzeption für stationäre Altenpflegeeinrichtungen
  • das Gemeinsame Einzelhandelskonzept Böblingen/Sindelfingen

Grundsätzlich sind die informellen Pläne und Konzepte bei der Erarbeitung und Konkretisierung von Bauleitplänen behilflich. Ihre Einbindung in die formell geregelte Bauleitplanung ist im BauGB verankert. So sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Ergebnisse der von der Gemeinde beschlossenen Entwicklungskonzepte und sonstigen städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen.