Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Sindelfingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Sindelfingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo Stadt Sindelfingen
Link zur Seite: MaichingenLogo/Icon MaichingenLink zur Seite: DarmsheimLogo/Icon Darmsheim
Herzlich willkommen inSindelfingen
Online-ServiceMitmachen & AnregenJob gesucht?Vereinsleben
Online-ServiceMitmachen & AnregenJob gesucht?Vereinsleben Digitales Rathaus

Gemeinden strukturieren und das Zusammenleben regeln

Kontakt

Rathausplatz 1
71063 Sindelfingen
Telefonnummer: 07031 94-381
Faxnummer: 07031 94-599
E-Mail schreiben

Sicherung der städtebaulichen Ordnung

Neben der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) besteht die Möglichkeit, durch Satzungen die städtebauliche Ordnung zu sichern und langfristige Planungsziele umzusetzen. Dazu zählen z.B.

  • Gestaltungssatzungen
  • Stellplatzsatzungen
  • Satzungen über eine Veränderungssperre

Sindelfinger Satzungen

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht und Beschreibung geltender Sindelfinger Satzungen.

Gestaltungssatzung Altstadt

Gestaltungssatzung für den Kernbereich der Altstadt und den Stiftsbereich Sindelfingen vom 06.10.1987

Sindelfingen gehört zu den wenigen im Mittelalter entstandenen Städten Baden-Württembergs. Die Stadt wurde 1263 durch den Tübinger Pfalzgrafen Rudolf I. gegründet. Bereits 1284 war die Stadtmauer fertiggestellt. Wie noch heute aus der Stadttopographie ablesbar ist, und aus der Stadtgründungsurkunde deutlich wird, entstand die Stadt unweit des bereits bestehenden Stifts. Die Stadt blieb bis ins 20. Jahrhundert eine typische Ackerbürgerstadt. Das Stift wurde 1477, in seiner materiellen und personellen Blütezeit nach Tübingen verlegt. Eine Veränderung der in ihren Strukturen noch weitgehend erhaltenen mittelalterlichen Altstadt erfolgte bis Anfang 1960 nicht.

Erst Bauvorhaben ab 1965 griffen mit umfangreichen Projekten in die mittelalterliche Bausubstanz ein. Die noch rechtzeitig einsetzende Erkenntnis über den Wert der historischen Bausubstanz einer Altstadt ermöglichte es in Sindelfingen, weitere große Zerstörungen zu verhindern. Diese gestiegene Wertschätzung der gesamten Altstadt und des Stiftbezirks führte dazu, dass 1987 die Gestaltungssatzung für den Kernbereich der Altstadt und den Stiftbereich verabschiedet wurde. Darin werden gestalterische Belange der Gebäude, aber auch unbebauter Flächen oder Vorgärten geregelt.

Die 1987 formulierten Gestaltungsauflagen können heute den Gestaltungsanforderungen in vielen Bereichen jedoch nicht mehr gerecht werden.

Kontakt

Iris Berthold
Denkmalpflege
Gebäude: Rathaus
Raum 6.27
Telefonnummer: 07031 94-576
Faxnummer: 07031 94-599
E-Mail schreiben

Weitere Informationen

Gestaltungssatzung Altstadt (PDF-Dokument, 57,54 KB)

Lageplan Geltungsbereich (PDF-Dokument, 186,65 KB)

Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für die Schnödenecksiedlung in Sindelfingen

Die Wohnanlage mit 80 Doppel- und Reihenhäusern ist seit 1984 als Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg.

Als Folge der Industrieansiedlung in Böblingen und Sindelfingen  nach dem 1. Weltkrieg wurde die Schaffung neuen Wohnraums dringend erforderlich. Zu diesem Zweck wurde 1919 der Bau- und Sparverein Sindelfingen gegründet. Als Baugelände wählte man das Gebiet am Schnödeneck. 1919/20 wurden 24 Häuser errichtet. Bis 1923 stand die neue Siedlung mit 80 Bauten. Für Entwurf und Bauleitung war Professor Paul Schmitthenner von der Technischen Hochschule in Stuttgart verantwortlich. Die Siedlung besteht zum überwiegenden Teil aus eingeschossigen Einfamilienhäusern mit ausgebautem Dachgeschoss, die zu unterschiedlich großen Baugruppen zusammengefasst sind und durch parallel zu den Häuserzeilen angelegte Straßen und ein axial angeordnetes, halb öffentliches Fußwegsystem erschlossen werden.

Der harmonische Gesamteindruck, den die Siedlung ursprünglich vermittelte, ergab sich durch die Verwendung typisierter Grundrisse und Bauformen und den Verzicht auf übersteigerten Individualismus. Die charakteristischen Gestaltungselemente sind biberschwanzgedeckte Walm- und Krüppelwalmdächer, Quergiebel und verschiedene Gaubenformen, Sprossenfensterteilung auf der Grundlage eines liegenden Rechteckes, Hauseingangstüren mit Sprossenverglasung, Vorgärten mit Lattenzaun.

Nachdem ab Mitte der 1960er Jahre unkontrollierte Modernisierungsmaßnahmen das ursprüngliche Erscheinungsbild immer stärker beeinträchtigten, wurde die Siedlung 1984 unter Denkmalschutz gestellt. Um einheitliche Richtlinien zu bekommen und die Schnödenecksiedlung in ihrem ursprünglichen Charakter als Arbeitersiedlung zu schützen, hat die Stadt Sindelfingen im Jahr 2003 eine Gestaltungs- und Erhaltungssatzung beschlossen, die solche Detailfragen für künftige An- und Umbauten regelt.

Trotz vielfacher Veränderungen ergibt sich somit das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Schnödenecksiedlung aus heimatgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen.

Hier gelangen Sie zur Unterseite der denkmalgeschützten Schnödenecksiedlung.

Kontakt

Iris Berthold
Denkmalpflege
Gebäude: Rathaus
Raum 6.27
Telefonnummer: 07031 94-576
Faxnummer: 07031 94-599
E-Mail schreiben

Weitere Informationen

Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für die Schnödenecksiedlung Sindelfingen (PDF-Dokument, 57,54 KB)

Baufibel zur Schnödenecksiedlung (PDF-Dokument, 7,96 MB)

Begründung der Denkmaleigenschaft zur Schnödenecksiedlung (PDF-Dokument, 14,83 KB)

Stellplatzsatzungen

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) sieht in § 37 vor, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz (notwendiger Stellplatz) herzustellen ist. Sinn und Zweck dieser Regelung ist die Verpflichtung zur Herstellung von privaten Stellplätzen, um die öffentlichen Straßen vom ruhenden Verkehr zu entlasten.

Nach der LBO muss für jede Wohneinheit ein Stellplatz geschaffen werden. Da diese Regelung in manchen Bereichen der Stadt Sindelfingen nicht ausreicht, wurden die unten aufgeführten Stellplatzsatzungen verabschiedet, um den Stellplatzschlüssel je Wohneinheit anzuheben:

  • Stellplatzsatzung „Ortsmitte Maichingen“
  • Stellplatzsatzung „Hinterweil I-III“, „Grünäcker“, „Eich-Süd“ und „Innerer Bühl West“

Stellplatzsatzung Maichingen

Hier finden Sie die Stellplatzsatzung Maichingen sowie den zugehörigen Plan

"Stellplatzsatzung" herunterladen (PDF-Dokument, 14,65 KB)

"Plan" herunterladen (PDF-Dokument, 1,69 MB)

Stellplatzsatzung weitere Gebiete

Hier finden Sie die Stellplatzsatzung für die Gebiete Hinterweil I-III, Grünäcker, Eich-Süd und Innerer Bühl West

PDF herunterladen (PDF-Dokument, 15,21 KB)

Veränderungssperren

Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen sowie erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen, § 14 Abs. 1 BauGB.

Aktuelle Veränderungssperren

Momentan gibt es keine aktuellen Veränderungssperren. 

Diese Seite druckenZurück nach oben