Baulandkataster
Aktueller Hinweis:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2025 die Veröffentlichung eines Baulandkatasters gem. § 200 Abs. 3 BauGB beschlossen. Am 12.12.2025 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung, dass die Stadt Sindelfingen beabsichtigt, ein Baulandkataster zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Baulandkatasters erfolgt frühestens 1 Monat nach der amtlichen Bekanntmachung.
Eigentümerinnen und Eigentümer haben das Recht, der Veröffentlichung ihres Grundstücks im Baulandkataster zu widersprechen. Das Widerspruchsformular kann dem Download-Bereich entnommen werden.
Das Baulandkataster stellt bislang unbebaute Grundstücke und Grundstücksteile dar, die sofort oder in absehbarer Zeit grundsätzlich für eine Bebauung geeignet sind. Das Kataster enthält Informationen zu Gemarkung, Lage, Baulückenfläche, Flurstücknummer, Nutzungskategorie und Angaben, ob sich das Grundstück im städtischen oder privaten Eigentum befindet.
Aus Gründen des Datenschutzes werden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Aus dem Baulandkataster können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche – insbesondere auf Genehmigung eines Bauvorhabens – abgeleitet werden. Eine Bebaubarkeit der im Kataster aufgeführten Grundstücke kann verbindlich immer nur über einen Antrag auf Vorbescheid oder einen Bauantrag geklärt werden.
Um das Baulandkataster aktuell zu halten, werden die Grundstücke, die mittlerweile bebaut worden sind, regelmäßig aus dem Kataster entfernt und neue Baulücken, z.B. bei Abbruch eines Bestandsgebäudes, aufgenommen.
Auskünfte zum Baulandkataster erteilt die Abteilung Stadtentwicklung. Auskünfte über die Bebaubarkeit der Grundstücke erteilt der BauPunkt. Bei Gewerbegrundstücken werden Auskünftige auch über die Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH erteilt.
Weitere Hinweise
Haftungsausschluss:
Die Aufnahme von Flächen in das Baulandkataster erfolgt ohne Gewähr. Eine Haftung dafür, dass die in das Kataster aufgenommene Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen.
Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer:
Betroffene Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben das Recht, der Veröffentlichung ihres Grundstücks jederzeit zu widersprechen. Hierfür kann das Widerspruchsformular verwendet werden.
Hinweis zu städtischen Grundstücken:
Aus Gründen der Transparenz werden auch städtische Baulücken im Kataster dargestellt. In der Regel werden diese jedoch aktuell für andere Nutzungen in Anspruch genommen oder stehen im Zusammenhang mittel- und langfristiger Entwicklungsplanungen. Die Vermarktung von städtischen Baugrundstücken erfolgt in der Regel über Ausschreibungen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Zweck eines Baulandkatasters?
Was ist der Zweck eines Baulandkatasters?
Ein Baulandkataster dient der Aktivierung von bestehenden Baumöglichkeiten. Es soll dadurch die Ausnutzung vorhandener Flächen verbessert werden. Ein Baulandkataster ist also ein Instrument der Innenentwicklung und dient der nachhaltigen Stadtentwicklung.
Durch die Stärkung der Innenentwicklung kann der Flächenverbrauch im Außenbereich reduziert werden, zudem wird die bestehende Infrastruktur besser ausgelastet.
Wohnraum ist knapp. Die Schließung von Baulücken kann ein Beitrag zur Wohnraumversorgung leisten. Durch den Zuzug z.B. junger Familien kann das soziale Gefüge von Wohnquartieren gestärkt werden.
Ein Baulandkataster schafft Transparenz. Bürgerinnen und Bürger sowie andere Interessierte erhalten einfachen Zugang zu Informationen über unbebaute und sofort bebaubare Grundstücke.
Welche Informationen enthält das Baulandkataster?
Welche Informationen enthält das Baulandkataster?
Im Baulandkataster werden unbebaute Grundstücke geführt, die kurzfristig bebaut werden können. Sie befinden sich innerhalb eines gültigen Bebauungsplans oder im bebauten Innenbereich (Beurteilung nach § 34 BauGB). Eine Erschließung ist vorhanden oder kann ohne erheblichen Aufwand hergestellt werden.
Es werden Angaben zu Gemarkung, Lage, Baulückenfläche, Flurstücknummer, Nutzungskategorie und Angaben, ob sich das Grundstück im städtischen oder privaten Eigentum befindet, gemacht.
Im Geoportal können diese Informationen einfach und schnell durch Klick auf ein Objekt abgerufen werden. Es wird dann ein Fenster angezeigt, das zusätzlich einen Link zum Steckbrief der Baulücke enthält. Der Steckbrief kann heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Wie kann der Veröffentlichung einer Baulücke widersprochen werden?
Wie kann der Veröffentlichung einer Baulücke widersprochen werden?
Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer können der Darstellung ihrer Flächen jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen. Das Widerspruchsrecht besteht auch nach der Veröffentlichung des Katasters unbefristet fort.
Bei mehreren Grundstückseigentümern steht jeder Miteigentümerin und jedem Miteigentümer ein Widerspruchsrecht zu. Somit wird die Baulücke bei mehreren Eigentümern bereits bei Vorliegen eines Widerspruchs eines einzelnen Miteigentümers aus den Darstellungen des öffentlichen Baulandkatasters entfernt.
Bei einer Widerspruchseinlegung werden die Grundstücksflächen des widersprechenden Grundstückseigentümers mit der nächsten Aktualisierung aus dem Baulandkataster entfernt.
Für den Widerspruch kann das Widerspruchsformular verwendet werden, das im Downloadbereich auf dieser Seite heruntergeladen werden kann.
Der Widerspruch ist mit Angaben zu Gemarkung, Flurstücksnummer der betroffenen Fläche sowie des Straßennamens an die nachstehende Adresse zu richten:
Stadtverwaltung Sindelfingen
Amt für Stadtentwicklung und Geoinformation
Abteilung Stadtentwicklung
Rathausplatz 1
71063 Sindelfingen
Oder per Email an: baulandkataster(@)sindelfingen.de
Wie kann ich Kontakt zu den Eigentümern einer Baulücke aufnehmen?
Wie kann ich Kontakt zu den Eigentümern einer Baulücke aufnehmen?
Die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer wurde bei der Erarbeitung des Katasters nicht ermittelt. Es ist deshalb nicht zwingend davon auszugehen, dass die als Baulücke markierten Grundstücke zum Verkauf stehen.
Aus Datenschutzgründen enthält das Baulandkataster keine Angaben über Grundstückseigentümer. Es werden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Interessierte Bauwillige können sich bei der Stadtverwaltung melden und ihre Interessensbekundung für ein Grundstück einreichen, welches im Baulandkataster aufgeführt ist. Mit der Interessensbekundung wird einer Weitergabe der Kontaktdaten zugestimmt. Die Stadtverwaltung wird daraufhin versuchen, Kontakt mit den Eigentümern aufzunehmen. Wenn von Seiten der Eigentümer zustimmt wird, werden die Kontaktdaten des Interessierten von der Stadtverwaltung an die Eigentümer weitergegeben. Die Entscheidung über die Kontaktaufnahme mit einem Interessenten obliegt allein den Eigentümern des Grundstücks. Diese Entscheidung ist freiwillig. Von der Stadtverwaltung wird nur die Interessensbekundung weitergeleitet. Weitere Hilfestellungen zur Kontaktaufnahme werden von der Stadtverwaltung nicht unternommen.