Sindelfingen gestalten
Gesamtstädtische Konzepte
Neben der im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Form der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) spielen in der kommunalen Planungspraxis auch immer häufiger informelle Planungen eine bedeutende Rolle.
Sie sind sie das Ergebnis der planerischen Auseinandersetzung auf verschiedenen thematischen Ebenen.
Hierzu zählen in Sindelfingen z.B.
- das Baulandkataster
- die Vergnügungsstättenkonzeption
- die Konzeption für stationäre Altenpflegeeinrichtungen
- das Gemeinsame Einzelhandelskonzept Böblingen/Sindelfingen
Grundsätzlich sind die informellen Pläne und Konzepte bei der Erarbeitung und Konkretisierung von Bauleitplänen behilflich. Ihre Einbindung in die formell geregelte Bauleitplanung ist im BauGB verankert. So sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Ergebnisse der von der Gemeinde beschlossenen Entwicklungskonzepte und sonstigen städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen.
Vergnügungsstättenkonzeption Sindelfingen
Vergnügungsstättenkonzeption Sindelfingen
Vergnügungsstätten (Spielhallen, Diskotheken, Nachtbars, etc.) und Bordelle sind aus städtebaulicher Sicht problematische Nutzungen, die, falls sie nicht richtig lokalisiert sind, erhebliche Probleme aufwerfen können. Gesetzgeber und Rechtsprechung haben dazu Normen und Urteile erlassen; die Anwendung liegt aber in den Händen der Städte, genauer: in der Anwendung der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Am 18. Mai 2010 hat der Gemeinderat die Vergnügungsstättenkonzeption der Stadt Sindelfingen beschlossen. Das Vergnügungsstättenkonzept legt fest, wo und unter welchen Bedingungen derartige Nutzungen innerhalb des Stadtgefüges zugelassen werden können. Leitschnur ist die städtebauliche Verträglichkeit und eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Vergnügungsstätten dürfen
- die Wohnnutzung nicht stören
- die Läden in der Innenstadt nicht verdrängen
- das Stadtbild nicht beeinträchtigen
Vergnügungsstätten sollen nach der BauNVO vorwiegend in Kerngebieten liegen, Bordelle in Gewerbegebieten. Das Vergnügungsstättenkonzept, erarbeitet vom Amt für Stadtplanung und Umwelt und abgestimmt mit weiteren städtischen Ämtern, der Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH und der Polizei (Kriminalprävention) dient als Grundlage zur Beurteilung von Baugesuchen und als wichtiger Bestandteil der Begründung für evtl. erforderliche Bebauungsplanaufstellungen oder -änderungen.
Gemeinsames Einzelhandelsentwicklungskonzept Böblingen/Sindelfingen
Gemeinsames Einzelhandelsentwicklungskonzept Böblingen/Sindelfingen
Der Einzelhandel in der Innenstadt ist eine tragende Säule der Stadtentwicklung und Stadterhaltung bzw. -erneuerung. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Belebung der Innenstädte und Nebenzentren, die Bündelung des Einzelhandels mit anderen zentralen Einrichtungen, die soziale Integration sowie die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung.
Das gemeinsame Ziel der beiden Städte, die Einzelhandelsfunktion insbesondere in der jeweiligen Innenstadt zu stärken, soll durch beschränkende Maßnahmen (außerhalb der Innenstädte) und konzentrierende Maßnahmen (innerhalb der Innenstädte) erreicht werden.
Die Attraktivität des Einzelhandels in der Innenstadt ist grundsätzlich abhängig von der Ausdehnung der Einkaufsbereiche:
Vielfalt auf engem Raum steigert die Anziehungskraft. Ein nicht zusammenhängender Einkaufsbereich mit verstreuten Angeboten und großen Lücken wirkt sich hingegen nachteilig auf die Attraktivität der Innenstadt aus.
Nach gutachterlichen Aussagen – sowohl für Böblingen als auch für Sindelfingen – wird eine stärkere Konzentration der Einzelhandels-Innenstadt empfohlen. Demzufolge wird in dem vorliegenden Konzept eine Konzentration des innerstädtischen Einzelhandels auf die bestehenden Einkaufslagen angestrebt.
Generell werden in dem „GEHEK BB/Sifi“ städtebauliche Entwicklungsziele für die Ansiedlung von Einzelhandel festgelegt. Zukünftig soll durch das Konzept die Entwicklung und räumliche Verteilung des Einzelhandels, differenziert nach seinen verschiedenen Ausprägungen (großflächig/nicht großflächig, innenstadtbedeutsam/ nicht innenstadtbedeutsam, sowie die Nahversorgungsschwerpunkte), im gemeinsamen Mittelzentrum Böblingen und Sindelfingen gesteuert werden.
Gleichzeitig wird für die verschiedenen Akteure in den beiden Städten (Einzelhandel, Eigentümer, Investoren, Stadtverwaltung) Planungssicherheit und Verlässlichkeit erreicht.
Konzeption für stationäre Altenpflegeinrichtungen
Konzeption für stationäre Altenpflegeinrichtungen
Die Erfahrungen vieler Kommunen und der Stadt Sindelfingen haben gezeigt, dass sich die Standortplanung und -entscheidung von Investoren für Altenpflegeheime oftmals nicht danach richten, ob eine wohnungsnahe und unter pflegerischen Gesichtspunkten ausgewogene Pflegeeinrichtung geschaffen wird.
Daher wurde vom Amt für Stadtplanung und Umwelt in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Dienste eine Konzeption zur Standortsteuerung stationärer Altenpflegeeinrichtungen entwickelt.
Der Gemeinderat hat am 30.09.2008 diese Konzeption für stationäre Altenpflegeeinrichtungen im Stadtgebiet Sindelfingen beschlossen. Ziel ist es, die bedarfsgerechte und räumlich gleichmäßige Verteilung von stationären Altenpflegeeinrichtungen im Stadtgebiet zu steuern, um wohngebietsnahe Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen und zu sichern. Damit soll die gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und fachlich qualifizierten stationären Altenpflegeeinrichtungen gewährleistet und gleichzeitig ein Verdrängungswettbewerb vermieden werden.
Daher sind – mit Ausnahme des Quartiers Goldberg – nur Erweiterungen an bestehenden Standorten zur Deckung des zukünftigen zusätzlichen Bedarfs möglich. Aus vielschichtigen Gründen ist zusätzlich für den Kernbereich der Innenstadt ein Ausschlussgebiet für stationäre Altenpflegeeinrichtungen im Konzept dargestellt. Aufgrund der größeren Entfernung zu bestehenden Einrichtungen und der relativ eigenständigen Lage im Stadtgefüge könnte im Quartier Goldberg das dezentrale Versorgungskonzept durch eine stationäre Altenpflegeeinrichtung sinnvoll ergänzt werden.