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„Automobilwerk 1+2“, Aufstellung des Bebauungsplans
„Automobilwerk 1+2“, Aufstellung des Bebauungsplans mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan und gemäß § 74 LBO die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Automobilwerk 1+2“, Planbereich 28/3 4. Änderung, in Sindelfingen aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Satzung über örtliche Bauvorschriften wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch einschließlich der Gebäude 44, 32, 30, 28, 10, 8, 2 und der Hanns- Martin-Schleyer-Straße,
im Osten: durch einschließlich des Gebäudes 5 und der Einfahrbahn,
im Süden: durch die Entenseestraße,
im Westen: durch die Gottlieb-Daimler-Straße und die ehemalige Benzstraße;
einschließlich der Gebäude 42, 440, 46 und 44.
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan des Amtes für Stadtentwicklung und Geoinformation - Abt. Stadtentwicklung vom 10.11.2025.
Die wesentlichen Ziele der Planung sind:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Entwicklung
des Werks sowie Sicherung des Bestands,
- Steuerung der Höhenentwicklung und der Baumasse für u.a. eine städtebauliche Verträglichkeit zur Innenstadt hin (Zielbild),
- Abmilderung der Effekte, die mit dem Klimawandel einhergehen und Klimafolgeanpassungen.
Der Abgrenzungsplan, einschließlich der Ziele und Zwecke der Planung, werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026 im Internet unter der URL https://www.sindelfingen.de/beteiligungsverfahrensowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht.
Zusätzlich können die vorgenannten Unterlagen im gleichen Zeitraum im Amt für Stadtentwicklung und Geoinformation der Stadt Sindelfingen (Rathaus Sindelfingen, Rathausplatz 1; im Flur des 6. Stockwerks) während der nachfolgend dokumentierten Dienststunden eingesehen werden (öffentliche Unterrichtung). Während dieser Zeit besteht im Raum 6.02 des Amtes für Stadtentwicklung und Geoinformation die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Die Räume sind barrierefrei erreichbar.
Dienststunden der Planauslage beim Amt für Stadtentwicklung und Geoinformation (Rathaus Sindelfingen, Rathausplatz 1, 6. Stockwerk):
Montag bis Mittwoch:
8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr
Weiterer Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die erstmalige Aufstellung oder die Änderung von Bebauungsplänen für Grundstückseigentümer Erschließungs- und Abwasserbeiträge entstehen können.
Sindelfingen, den 17.04.2026
gez. Michael Paak
Amt für Stadtentwicklung und Geoinformation
