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Infos und Hilfsangebote

Kontakt

Stadtverwaltung Sindelfingen

Die Ukraine-Hotline wurde eingestellt.
Wenden Sie sich gerne an:
Telefonnummer: 07031 94-0

Landkreis Böblingen
Telefonnummer: 07031 663-3838
E-Mail schreiben
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Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland

Втеча, в’їзд і притулок

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration 

Hinweise für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Download Merkblatt (PDF-Dokument, 438,40 KB)

Gemeinsam in Sindelfingen für Menschen in und aus der Ukraine

Sindelfingen solidarisch – für die Menschen in und aus der Ukraine. Nachfolgend haben wir aktuelle Infos zusammengestellt.

Hinweise für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Tagesaktuelle Informationen

Tagesaktuelle Informationen – auch auf Ukrainisch – finden Sie auf den Internetseiten folgender Stellen:

  • Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern und für Heimat und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: bamf.de/faq-ukraine
  • Ministerium der Justiz und Migration Baden-Württemberg: justiz-bw.de

Das Bundesinnenministerium bietet eine zentrale Informationsseite in deutscher, englischer, ukrainischer und russischer Sprache: germany4ukraine.de.

Das Justizministerium hat eine Hotline eingerichtet, die mit russisch- und ukrainischsprachigen Mitarbeitenden besetzt ist:

Telefonnummer: 0800 7022500

Erreichbarkeit Landratsamt Böblingen:

Hotline: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter Telefonnummer: 07031 663-3838
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Einreise ohne Visum

Ukrainische Staatangehörige können sich mit einem biometrischen Pass für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumfrei im Bundesgebiet aufhalten. Eine Erlaubnis zu einem anschließenden Aufenthalt von weiteren 90 Tagen kann grundsätzlich bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden. Es kann aber auch schon jetzt eine länger gültige Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragt werden.

Meldepflicht

Für ukrainische Staatsangehörige, die bei Verwandten, Freunden oder Anderen wohnen und in einer Erstaufnahmeeinrichtung keinen Asylantrag gestellt oder eine sonstige zugewiesene Unterkunft bezogen haben, gilt eine gesetzliche Meldepflicht nach drei Monaten. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur Anmeldung können Sie sich bereits vor Ablauf von drei Monaten freiwillig anmelden, u.a. für den Bezug von Leistungen beim Jobcenter Sindelfingen. Bitte denken Sie daran, sich bei Rückkehr oder Umzug ab- bzw. umzumelden.

Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz

Die EU hat sich auf ein erleichtertes Verfahren zur Schutzgewährung für UkrainerInnen verständigt. Demnach wird eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG ermöglicht. Die Aufenthaltsdauer beträgt zunächst ein Jahr und kann zweimal um jeweils sechs Monate und durch einen EU-Ratsbeschluss noch einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sodass sie maximal drei Jahre umfassen kann. Da noch praktische Fragen - insbesondere durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat - geregelt werden sollen, informieren Sie sich bitte zu den aktuellen Entwicklungen auf der o.g. Internetseite.

Personen, für die der vorübergehende Schutz gilt

Folgenden Flüchtenden aus der Ukraine wird aufgrund der EU-Richtlinie zum sog. Massenzustrom (Richtlinie 2001/55/EG) gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz vorübergehend Schutz gewährt:

  • Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.22 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten
  • Staatenlose und -angehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24.02.22 in der Ukraine internationalen oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
  • Familienangehörige der ersten beiden genannten Personengruppen, auch wenn sie nicht ukrainische Staatsangehörige sind sowie Staatenlose und -angehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24.02.22 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

Sozialleistungen in Verbindung mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

Geflüchtete aus der Ukraine können ab dem 01.06.2022 Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beantragen. Personen, die noch keine Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz erhalten, können einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II direkt beim Jobcenter Sindelfingen stellen. Weitere Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte folgendem Link: 

Information für Geflüchtete aus der Ukraine – Jobcenter Böblingen

Beschäftigung

Sobald eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (sh. oben „Aufenthaltserlaubnis“) beantragt und eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG ausgestellt wurde, können Sie eine Beschäftigung aufnehmen.

Ablauf

Meldepflicht und Aufenthaltserlaubnis

Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen oder wenn Sozialleistungen beantragt werden sollen, müssen Sie sich im Servicepunkt oder in den Bezirksämtern Maichingen oder Darmsheim anmelden und bei der Ausländerbehörde registrieren.

1. Anmeldung beim Servicepunkt, Bezirksamt Maichingen oder Bezirksamt Darmsheim

Für die Anmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Folgende Dokumente werden dafür benötigt:

  • Gültige Ausweisdokumente aller Familienangehörigen
  • Gegebenenfalls Personenstandsurkunden
  • Gegebenenfalls weitere Nachweise:
    • Bei Kindern: Geburtsurkunde
    • Bei Ehepaaren: Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (jeweils im Original auf Englisch oder mit Übersetzung)
  • Wohnungsgeberbescheinigung (nur bei privater Unterbringung)

Bei der Anmeldung wird Ihnen der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgehändigt. Sie können diesen Antrag direkt ausfüllen und abgeben. Er wird anschließend an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

2. Registrierung bei der Ausländerbehörde

Nach Ihrer Anmeldung werden Ihre Daten an die Ausländerbehörde übermittelt. Sie erhalten per Post eine Fiktionsbescheinigung, die unter anderem für einen Leistungsantrag beim Jobcenter Sindelfingen oder bei einem Arbeitgeber vorgelegt werden kann.

Die Ausländerbehörde wird Sie kontaktieren und einen Termin für Ihre umfassende Registrierung vereinbaren. Bitte bringen Sie zu diesem Termin, wenn Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, eine dolmetschende Person mit.

Für die Registrierung müssen Sie und Ihre Familienangehörigen persönlich erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:

  • Lichtbild
  • Gültige Ausweisdokumente (biometrischer Reisepass) aller Familienangehörigen
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

Kleidung

In der Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes gibt es Kleidung für Geflüchtete:

Kleiderkammer des DRK – Ortsverein Sindelfingen e.V.
Spitzholzstraße 111
71067 Sindelfingen

Öffnungszeiten:

  • Annahme von Kleidung:
    Donnerstag von 10:00 Uhr bis 17:30 Uhr
  • Ausgabe von Kleidung:
    Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Hilfreiche Informationen und Links

Website für die Vermittlung von privatem Wohnraum

Сайт для закупівлі приватного житла

In Zusammenarbeit der Initiative „Helfen statt Hamstern“ und der Stadt Sindelfingen ist eine Plattform für die Vermittlung von privaten Wohnraumangeboten für Geflüchtete gestartet. Unter welcome.helfen-statt-hamstern.de können Wohnungen für Geflüchtete angeboten werden. 

Informationen zur Plattform

Auf der Plattform können Häuser und abgeschlossene Wohneinheiten ab einer Mietdauer von drei Monaten angeboten werden. Die Stadt Sindelfingen mietet in der Regel diese Wohnungen an und steht damit während der Mietdauer als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Die Website wurde in Kooperation mit der Initiative „Helfen statt Hamstern“ erstellt. Auf der Plattform finden sich zudem weitere Informationen zu Mietobergrenzen und Fördermöglichkeiten. Über die Plattform können alle notwendigen Angaben direkt von den Wohnungsanbietern eingegeben werden. Bereits eingegangene Angebote sind dort erfasst und müssen nicht erneut eingereicht werden.

Wohnungen für Geflüchtete können unter der folgenden URL angeboten werden: welcome.helfen-statt-hamstern.de.

Schul- und Kitaanmeldung für Flüchtlingsfamilien

Шлях до отримання місця в дитячому садку.

Як отримати місце в дитячому садочку. Наближається час реєструвати вашу дитину в дитячий заклад? Тоді ця інформація допоможе вам в цьому. Де я можу отримати інформацію про дитячі садки? Інформацію про наші дитячі садки ви знайдете на головній сторінці міста Зіндельфінген за посиланням: www.sindelfingen.de/,Lde/start/Bildung+life/kitas.html. Через картографічний огляд ви можете перейти на головні сторінки окремих дитячих садків. Щорічно в першому кварталі в суботу проводять місцеві дитячі заклади "День відкритих дверей". Саме в цей день ви можете особисто отримати інформацію про освітні та навчальні методики окремих дитячих садків. Точну дату можна знайти на головній сторінці міста Зіндельфінген або в місцевій пресі. Коли є найкращий час для реєстрування моєї дитини в дитячий заклад? Зазвичай вистачає попередньої реєстрації за шість місяців до бажаної дати прийому. У дитячих закладах повного робочого дня є доцільним зробити реєстрацію за 1,5 року до початку бажаної дати прийому в садок. Як я можу зареєструвати свою дитину до дитячого закладу? Крім можливості особистої реєстрації в офісі з питань освіти та догляду (Центральний реєстраційний відділ) у ратуші, ви можете також скористатися нашою онлайн-реєстрацією (http://nhkita.sindelfingen.de). Заповніть реєстраційну заяву в інтернеті і надішліть її на електронний адрес/поштою/факсом до відділу управління освіти та догляду (контактні дані дивіться на звороті). Ви можете обрати до трьох дитячих садків на свій вибір. Однак, будь ласка, перевірте, чи пропонує обраний вами дитячий садок необхідний час догляду за дитиною. Всі онлайн-реєстрації надходять до центрального реєстраційного відділу. Надана вами інформація буде електронно оброблена і на основі певних критеріїв створюється порядок черговості вашої реєстрації на місце в дитячий садок. Примітка: цілком можливо, що в обраному вами дитячому садку може бути черга. У такому випадку ви самі вирішуєте, або чекати на очікуване місце в дитячому садку, або ви погоджуєтесь на альтернативне місце в іншому дитячому садку з ранньою датою прийому.

Download (PDF-Dokument, 134,36 KB)

Шлях до школи в Німеччині

Інформація про школи в Зіндельфінгені

Наближається час реєструвати вашу дитину в школу? Тоді ця інформація допоможе вам в цьому.

Чи може дитина-біженець негайно піти до школи?

Так, діти-біженці мають право, якщо вони мають бажання, відразу після їхнього прибуття відвідувати школу.

Яка процедура, якщо дитина-біженець хоче відвідувати школу?

Дітей приймає школа і розподіляє по класам. Як правило, діти молодшого віку відвідують безпосередньо школу, що знаходиться найближче до вашого місця проживання, або школу, яка відноситься до того шкільного району, що і ваше місце проживання. Що стосується інших типів шкільних закладів, то працівники шкіл допоможуть вам підібрати відповідну пропозицію в вашому районі.

Ви можете скористатися пошуком шкільних закладів на головній сторінці міста Зіндельфінген і дізнатися, які школи знаходяться неподалік вашого місця проживання за посиланням: https://www.sindelfingen.de/start/Bildung+Leben/neu_schulbezirkssuche.html.

Де я можу отримати інформацію про школи в Зіндельфінгені / Контактні дані?

Інформацію про наші школи можна знайти на головному сайті міста Зіндельфінген за посиланням: https://www.sindelfingen.de/start/Bildung+Leben/Schulen.html.

Через картографічний огляд шкіл, ви будете перенаправлені на головні сторінки окремих шкіл та знайдете там відповідні контактні дані.

Ми сподіваємося, що ця інформація дала вам певну орієнтацію та бажаємо вам та вашій дитині успішного старту в повсякденному шкільному житті.

З повагою,
Управління освіти та догляду
- Відділ шкільної освіти -

Download (PDF-Dokument, 174,79 KB)

Erstausstattung für den Alltag

Kleiderkammer des DRK-Ortsvereins Sindelfingen e.V.

Spitzholzstraße 111
71067 Sindelfingen

Öffnungszeiten: Donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Zur Website

Weiterführende Informationen

Hilfreiche Links und Informationen

Angebote und Materialien in der Stadtbibliothek

Geflüchtete mit ukrainischem Pass erhalten einen kostenlosen Bibliotheksausweis. Auf dieser Seite informieren wir über die Medien- und Veranstaltungsangebote der Stadtbibliothek für ukrainische Geflüchtete und stellen eine Sammlung externer Links zu kostenfreiem Lernmaterial sowie Links zu Hilfs- und Informationsseiten bereit.

Weiterlesen

Hilfe für Menschen in und aus der Ukraine

Sie sprechen Ukrainisch oder Russisch?

Werden Sie ehrenamtlicher Sprachmittler bei der Caritas:

Frau Silvana Coppola
Koordination Sprachmittler
Ammerstraße 3/1
71065 Sindelfingen
Telefonnummer: 07031 61168-24
Mobiltelefon: 0171 5680434
E-Mail schreiben

Weitere Informationen finden Sie im Flyer (PDF-Dokument, 1,57 MB).

AK Asyl Sindelfingen

Unterkünfte

Die zentrale Ukrainehilfe-Hotline des Landratsamtes Böblingen ist Ansprechpartner für alle, die eine Unterkunft anbieten können. Die Hotline erreichen Sie unter:Telefonnummer:  07031 663-3838.

Die private Initiative #Unterkunft, bietet die Möglichkeit online Übernachtungsplätze für Menschen aus der Ukraine anzubieten: /elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/

Geldspenden

Spendenmöglichkeiten für Geflüchtete:

Die Stadt Sindelfingen hat ein Spendenkonto bei der KSK Böblingen eingerichtet:

  • IBAN: DE37 6035 0130 1000 1192 44
  • BIC: BBKRDE6BXXX

Lokal können Sie die Initiative „Helfen statt Hamstern“ unterstützen.

Für die Unterstützung der Geflüchteten, die in Sindelfingen angekommen sind, gibt es das Spendenkonto des gemeinnützig anerkannten Fördervereins Arbeitskreis Asyl Sindelfingen:

  • IBAN: DE43 6035 0130 0000 0136 242
  • BIC: BBKRDE6BXXX

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Kontaktdaten

Kontaktmöglichkeiten in Sindelfingen

Die Ukraine-Hotline wurde eingestellt. Für allgemeine Anfragen wenden Sie sich gerne an: Telefonnummer: 07031 94-0

Allgemeine Fragen und weiterführende Informationen
Wenn Sie ein Zimmer oder eine Unterkunft anbieten können oder die ukrainische oder russische Sprache beherrschen, können Sie sich auch an das Landratsamt Böblingen wenden.

Zudem werden Geflüchtete in aufenthalts-, leistungs- sowie asylrechtlichen Fragen vom Landratsamt beraten.

Das Onlineangebot des Landkreises mit weiterführenden Links und Informationen finden Sie auf der Website.

Das Landratsamt Böblingen hat eine zentrale Hotline eingerichtet:
Telefonnummer: 07031 663-3838
E-Mail schreiben

Gemeinsame Resolution der Fraktionen und Gruppen des Sindelfinger Gemeinderats und der Stadtverwaltung Sindelfingen zum Ukraine-Krieg

Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus der Stadtverwaltung ist der Sindelfinger Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer in die Partnerstadt Chelm an der polnisch-ukrainischen Grenze gereist, um sich ein Bild der Situation vor Ort zu verschaffen. Näheres zur Situation und wie ihr aktiv helfen könnt im Video!

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