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Aktionsplan Mobilität, Klima und Lärmschutz

Kontakt

Holger Kesten
Abteilungsleitung
Vaihinger Straße 11
Raum 2.12
Telefonnummer: 07031 94-626
E-Mail schreiben

Dandan Shu
Vaihinger Straße 11
Raum 2.13
Telefonnummer: 07031 94-623
E-Mail schreiben

Der Aktionsplan verfolgt das Ziel, die Lebensqualität in Sindelfingen nachhaltig zu steigern. Im Fokus stehen dabei:

  • Reduzierung von Lärmbelastungen durch eine Lärmminderungsplanung
  • Senkung verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Verkehrs- und Stadträumen

Was ist ein Aktionsplan für Mobilität, Klima und Lärmschutz?

AMKL steht für Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz und ist ein Instrument zur Förderung der Verkehrswende und des Lärmschutzes für kleine und mittlere Kommunen in Baden-Württemberg. Grundlage des Instruments ist der gesetzlich verankerte Klima- und Lärmschutz laut KlimaG BW und der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Bestehende Pläne, wie bspw. ein Verkehrsentwicklungsplan oder Stadtentwicklungskonzept, werden in die Planung einbezogen. Ziel eines AMKL ist es, Lärm zu reduzieren, Treibhausgasmissionen im Verkehr senken und die Aufenthaltsqualität zu verbessern.

Leitfaden zum Aktionsplan

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Was ist ein LAP und wie ist dieser mit dem AMKL verzahnt?

LAP steht für Lärmaktionsplan. Sindelfingen ist, neben vielen anderen Städten und Gemeinden, durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Erstellung eines LAP verpflichtet. Durch den LAP sollen Maßnahmen zur systematischen Verminderung der Lärmbelastung der Bevölkerung zusammengestellt werden, abgestimmt werden diese auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Die Erstellung des LAP erfolgt auf Basis des § 47d BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz).

Durch die gemeinsame Erstellung mit dem AMKL, mit dem LAP als ein Bestandteil des AMKL, entstehen viele Synergieeffekte, weil Lärm- und Klimaschutz direkt gemeinsam geplant und vorangetrieben werden.

Link zur Lärmfibel

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Aspekt Lärmaktionsplan:

Welche Lärmwerte sind im Rahmen der Lärmaktionsplanung maßgeblich und welche Folge hat die Überschreitung dieser Lärmwerte?

Bei einer Dauerbelastung ab ca. 65 dB (A) ganztags und 55 dB (A) nachts beginnt nach aktuellem Kenntnisstand der gesundheitskritische Bereich. Ab hier werden i.d.R. Maßnahmen zur Lärmminderung geprüft.

Ab 67 dB (A) ganztags und 57 dB(A) nachts besteht grundsätzlich die Pflicht zur Einführung von lärmmindernden Maßnahmen. Nur wenn die damit verbundenen Nachteile (z. B. in Bezug auf Luftreinhaltung, Leistungsfähigkeit, auf Verkehrsverlagerungseffekte oder auf die Verkehrsfunktion bei Ortsumfahrungen) qualifiziert belegt werden und diese Nachteile im Ergebnis einer Abwägung überwiegen, kann eine Maßnahme abgelehnt werden.

Ab 70 dB (A) ganztags und 60 dB(A) nachts besteht akute Gesundheitsgefährdung, sodass die Belastung durch Schutzmaßnahmen, Betriebsbeschränkungen oder Umplanungen gemindert bzw. beseitigt werden muss.

Wie viele Personen sind in Sindelfingen nach der Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg aus dem Jahr 2022 von erheblichem Lärm betroffen?

In Sindelfingen sind nach den Berechnungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 776 Personen mit Ganztageslärm über 70 dB belastet und 1.236 Personen mit Nachtlärm über 60 dB belastet.

Wo kann ich diese Lärmkartierung einsehen?

Auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Link zur Website

Für welche Straßenabschnitte ist die Stadt Sindelfingen in ihrer Rolle als umsetzende Behörde (Straßenbaubehörde) zur Prüfung der Maßnahmen verpflichtet?

Anhand folgender Grafik ist der Einflussbereich der Stadt Sindelfingen als Baulastträger zu erkennen:

Welche Straßen werden über die Pflicht hinaus zusätzlich kartiert?

Die Lärmberechnung im Umfeld von Straßen und die Prüfung von Maßnahmen ist sehr zeit- und kostenaufwändig. Die Stadt Sindelfingen hat sich dennoch dazu entschieden, für einen sinnvollen Lückenschluss im Netz auf freiwilliger Basis folgende Straßen bei der Kartierung hinzuzunehmen:

  • Ringschluss um die Innenstadt über Bachstraße / Wurmbergstraße / Ziegelstraße / Böblinger Straße
  • Verlängerung der L 1188 (Leonberger Straße) bis zum Ende der Bebauung
  • Lückenschluss im Verlauf der Darmsheimer Straße / Magstadter Straße im Teilort Maichingen

Wenn eine Straße nicht Teil der Kartierung ist, können dann dort trotzdem lärmmindernde Maßnahmen umgesetzt werden?

Ja, es können dennoch Maßnahmen im Zuge des Aktionsplans für Mobilität, Klima- und Lärmschutz aufgenommen werden, die sich lärmmindernd auswirken können. Beispielsweise kann die Optimierung von Ampelschaltungen zu einem besseren Verkehrsfluss führen, der wiederum die Lärmbelastung senkt. Ob solche Maßnahmen jedoch umgesetzt werden ist abhängig von der Maßnahmenprüfung und -abwägung.

Welche Maßnahmen können als Ergebnis des Lärmaktionsplans vorgeschlagen werden?

Die möglichen Maßnahmen lassen sich in folgender Systematik untergliedern:

Verkehrsorganisatorische Maßnahmen

  • Geschwindigkeitsreduzierung (z. B. Tempo 30 ganztags oder nachts)
  • Lkw-Durchfahrtsverbote
  • Einbahnstraßenregelungen
  • Verkehrsberuhigte Bereiche
  • Optimierung von Ampelschaltungen („Grüne Welle“)
  • Verlegung von Bushaltestellen
  • u.Ä.

Straßenbauliche Maßnahmen

  • Einbau von lärmminderndem Asphalt (sog. Flüsterasphalt)
  • Fahrbahnsanierungen
  • Lärmschutzwände
  • Lärmschutzwälle
  • u.Ä.

Städtebauliche Maßnahmen

  • Schalltechnisch sinnvolle Gliederung innerhalb der Baugebiete
  • Geeignete Gebäudeausrichtung sowie Fassadenanordnung und -gestaltung
  • Schallschutzfenster
  • Lüftereinrichtungen bei geschlossenen Fenstern
  • u.Ä.

Gibt es eine Pflicht zur Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans?

Die im Rahmen des Lärmaktionsplans beschlossenen Maßnahmen müssen von der für die Umsetzung zuständigen Behörden (z.B. Straßenbaulastträgern) verpflichtend und ermessensfehlerfrei geprüft werden. Es kann aber sein, dass sich Maßnahmen aufgrund entgegenstehender anderer Regelungen nicht umsetzen lassen.

Wann erfolgt die nächste Stufe der Lärmaktionsplanung?

Der Lärmaktionsplan wird nach § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Der Lärmaktionsplan Stufe 5 ist ab dem Jahr 2029 vorgesehen.

Aspekt Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz:

Wie hängen Mobilitätsmaßnahmen mit der Lärmminderung zusammen?

Viele Mobilitätsmaßnahmen wirken können auch lärmmindernd wirken. So kann beispielsweise die Verkehrsberuhigung in Wohngebieten, die Förderung der Elektromobilität oder die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf Hauptverkehrsstraßen in einzelnen Bereichen zu einer spürbaren Senkung der Lärmbelastung führen.

Welche Verkehrsarten werden im Rahmen des Aktionsplans Mobilität, Klima- und Lärmschutz betrachtet?

Der Aktionsplan umfasst die Analyse und die Maßnahmenentwicklung zum Kfz-Verkehr (inkl. Car-Sharing, Elektromobilität und Parkraummanagement), zum ÖPNV bzw. Busverkehr, zum Radverkehr und zum Fußverkehr.

Wie werden die Maßnahmenvorschläge für den Aktionsplan Mobilität, Klima- und Lärmschutz ausgewählt?

Für die fachlich gestützte Auswahl der Maßnahmenvorschläge sind zwei zentrale Fragen wichtig:

1. Wie kann sichergestellt werden, dass eine Kommune auch langfristig etwas für den Klima- und Lärmschutz tut?

Um das sicherzustellen, werden Leitlinien im Sinne von langfristigen Zielen entwickelt.

2. Mit welchen Maßnahmen kann eine Kommune schnell (kurz- bis mittelfristig) einen kommunalen Beitrag zum Klima- und Lärmschutz leisten?

Dafür werden spezielle Maßnahmensets abgeleitet, die sich an anderer Stelle bereits als geeignet erwiesen haben.

Welche Ziele sollen im Rahmen der Erstellung eines Aktionsplans Mobilität, Klima- und Lärmschutz für die Kommunen betrachtet werden?

Die langfristigen Ziele werden sind vom Land Baden-Württemberg als Leitlinien formuliert und sollen langfristig eine positive Entwicklung für Klima- und Lärmschutz zu gewährleisten. Da die Erstellung des Aktionsplans vom Land Baden-Württemberg gefördert und unterstützt wird, hat der Fördermittelgeber fünf Leitlinien vorgeschlagen, an denen sich auch die Stadt Sindelfingen mit ihren Maßnahmen orientieren wird.

Dabei ist aber nicht jede Leitlinie für jede Kommune passend. Deshalb werden die Leitlinien im Rahmen der Bearbeitung des Aktionsplans für die Stadt Sindelfingen diskutiert, präzisiert und vom Gemeinderat festgelegt.

Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Aktionsplans Mobilität, Klima- und Lärmschutz zu erwarten?

Hierfür schlägt der Fördermittelgeber eine Auswahl von zwölf erprobten Maßnahmensets vor, die sich in zahlreichen Kommunen bereits als (relativ) schnell umsetzbar und besonders wirksam für den Klima- und Lärmschutz herausgestellt haben.

Allerdings ist nicht jedes Maßnahmenset für jede Kommune passend. Die entsprechenden Maßnahmensets und ihre Wirkungen werden im Zuge der Erstellung des Aktionsplans vorgestellt und diskutiert. Aus der Auswahl der Maßnahmensets folgt dann die Ableitung der konkreten Maßnahmen.

Wird es zukünftig in Sindelfingen mehr Ladestationen für Elektroautos geben?

Ja, der Gemeinderat hat 2022 das E-Lade-Konzept beschlossen und 2024 fortgeschrieben. Darin ist vorgesehen, die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum kontinuierlich auszubauen und bis 2030 mindestens 500 zusätzliche Ladepunkte im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dicht bewohnten Quartieren mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern, in denen privates Laden oft schwierig ist. Wenn mit den beschlossenen und voraussichtlich 2026 abgeschlossenen ersten beiden Ausbaustufen eine Grundausstattung in allen Stadtvierteln und Quartieren geschaffen wurde, wird die Verwaltung den weiteren Ausbau datenbasiert immer dort aktiv voranzutreiben, wo Belegung und Stromumsatz an vorhandenen Ladestationen einen Ausbaubedarf erkennen lassen.

Aspekt Beteiligung:

Wie kann ich mich am Aktionsplan für Mobilität, Klima und Lärmschutz beteiligen?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie weiterer Multiplikatoren ist im Aktionsplan nicht gesetzlich festgelegt. Demnach bietet sich an, die Beteiligungsformate ausgehend von den Rahmenbedingungen auszuwählen. Deshalb erfolgte im Rahmen des Aktionsplans zunächst eine Informationsveranstaltung, um über die Instrumente des Aktionsplans sowie des Lärmaktionsplans zu informieren und vorhandene Beteiligungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Um eine möglichst hohe Flexibilität und spontane Teilnahme zu ermöglichen, fand die Informationsveranstaltung am 5. März 2026 online statt. Die Präsentation können Sie oben auf der Seite abrufen.

Im weiteren Projektverlauf ist im Winter 2026 ein Workshop vor Ort in Sindelfingen zum Thema ‚Maßnahmen‘ vorgesehen. Im Workshop ‚Maßnahmen‘ werden zunächst die Maßnahmen zum Lärmschutz vorgestellt, die im Kontext der Bearbeitung des Lärmaktionsplans durch den Gemeinderat beschlossen wurden. Anschließend werden die Maßnahmen betrachtet und diskutiert, die über den reinen Lärmschutz hinausgehen und Mobilität und Klimaschutz betreffen.

Der Ort und die Anmeldung zum Workshop ‚Maßnahmen‘ werden rechtzeitig über die Pressestelle der Stadt Sindelfingen, auf den Social-Media-Kanälen der Stadt unter stage.bio/sindelfingen sowie auf dieser Homepage bekanntgegeben.

Wie kann ich mich im Rahmen des Lärmaktionsplans beteiligen?

Die Beteiligungsmöglichkeiten im LAP Lärmaktionsplans sind durch den § 47d (3) BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) geregelt. Demnach soll die Öffentlichkeit zu den Maßnahmen eines Lärmaktionsplans gehört werden. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Rahmen der Erstellung des LAP Lärmaktionsplans für Sindelfingen die Offenlage des Lärmaktionsplanentwurfs vorgesehen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird im Herbst 2026 offengelegt. Dieser wird öffentlich vor Ort ausgelegt und ist zudem auf dieser Internetseite einsehbar. Der Zeitpunkt der Offenlage wird rechtzeitig über die Pressestelle der Stadt Sindelfingen sowie diese Homepage bekanntgegeben.

Sie haben dann verschiedene Möglichkeiten sich zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern:

Die Stellungnahmen werden im weiteren Bearbeitungsprozess in den Lärmaktionsplan eingearbeitet.

Gibt es eine Zeitschiene für die Beteiligungsmöglichkeiten?

Folgendes Schaubild zeigt die Beteiligungsmöglichkeiten im Prozessverlauf:

Wo liegen die Grenzen der Beteiligung?

Aufgrund der fachlichen Tiefe, die für die Lärmberechnung und anschließende Maßnahmenabwägung notwendig ist, bietet sich eine punktuelle Beteiligung bei der Erstellung des Lärmaktionsplans an. Durch die Einbeziehung der verschiedenen bestehenden Planwerke ergibt sich auch bei der Erstellung des Aktionsplans Mobilität, Klima- und Lärmschutz eine große Komplexität, sodass eine Diskussion der bereits erarbeiteten Maßnahmenvorschläge im Rahmen eines Workshops als zielführend erachtet wird.

Woher bekomme ich regelmäßig Informationen?

Regelmäßige Updates und neue Informationen zur Beteiligung und zum Bearbeitungsstand erhalten Sie unter www.sindelfingen.de/aktionsplan. Darüber hinaus werden die Ankündigungen zu den Veranstaltungen auf den Social-Media-Kanälen der Stadt unter stage.bio/sindelfingen und als Pressemitteilungen veröffentlicht.

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