Wertvolles schützen und pflegen
Nachhaltig, effizient, wertsteigernd
Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen, sowie auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken. Diese Aufgabe wird vom Land und im Rahmen Ihrer Zuständigkeit von den Gemeinden erfüllt.
Bei einem Kulturdenkmal handelt es sich nach dem Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg um Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Zu einem Kulturdenkmal gehört auch das Zubehör, soweit es mit der Hauptsache eine Einheit von Denkmalwert bildet. Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist, sowie Gesamtanlagen.
Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können Sie als Denkmaleigentümer steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Nach dem §§ 7i, 10f, 11b und 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es besondere Absetzungsmöglichkeiten für Ausgaben, die bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen entstanden sind. Die Antragstellung erfolgt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Im Weiteren besteht die Möglichkeit direkt einen Förderantrag für Ausgaben an Kulturdenkmalen beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen. Grundsätzlich können nur Maßnahmen anerkannt werden, die auf fachliche Vorgaben der Denkmalpflege beruhen. Der Fördersatz beträgt bei Zuwendungen an Private die Hälfte, bei Zuwendungen an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, Kirchen, etc. ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Handwerksbetriebe, die in der Denkmalpflege tätig sind, sollten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die über ihre handwerksrechtliche Zulassung hinausreichen. Um die Kompetenzen der ausgewiesenen Fachbetriebe in den unterschiedlichen Handwerken bundesweit zu bündeln und transparent darzustellen, hat der ZDH die Datenbank „Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege“ komplett neu aufgestellt.
Denkmalgeschützte Gartenstadtsiedlung „Schnödeneck“
Die seit 1984 denkmalgeschützte Gartenstadtsiedlung „Schnödeneck“ in Sindelfingen wurde zwischen 1919 und 1921 erbaut. Aufgrund der Ansiedlung von Daimler in Sindelfingen musste bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Zusammen mit dem Bau- und Sparverein entwickelte der berühmte Architekt und Professor der Stuttgarter Schule Paul Schmitthenner die Gartenstadtsiedlung unter dem Thema „das Neue und richtige Bauen“. Es entstanden 12 verschiedenen Hausarten, die in 18 Hausgruppen zusamengefasst wurden. Die Siedlung befand sich zunächst am östlichen Stadtrand und liegt heute mitten in der Stadt.
Plakat zum Jubiläum
Plakat zum Jubiläum
Satzung
Satzung
Architektonische Details von Schmitthenner in der „Schnödenecksiedlung“
Architektonische Details von Schmitthenner in der „Schnödenecksiedlung“
Durch die Ausbildung unterschiedlicher Bautypen als Doppel- und Reihenhäuser ergeben sich charakteristische, architektonische Details wie z.B. Walm, Schopfwalmdächer mit Rechteck-Dachhäuschen, Fledermaus-, Oval- und Rundbogengauben. Bei den Fenstern und Türen geben Profilierung und Sprossengliederung den Häusern ihre charakteristische Besonderheit.
Gauben
Gauben
Kaminköpfe
Kaminköpfe
Mistwege
Mistwege
Charakteristisch für die Gartenhofsiedlung sind u.a. die Kleingärten zur Selbstversorgung und das öffentliche Fußwegesystem „Mistweg“. Durch die Stellung und Reihung der Gebäude war ein internes, öffentliches Fußwegesystem in der Siedlung erforderlich. Es entstand der sogenannte „Mistweg“. Diese Erschließung ist bis heute notwendig, um früher den Stall und heute den Kleingarten zu pflegen und zu unterhalten.
Reise durch ein denkmalpflegerisches Verfahren
Reise durch ein denkmalpflegerisches Verfahren
Das alte Haus muss dringend saniert werden! Jetzt ab in den Baumarkt und einfach loslegen? - Keine wirklich gute Idee!
Die Bauherrin und der Bauherr gehen erst einmal ins Rathaus und fragen im Bürgeramt Bauen, 6. Stock Baupunkt, um Rat, ob es sich bei dem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt, das in der sogenannten Denkmalliste verzeichnet ist.
In dem "Reise durch ein denkmalpflegerisches Verfahren" (PDF-Dokument, 2,27 MB) finden Sie eine kleine Richtschnur zur Vorgehensweise.
Plakate zum Herunterladen
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Zur denkmalgeschützten Gartenstadtsiedlung „Schnödeneck“ und zum Thema Denkmalpflege können Sie hier Plakate in großer Auflösung herunterladen:





