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Kontakt

Michael Paak
Amtsleitung
Gebäude Rathaus
Raum 6.01
Telefonnummer: 07031 94-552
E-Mail schreiben

Weitere Informationen

Vergnügungsstätten-konzeption Sindelfingen

Hier (PDF-Dokument, 2,44 MB) können sie die Vergnügungsstättenkonzeption der Stadt Sindelfingen einsehen.

Konzeption für stationäre Altenpflegeinrichtungen

Hier (PDF-Dokument, 3,99 MB) können Sie die Konzeption für stationäre Altenpflegeinrichtungen einsehen.

Gesamtstädtische Konzepte

Neben der im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Form der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) spielen in der kommunalen Planungspraxis auch immer häufiger informelle Planungen eine bedeutende Rolle.

Sie sind sie das Ergebnis der planerischen Auseinandersetzung auf verschiedenen thematischen Ebenen.

Hierzu zählen in Sindelfingen z.B.

  • das Baulandkataster
  • die Vergnügungsstättenkonzeption
  • die Konzeption für stationäre Altenpflegeeinrichtungen
  • das Gemeinsame Einzelhandelskonzept Böblingen/Sindelfingen

Grundsätzlich sind die informellen Pläne und Konzepte bei der Erarbeitung und Konkretisierung von Bauleitplänen behilflich. Ihre Einbindung in die formell geregelte Bauleitplanung ist im BauGB verankert. So sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Ergebnisse der von der Gemeinde beschlossenen Entwicklungskonzepte und sonstigen städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen.

Vergnügungsstättenkonzeption Sindelfingen

Vergnügungsstätten (Spielhallen, Diskotheken, Nachtbars, etc.) und Bordelle sind aus städtebaulicher Sicht problematische Nutzungen, die, falls sie nicht richtig lokalisiert sind, erhebliche Probleme aufwerfen können. Gesetzgeber und Rechtsprechung haben dazu Normen und Urteile erlassen; die Anwendung liegt aber in den Händen der Städte, genauer: in der Anwendung der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Am 18. Mai 2010 hat der Gemeinderat die Vergnügungsstättenkonzeption der Stadt Sindelfingen beschlossen. Das Vergnügungsstättenkonzept legt fest, wo und unter welchen Bedingungen derartige Nutzungen innerhalb des Stadtgefüges zugelassen werden können. Leitschnur ist die städtebauliche Verträglichkeit und eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Vergnügungsstätten dürfen

  • die Wohnnutzung nicht stören
  • die Läden in der Innenstadt nicht verdrängen
  • das Stadtbild nicht beeinträchtigen

Vergnügungsstätten sollen nach der BauNVO vorwiegend in Kerngebieten liegen, Bordelle in Gewerbegebieten. Das Vergnügungsstättenkonzept, erarbeitet vom Amt für Stadtplanung und Umwelt und abgestimmt mit weiteren städtischen Ämtern, der Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH und der Polizei (Kriminalprävention) dient als Grundlage zur Beurteilung von Baugesuchen und als wichtiger Bestandteil der Begründung für evtl. erforderliche Bebauungsplanaufstellungen oder -änderungen.

Konzeption für stationäre Altenpflegeinrichtungen

Die Erfahrungen vieler Kommunen und der Stadt Sindelfingen haben gezeigt, dass sich die Standortplanung und -entscheidung von Investoren für Altenpflegeheime oftmals nicht danach richten, ob eine wohnungsnahe und unter pflegerischen Gesichtspunkten ausgewogene Pflegeeinrichtung geschaffen wird.

Daher wurde vom Amt für Stadtplanung und Umwelt in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Dienste eine Konzeption zur Standortsteuerung stationärer Altenpflegeeinrichtungen entwickelt.

Der Gemeinderat hat am 30.09.2008 diese Konzeption für stationäre Altenpflegeeinrichtungen im Stadtgebiet Sindelfingen beschlossen. Ziel ist es, die bedarfsgerechte und räumlich gleichmäßige Verteilung von stationären Altenpflegeeinrichtungen im Stadtgebiet zu steuern, um wohngebietsnahe Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen und zu sichern. Damit soll die gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und fachlich qualifizierten stationären Altenpflegeeinrichtungen gewährleistet und gleichzeitig ein Verdrängungswettbewerb vermieden werden.

Daher sind – mit Ausnahme des Quartiers Goldberg – nur Erweiterungen an bestehenden Standorten zur Deckung des zukünftigen zusätzlichen Bedarfs möglich. Aus vielschichtigen Gründen ist zusätzlich für den Kernbereich der Innenstadt ein Ausschlussgebiet für stationäre Altenpflegeeinrichtungen im Konzept dargestellt. Aufgrund der größeren Entfernung zu bestehenden Einrichtungen und der relativ eigenständigen Lage im Stadtgefüge könnte im Quartier Goldberg das dezentrale Versorgungskonzept durch eine stationäre Altenpflegeeinrichtung sinnvoll ergänzt werden.

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