Ökokonto
Ein Ökokonto ist ein freiwilliges Instrument zur Förderung von Natur- und Landschaftsschutz. Es funktioniert wie ein „Sparbuch“ für ökologische Maßnahmen: Durch freiwillig umgesetzte Aufwertungsmaßnahmen für die Natur können frühzeitig ökologische Werte geschaffen werden, die später als Ausgleich für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft – etwa im Rahmen von Bauvorhaben – genutzt werden.
Die Stadt Sindelfingen bilanziert die ökologischen Werte nach der 2011 in Kraft getretenen Ökokonto-Verordnung, die anhand einer Tabelle verschiedenen Biotoptypen sogenannte Ökopunktwerte zuordnet. Diese werden mit der Flächengröße multipliziert, um den Biotopwert einer Fläche zu beziffern. Wie viele Ökopunkte durch eine Ökokontomaßnahme generiert werden können wird anhand der Ökopunktedifferenz von der Bestandsfläche und Planungsfläche ermittelt. Diese Punkte werden auf dem Ökokonto verbucht und können teilweise an andere Vorhabensträger für eine Geldsumme verkauft werden. Unterschieden wird zwischen naturschutzrechtlichen Ökokonto und baurechtlichem Ökokonto:
Das naturschutzrechtliche Ökokonto kommt im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für den unbeplanten Außenbereich zum Einsatz. Dabei werden vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von später erfolgenden Eingriffen in den Naturhaushalt wie beispielsweise beim Verkehrswegebau oder Abbauvorhaben umgesetzt.
Das baurechtliche Ökokonto findet im Zuge der im Baugesetzbuch verankerten bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung Anwendung für Vorhaben im beplanten Innen- und Außenbereich, ausgenommen der Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Hierbei werden für künftige Eingriffe durch die Bauleitplanung von Gemeinden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt.
Grundsätzlich können Ökopunkte vom naturschutzrechtlichen auf das baurechtliche Ökokonto übertragen werden. Andersherum ist dies nur teilweise möglich, da das naturschutzrechtliche Ökokonto i.d.R. strengere Anforderungen an Ökokontomaßnahmen stellt.
Insbesondere auf kommunaler Ebene hat sich das Ökokonto als hilfreiches Instrument zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen bewährt. Ein kommunales Ökokonto ermöglicht es, Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung des Naturhaushalts vorausschauend zu planen und umzusetzen sowie diese zu einem späteren Zeitpunkt flexibel zur Kompensation heranzuziehen. Dadurch werden Naturschutz, Planungssicherheit und eine nachhaltige Stadtentwicklung wirkungsvoll miteinander verbunden.
Doch nicht nur Kommunen, sondern auch land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, andere privaten Grundeigentümerinnen und Grundstückseigentümer können solche Maßnahmen beim Landratsamt Böblingen als untere Naturschutzbehörde beantragen. Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen.

