Ein Zeichen für mittelstandsfreundliche Verwaltungskultur
Als mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung sind uns Ihre Anliegen besonders wichtig.
Damit wir Ihre Anfrage schnell bearbeiten können, unterstützt Sie der Verwaltungswegweiser.
Unsere Mitarbeitenden helfen Ihnen jederzeit gerne weiter – nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
RAL - Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung
Die Stadt Sindelfingen lässt sich seit 2008 nach dem RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ zertifizieren
Firmen und Existenzgründer profitieren dadurch von klaren Leistungsversprechen, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird. Damit sichert und verbessert die Stadtverwaltung die Qualität ihrer Dienstleistungen im Dialog mit den mittelständischen Unternehmen.
Im Rahmen dieses Gütezeichens gibt die Stadtverwaltung mittelständischen Unternehmen folgende Serviceversprechen:
- Auf Ihre Anrufe und E-Mails erhalten Sie spätestens am nächsten Arbeitstag einen Rückruf oder eine Antwortmail
- Bei Anfragen zu Verwaltungsverfahren, die erfahrungsgemäß mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen, erhalten Sie innerhalb von drei Arbeitstagen eine Eingangsbestätigung. Darin ist Ihr persönlicher Ansprechpartner der Stadt Sindelfingen benannt.
- Zur Erörterung Ihrer Anliegen bieten wir Ihnen innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Besprechung auch in Ihren Firmenräumlichkeiten an.
- Anträge auf Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten bearbeiten wir zeitnah:
Bei prüffähigen (vollständigen) Anträgen auf Einzelgenehmigung wird das Anhörungsverfahren unverzüglich durchgeführt. Die notwendige Behördenbeteiligung erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Antragseingang. Bei prüffähigen (vollständigen) Anträgen, die eine Dauergenehmigung zum Ziel haben, erfolgt die Beteiligung innerhalb von fünf Arbeitstagen. - Darüber hinaus steht Ihnen für alle Fragen rund um die Themen Standort und Unternehmen (Gewerbeflächen, Existenzgründung, Unternehmensnachfolge) die Wirtschaftsförderung der Stadt Sindelfingen als Verwaltungslotse zur Verfügung.
- Zügige Bezahlung von Auftragsrechnungen, die von mittelständischen Unternehmen an die Kommune gestellt werden.
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