Informationen für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer
Hunde in Sindelfingen
Hunde begleiten den Menschen seit über 10.000 Jahren. War der Hund früher Jagdbegleiter, Restevertilger und Wachhund, ist der heutige Stadthund Familienmitglied und treuer Freund.
Damit in unserer Stadt das Zusammenleben von Hund und Mensch funktioniert, müssen sich alle der ca. 1.450 Sindelfinger Hundehalterinnen und -halter an ein paar grundlegende Regeln halten, die auch in der „Polizeilichen Umweltschutzverordnung“ (PDF-Dokument, 1,61 MB) der Stadt Sindelfingen zu finden sind. Denn wir alle wollen in einer sauberen Stadt leben. Ein friedliches Miteinander ist nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz möglich.
Daher haben wir hier ein paar Informationen für Sie zusammengestellt, damit der Spaziergang mit Ihrem vierbeinigen Freund zu einem positiven Erlebnis wird.
Ausführen
Ausführen
Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Hund in der freien Landschaft ausführen. Allerdings gibt es dabei einige Einschränkungen.
Nicht ausführen dürfen Sie Ihren Hund u.a.
- auf Spiel- und Bolzplätzen.
- auf Erholungswiesen einschließlich der durch sie führenden Wege und auf das Gelände von Schulen (z.B. in Teilen der Goldbachanlage und des Sommerhofenparkes, im Dronfieldpark, in Maichingen in der Parkanlage „Hintergärten“ und im Aibachgrund in Darmsheim (siehe Karte rechts oben, (PDF-Dokument, 2,09 MB)
- in Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen außerhalb der Wege (siehe LUBW-Kartenviewer).
- auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Wegewährend der Nutzzeit. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung (in der Regel von März bis Oktober).
- bei Sonderkulturen (insbesondere Garten-, Obst- und Weinbau) ganzjährig außerhalb der Wege.
- im Erholungswald (gemäß Erholungswaldsatzung, siehe Karte rechts unten) außerhalb der Wege.
Hunde an die Leine
Hunde an die Leine
Als Hundehalterin und Hundehalter liegt es in Ihrer Verantwortung, dass Ihr Vierbeiner niemanden gefährdet oder belästigt. Im Innenbereich sind auf öffentlichen Flächen und im Außenbereich auf gekennzeichneten Sportpfaden Hunde an der Leine zu führen (Leinenzwang). Darüber hinaus gilt:
- Bitte leinen Sie Ihren Hund im Außenbereich an, wenn es die Gegebenheiten erfordern.
- Handeln Sie daher verantwortungsbewusst und lassen Sie Ihren Hund außerhalb Ihres Einwirkungsbereiches nicht frei laufen.
Hundekot
Hundekot
Hundekot ist insbesondere auf den Gehwegen und in Grünanlagen ein hygienisches Problem. Bedenken Sie, dass spielende Kinder in Kontakt mit dem Kot kommen können. Aber auch auf Äckern, Wiesen und im Wald kann Hundekot zu Problemen führen. Viehfutter, in das Hunde gekotet haben, wird vom Vieh nicht mehr gefressen; außerdem können im Hundekot Parasiten und Erreger enthalten sein, die Krankheiten bei anderen Tieren oder gar beim Menschen auslösen können.
Bitte achten Sie deswegen darauf,
- dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf fremden Grundstücken (auch Streuobstwiesen) sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet
- und dass Hundekot, der dennoch dort ausgeschieden wurde, unverzüglich von Ihnen beseitigt wird.


