Aktionsplan Mobilität, Klima und Lärmschutz
Der Aktionsplan verfolgt das Ziel, die Lebensqualität in Sindelfingen nachhaltig zu steigern. Im Fokus stehen dabei:
- Reduzierung von Lärmbelastungen durch eine Lärmminderungsplanung
- Senkung verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Verkehrs- und Stadträumen
Was ist ein Aktionsplan für Mobilität, Klima und Lärmschutz?
AMKL steht für Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz und ist ein Instrument zur Förderung der Verkehrswende und des Lärmschutzes für kleine und mittlere Kommunen in Baden-Württemberg. Grundlage des Instruments ist der gesetzlich verankerte Klima- und Lärmschutz laut KlimaG BW und der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Bestehende Pläne, wie bspw. ein Verkehrsentwicklungsplan oder Stadtentwicklungskonzept, werden in die Planung einbezogen. Ziel eines AMKL ist es, Lärm zu reduzieren, Treibhausgasmissionen im Verkehr senken und die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
Was ist ein Lärmaktionsplan?
Was ist ein LAP und wie ist dieser mit dem AMKL verzahnt?
LAP steht für Lärmaktionsplan. Sindelfingen ist, neben vielen anderen Städten und Gemeinden, durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Erstellung eines LAP verpflichtet. Durch den LAP sollen Maßnahmen zur systematischen Verminderung der Lärmbelastung der Bevölkerung zusammengestellt werden, abgestimmt werden diese auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Die Erstellung des LAP erfolgt auf Basis des § 47d BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Durch die gemeinsame Erstellung mit dem AMKL, mit dem LAP als ein Bestandteil des AMKL, entstehen viele Synergieeffekte, weil Lärm- und Klimaschutz direkt gemeinsam geplant und vorangetrieben werden.
Wo bestehen Beteiligungsmöglichkeiten im Projektverlauf?
Beteiligung im Lärmaktionsplan (LAP)
Beteiligung im Lärmaktionsplan (LAP)
Die Beteiligungsmöglichkeiten im LAP sind durch den § 47d (3) BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) geregelt. Demnach soll die Öffentlichkeit zu den Maßnahmen eines Lärmaktionsplans gehört werden. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Rahmen der Erstellung des LAP für Sindelfingen die Offenlage des Lärmaktionsplanentwurfs vorgesehen. Die Offenlage erfolgt zum einen vor Ort sowie online. Eine Stellungnahme zum Entwurf des LAP kann als Niederschrift vor Ort, postalisch oder per E-Mail erfolgen. Die Stellungnahmen werden im weiteren Bearbeitungsprozess in den LAP eingearbeitet.
Beteiligung im Aktionsplan für Mobilität, Klima und Lärmschutz (AMKL)
Beteiligung im Aktionsplan für Mobilität, Klima und Lärmschutz (AMKL)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie weiterer Multiplikatoren ist im AMKL nicht gesetzlich festgelegt. Demnach bietet sich an, die Beteiligungsformate ausgehend von den Rahmenbedingen auszuwählen. Deshalb erfolgt im Rahmen des AMKL zunächst eine Informationsveranstaltung, um über die Instrumente LAP sowie AMKL zu informieren und vorhandene Beteiligungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Um eine möglichst hohe Flexibilität und spontane Teilnahme zu ermöglichen, findet die Informationsveranstaltung am 5. März 2026 online statt. Im weiteren Projektverlauf ist gegen Ende der Maßnahmenplanung eine Beteiligungsmöglichkeit in Form eines Workshops vor Ort zum Thema ‚Maßnahmen‘ vorgesehen. Im Workshop ‚Maßnahmen‘ soll zunächst eine kurze Vorstellung der Instrumente LAP und AMKL erfolgen, um den Gesamtzusammenhang zu verstehen. Der Fokus liegt aber auf der Vorstellung und Diskussion der zusammengestellten Maßnahmen.
Wo liegen die Leitplanken der Beteiligung?
Wo liegen die Leitplanken der Beteiligung?
Durch die gesetzlichen Vorgaben ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Erstellung des LAP eingeschränkt. Dies ist auch der fachlichen Tiefe, die für die Lärmberechnung und anschließende Maßnahmenabwägung notwendig ist, geschuldet. Ähnlich verhält es sich auch bei der Erstellung des AMKL: Durch die Einbeziehung der verschiedenen bestehenden Planwerke ergibt sich eine große Komplexität, die eine Beteiligung der Bürgerschaft nur punktuell zulässt.
FAQ - Fragen und Antworten
Aspekt Lärmaktionsplan:
Welche Lärmwerte sind im Rahmen der Lärmaktionsplanung maßgeblich und welche Folge hat die Überschreitung dieser Lärmwerte?
Welche Lärmwerte sind im Rahmen der Lärmaktionsplanung maßgeblich und welche Folge hat die Überschreitung dieser Lärmwerte?
Bei einer Dauerbelastung ab ca. 65 dB (A) ganztags und 55 dB (A) nachts beginnt nach aktuellem Kenntnisstand der gesundheitskritische Bereich. Ab hier werden i.d.R. Maßnahmen zur Lärmminderung geprüft.
Ab 67 dB (A) ganztags und 57 dB(A) nachts besteht grundsätzlich die Pflicht zur Einführung von lärmmindernden Maßnahmen. Nur wenn die damit verbundenen Nachteile (z. B. in Bezug auf Luftreinhaltung, Leistungsfähigkeit, auf Verkehrsverlagerungseffekte oder auf die Verkehrsfunktion bei Ortsumfahrungen) qualifiziert belegt werden und diese Nachteile im Ergebnis einer Abwägung überwiegen, kann eine Maßnahme abgelehnt werden.
Ab 70 dB (A) ganztags und 60 dB(A) nachts besteht akute Gesundheitsgefährdung, sodass die Belastung durch Schutzmaßnahmen, Betriebsbeschränkungen oder Umplanungen gemindert bzw. beseitigt werden muss.
Wie viele Personen sind in Sindelfingen nach der Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg aus dem Jahr 2022 von erheblichem Lärm betroffen?
Wie viele Personen sind in Sindelfingen nach der Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg aus dem Jahr 2022 von erheblichem Lärm betroffen?
In Sindelfingen sind nach den Berechnungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 776 Personen mit Ganztageslärm über 70 dB belastet und 1.236 Personen mit Nachtlärm über 60 dB belastet.
Wo kann ich diese Lärmkartierung einsehen?
Wo kann ich diese Lärmkartierung einsehen?
Auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Warum wurden nicht mehr Straßenabschnitte freiwillig kartiert?
Warum wurden nicht mehr Straßenabschnitte freiwillig kartiert?
Die Lärmberechnung und Prüfung von Maßnahmen ist sehr zeit- und kostenaufwändig. Die Stadt Sindelfingen hat sich dennoch dazu entschieden, für einen sinnvollen Lückenschluss folgende freiwillige Straßen hinzuzunehmen:
- Ringschluss um die Innenstadt über Bachstraße / Wurmbergstraße / Ziegelstraße / Böblinger Straße
- Verlängerung der L 1188 (Leonberger Straße) bis zum Ende der Bebauung
- Lückenschluss im Verlauf der Darmsheimer Straße / Magstadter Straße im Teilort Maichingen
Wenn eine Straße nicht Teil der Kartierung ist, können dann dort trotzdem lärmmindernde Maßnahmen umgesetzt werden?
Wenn eine Straße nicht Teil der Kartierung ist, können dann dort trotzdem lärmmindernde Maßnahmen umgesetzt werden?
Ja, es können dennoch Maßnahmen im Zuge des Aktionsplans für Mobilität, Klima- und Lärmschutz aufgenommen werden, die sich lärmmindernd auswirken. Dies ist jedoch abhängig von der Maßnahmenprüfung und -abwägung. An den lärmkartierten Straßen müssen dagegen bei Betroffenheit (ab Werten von 65 dB(A) ganztags und 55 dB(A) nachts) verpflichtend Maßnahmen vorgeschlagen und geprüft werden.
Welche Maßnahmen können als Ergebnis des Lärmaktionsplans vorgeschlagen werden?
Welche Maßnahmen können als Ergebnis des Lärmaktionsplans vorgeschlagen werden?
Verkehrsorganisatorische Maßnahmen
- Geschwindigkeitsreduzierung (z. B. Tempo 30 ganztags oder nachts)
- Lkw-Durchfahrtsverbote
- Einbahnstraßenregelungen
- Verkehrsberuhigte Bereiche
- Optimierung von Ampelschaltungen („Grüne Welle“)
- Verlegung von Bushaltestellen
- u.Ä.
Straßenbauliche Maßnahmen
- Einbau von lärmminderndem Asphalt (sog. Flüsterasphalt)
- Fahrbahnsanierungen
- Lärmschutzwände
- Lärmschutzwälle
- u.Ä.
Städtebauliche Maßnahmen
- Schalltechnisch sinnvolle Gliederung innerhalb der Baugebiete
- Geeignete Gebäudeausrichtung sowie Fassadenanordnung und -gestaltung
- Schallschutzfenster
- Lüftereinrichtungen bei geschlossenen Fenstern
- u.Ä.
Für welche Straßenabschnitte ist die Stadt Sindelfingen als umsetzende Behörde zur Prüfung der Maßnahmen verpflichtet?
Für welche Straßenabschnitte ist die Stadt Sindelfingen als umsetzende Behörde zur Prüfung der Maßnahmen verpflichtet?
Gibt es eine Pflicht zur Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans?
Gibt es eine Pflicht zur Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans?
Die im Rahmen des Lärmaktionsplans beschlossenen Maßnahmen müssen von der für die Umsetzung zuständigen Behörden (z.B. Straßenbaulastträgern) verpflichtend und ermessensfehlerfrei geprüft werden. Es kann aber sein, dass sich Maßnahmen aufgrund entgegenstehender anderer Regelungen nicht umsetzen lassen.
Wann erfolgt die nächste Stufe der Lärmaktionsplanung?
Wann erfolgt die nächste Stufe der Lärmaktionsplanung?
Der Lärmaktionsplan wird nach § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Der Lärmaktionsplan Stufe 5 ist ab dem Jahr 2029 vorgesehen.
Aspekt Mobilität:
Wird es zukünftig in Sindelfingen mehr Ladestationen für Elektroautos geben?
Wird es zukünftig in Sindelfingen mehr Ladestationen für Elektroautos geben?
Ja, auf Basis des E-Lade-Konzepts besteht die Möglichkeit die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum kontinuierlich auszubauen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Quartieren mit Mehrfamilien- und Hochhäusern, in denen privates Laden oft schwierig ist.
Wie hängen Mobilitätsmaßnahmen mit der Lärmminderung zusammen?
Wie hängen Mobilitätsmaßnahmen mit der Lärmminderung zusammen?
Viele Mobilitätsmaßnahmen wirken indirekt lärmmindernd. So kann beispielsweise die Verkehrsberuhigung in Wohngebieten, die Förderung der Elektromobilität oder die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf Hauptverkehrsstraßen zu einer spürbaren Senkung der Lärmbelastung führen.


