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Handlungsfähig bleiben. Zukunft gestalten.

Kontakt

Tobias Kaiser
Amtsleitung
Gebäude Rathaus
Raum 2.19
Telefonnummer: 07031 94-384
Mail schreiben

Willkommen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Stadt steht vor wichtigen finanziellen Entscheidungen. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Stadt dauerhaft zu sichern und gleichzeitig die Grundlage für notwendige Investitionen in die Zukunft zu schaffen. Mit dieser Seite informieren wir Sie transparent über den Prozess der Haushaltskonsolidierung. Wir erklären Ihnen die Ausgangslage, zeigen auf, wie Entscheidungen vorbereitet werden, informieren Sie über den aktuellen Stand und gehen auf die Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen ein. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert und begleitet den gesamten Konsolidierungsprozess. Offenheit und Transparenz Ihnen gegenüber ist mir generell und bei diesem Thema ganz besonders wichtig.

Markus Kleemann, Oberbürgermeister der Stadt Sindelfingen

Wir müssen handeln

Die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Insbesondere der erhebliche Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen belastet den städtischen Haushalt stark. Gleichzeitig müssen Städte und Gemeinden immer mehr gesetzliche Aufgaben übernehmen, ohne dass es dafür einen finanziellen Ausgleich gibt. Hinzu kommen steigende Anforderungen und Qualitätsstandards sowie zunehmende Bau-, Energie- und Personalkosten aufgrund von Tarifsteigerungen.

Der beschlossene Nachtragshaushalt, dessen Aufstellung gesetzlich vorgeschrieben ist, war deshalb ein notwendiger, wichtiger erster Schritt. Durch Einsparungen bei den laufenden Ausgaben (Ergebnishaushalt), Kürzungen bei den Investitionen und durch die Anpassung von Steuern, Gebühren und Entgelten auf der Einnahmenseite konnte das Defizit um rund 27 Mio. € verringert werden.

Insgesamt umfasst das Konsolidierungspaket rund 190 Einzelmaßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung.
Zur Übersicht (PDF-Dokument, 415,25 KB)

Dies allein reicht jedoch nicht aus, um die finanzielle Stabilität dauerhaft zu sichern. Dafür ist die finanzielle Lage der Stadt Sindelfingen zu schlecht. Deshalb überprüft die Stadt nun ihre Aufgaben, Investitionen und Ausgaben umfassend. Ziel ist es, den Haushalt langfristig wieder ins Gleichgewicht zu bringen und auch künftig handlungsfähig zu bleiben.

Was bedeutet Handlungsfähigkeit?

Handlungsfähig zu sein bedeutet, dass die Stadt auch künftig selbst entscheiden kann, welche Projekte umgesetzt werden und welche Investitionen notwendig sind. Nur mit einem stabilen Haushalt können wichtige Zukunftsaufgaben erfüllt und die Lebensqualität in unserer Stadt dauerhaft gesichert werden.

Was bedeutet Haushaltskonsolidierung?

Haushaltskonsolidierung bedeutet, die Finanzen der Stadt dauerhaft wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Zurzeit stehen den Einnahmen höhere Ausgaben gegenüber. Dadurch entsteht ein Defizit, das nicht dauerhaft durch Rücklagen ausgeglichen werden kann.

Deshalb verfolgt die Stadt zwei Ziele:

  • Ausgaben dort reduzieren, wo es verantwortbar ist.
  • Einnahmen dort verbessern, wo dies gesetzlich vorgesehen und vertretbar ist.

Haushaltskonsolidierung bedeutet jedoch nicht, einfach überall zu sparen. Vielmehr geht es darum, verantwortungsvoll Prioritäten zu setzen. Die Stadt muss auch künftig investieren – beispielsweise in Schulen, Kindertagesstätten, Kinderbetreuung, Straßen oder den Erhalt der städtischen Infrastruktur. Gleichzeitig müssen bestehende Angebote auf ihre Finanzierbarkeit überprüft werden.

Unsere Ziele

  • Haushaltsausgleich erreichen
  • Finanzielle Stabilität sichern
  • Bestehende Infrastruktur erhalten
  • Zukunftsinvestitionen ermöglichen
  • Strukturwandel aktiv gestalten

Die Stadt verfolgt dabei ein klares Ziel: Handlungsfähig bleiben. Zukunft gestalten.

Wie gehen wir vor?

Die Haushaltskonsolidierung erfolgt in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren. Die Verwaltung und der Gemeinderat entwickeln gemeinsam Vorschläge zur Konsolidierung des Haushalts. Diese werden zunächst in der Haushaltsstrukturkommission beraten. Die Kommission spricht Empfehlungen aus. Die endgültigen Entscheidungen trifft anschließend der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Haushaltsstrukturkommission

Die Haushaltsstrukturkommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aller Gemeinderatsfraktionen sowie der Verwaltung. Sie hat die Aufgabe,

  • Vorschläge der Verwaltung und des Gemeinderats zu beraten,
  • Maßnahmen fachlich und politisch zu bewerten,
  • Empfehlungen für den Gemeinderat zu erarbeiten.

Die Kommission trifft selbst keine Entscheidungen. Sie bereitet die politischen Entscheidungen des Gemeinderates vor.

Arbeitsweise der Haushaltsstrukturkommission (HSK)

Die HSK tagt seit Herbst 2025 regelmäßig und beschäftigt sich als Nächstes mit der Erstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028. 

Die Priorisierung von Investitionen und die Beratung der Ergebnisse der Haushalts-Strukturanalyse durch die Beratungsfirma KPMG sind weitere Handlungsfelder im zweiten Halbjahr 2026. Die Kommission empfiehlt die Maßnahmen nach der Beratung zur Umsetzung. Der Gemeinderat ist das beschließende Gremium, wenn es um die Umsetzung von konkreten vorgeschlagenen Maßnahmen, wie Einsparungen, Steuer- oder Gebührenerhöhungen, geht.

Mitglieder der HSK: 

CDU

Maike Stahl, Walter Arnolf, Ralf Binz / Stellverteter: Steffen Vietz, Felix Koch, Andreas Bonhage

Bündnis 90 / Die Grünen

Ulrich Hensinger, Sabine Kober / Stellvertreter: Sabine Mundle, Lukas Voigt 

Freie Wählerschaft Sindelfingen

Dr. Ingo Sika, Thomas Buck / Stellvertreter: Dr. Dorothee Kadauke, Kai Hamami

SPD

Sabine Duffner, Axel Finkelnburg / Stellvertreter: Martin Wenger, Samet Mutlu

FDP

Max Reinhardt / Stellvertreter: Dr. Andreas Beyer, Dr. Michael Reinert

AfD

Winfried Meffert / Stellvertreter: Dr. Peter Vögele

Vielfalt Sindelfingen / LINKE Plus

Richard Pitterle / Stellvertreter: Serdar Sevik

Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen

Viele Aufgaben muss die Stadt gesetzlich erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kinderbetreuung, Feuerwehr oder die Wasserversorgung. Daneben gibt es freiwillige Leistungen, etwa in den Bereichen Kultur, Sport, Freizeit oder Wirtschaftsförderung. Auch diese Angebote sind wichtig für die Lebensqualität und die Zukunft in unserer Stadt. Sie müssen jedoch im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bewertet werden.

Wie werden Investitionen bewertet?

Im aktuellen Konsolidierungsprozess werden zunächst die größten Investitionsvorhaben betrachtet. Nicht alles, was wünschenswert ist, kann gleichzeitig finanziert werden. Deshalb werden Projekte durch Verwaltung und Gemeinderat bewertet und priorisiert.

Nach welchen Kriterien wird entschieden?

Nach welchen Kriterien wird entschieden?
Nicht alle Projekte können gleichzeitig umgesetzt werden. Deshalb müssen Prioritäten gesetzt werden. Grundlage jeder Entscheidung sind klare und nachvollziehbare Kriterien, die im Gemeinderat beschlossen wurden. Grundsätzlich gilt:

  • Gesetzliche Pflichtaufgaben haben Vorrang.
  • Bereits begonnene Projekte werden besonders berücksichtigt.
  • Zukunftsinvestitionen werden nach ihrer Bedeutung bewertet.
  • Finanzielle Auswirkungen werden sorgfältig geprüft.

Wie geht es weiter?

Parallel zur Arbeit in der Haushaltsstrukturkommission wird verwaltungsintern der Doppelhaushalt 2027/2028 erarbeitet. Ziel ist es, die Ergebnisse der HSK-Beratungen in den Haushaltsentwurf einfließen zu lassen. Die Einbringung des Doppelhaushaltes ist für Dezember 2026, dessen Beschluss für Februar 2027 vorgesehen.

Hinweis: Dieser Bereich wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt.

Maßnahmen und Ergebnisse

Die Senkung von Ausgaben und die Verbesserung der Einnahmesituation sind die wesentlichen Hebel für die Konsolidierung des Haushaltes im Sinne der Zukunftssicherung.

Die Haushaltsstrukturkommission berät auf Vorschlag der Verwaltung und des Gemeinderats Maßnahmen zur Ausgabensenkung im laufenden Haushalt und bei Investitionen sowie zur Anpassung von Steuern, Gebühren und Entgelten.

Dabei ging die Verwaltung mit gutem Beispiel voran und hat Einspar-Vorschläge innerhalb der Verwaltung vorgelegt. Hier wurde kein Bereich ausgenommen.

Transparenz ist auch bei der Verbesserung der Einnahmenseite durch die Anpassung von Steuern, Gebühren und Entgelten die Leitschnur. Viele Erhöhungen von Gebühren wurden seit vielen Jahren nicht vorgenommen und erfolgen nun moderat im Rahmen eines Teuerungsausgleichs.

An dieser Stelle informieren wir fortlaufend über bereits beschlossene Maßnahmen und deren Auswirkungen.

Gebührenanpassungen


Ziel: Die Einnahmen der Stadt an die gestiegenen Kosten anpassen und damit einen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung leisten.

Betroffene Bereiche

  • Kindertageseinrichtungen
  • Bäder
  • Sporteinrichtungen
  • Friedhofs- und Bestattungswesen

Umsetzungszeitpunkt: Bereits beschlossen.
 

Anpassung von Steuern

Ziel: Das gesetzlich vorgesehene Einnahmepotenzial der Stadt im Blick haben.

Betroffene Bereiche

  • Grundsteuer (rückwirkend zum Januar 2026)
  • Gewerbesteuer (ab 2027)

Umsetzungszeitpunkt: Bereits beschlossen.

Weitere Maßnahmen

Weitere Maßnahmen befinden sich derzeit in der Beratung und werden nach den entsprechenden Beschlüssen veröffentlicht. Dabei informieren wir jeweils über

  • Ziel der Maßnahme,
  • Gründe für die Entscheidung,
  • finanzielle Auswirkungen,
  • Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger sowie
  • den geplanten Zeitpunkt der Umsetzung.

Allgemeine Fragen zur Haushaltskonsolidierung (FAQ)

Warum muss die Stadt ihren Haushalt konsolidieren?
Die finanzielle Situation der Stadt hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Vor allem der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen belastet den Haushalt erheblich. Gleichzeitig steigen die Ausgaben, unter anderem durch zusätzliche gesetzliche Aufgaben, höhere Standards sowie steigende Personal-, Bau- und Energiekosten. Um auch künftig handlungsfähig zu bleiben und wichtige Aufgaben erfüllen zu können, muss der Haushalt dauerhaft stabilisiert werden.

Geht es bei der Haushaltskonsolidierung nur ums Sparen?
Nein. Haushaltskonsolidierung bedeutet nicht nur, pauschal Ausgaben zu kürzen. Ziel ist vielmehr, die Finanzen der Stadt langfristig in ein Gleichgewicht zu bringen. Dazu gehören sowohl Einsparungen als auch die Überprüfung von Einnahmen und die gezielte Priorisierung von Investitionen.

Warum werden Projekte verschoben oder gestrichen?
Nicht alle Projekte können gleichzeitig umgesetzt werden. Deshalb werden alle größeren Investitionen nach einheitlichen Kriterien bewertet. Dabei wird unter anderem berücksichtigt,

  • ob es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt,
  • ob ein Projekt bereits begonnen wurde,
  • welche Bedeutung es für die Entwicklung der Stadt hat und
  • welche finanziellen Auswirkungen damit verbunden sind.

Auf dieser Grundlage werden Projekte fortgesetzt, verschoben, reduziert, gestreckt oder – in Einzelfällen – nicht weiterverfolgt.

Wer entscheidet über die Maßnahmen?
Die Verwaltung und der Gemeinderat entwickeln Vorschläge. Die Haushaltsstrukturkommission berät diese und spricht Empfehlungen aus. Die endgültigen Entscheidungen trifft der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Warum werden Gebühren und Steuern angepasst?
Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten angemessen auszuschöpfen. Gebühren werden regelmäßig überprüft und – soweit erforderlich – an die tatsächlichen Kosten angepasst. Auch Steuern können angepasst werden, wenn dies zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit notwendig ist.

Warum nimmt die Stadt nicht einfach Kredite auf?
Die Stadt Sindelfingen ist seit vielen Jahren schuldenfrei. Kredite können Investitionen ermöglichen, müssen jedoch langfristig zurückgezahlt werden. Ein dauerhaft unausgeglichener Haushalt lässt sich deshalb nicht allein durch Kredite finanzieren. Ziel der Haushaltskonsolidierung ist es, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt dauerhaft zu sichern und negative Auswirkungen auf die Bevölkerung zu minimieren sowie generationengerecht zu handeln.

Warum dauert der Prozess länger?
Die Entscheidungen betreffen zahlreiche Bereiche des städtischen Lebens und müssen sorgfältig vorbereitet werden. Alle Maßnahmen werden fachlich geprüft, politisch beraten und öffentlich beschlossen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass Entscheidungen nachvollziehbar, transparent und auf einer fundierten Grundlage getroffen werden. Im Übrigen müssen wir davon ausgehen, dass die aktuelle finanzielle Situation anhalten kann. 

Wo kann ich mich weiter informieren?
Auf dieser Seite veröffentlichen wir regelmäßig den aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung. Darüber hinaus finden Sie alle öffentlichen Beratungsunterlagen und Beschlüsse im Ratsinformationssystem der Stadt.

Fragen zu Veränderungen infolge der Grundsteuerreform (FAQ)

Warum gibt es überhaupt eine Grundsteuerreform?
Das bisherige Bewertungssystem beruhte teilweise auf Grundstückswerten aus den 1960er-Jahren und wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Deshalb musste der Gesetzgeber ein neues Verfahren schaffen. In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Januar 2025 das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell.

Warum verändert sich meine Grundsteuer?
Im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform wurden alle Grundstücke neu bewertet. Dadurch verändert sich die individuelle Steuerbelastung – für manche nach oben, für andere nach unten. 

Warum änderte sich der Hebesatz?
Die Änderung beim Hebesatz dient dazu, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. 

Warum zahle ich jetzt mehr, obwohl von Aufkommensneutralität gesprochen wird?
Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass jede Eigentümerin oder jeder Eigentümer den gleichen Betrag wie bisher zahlt. Sie bedeutet lediglich, dass die Stadt durch die Reform insgesamt keine Mehr- oder Mindereinnahmen erzielt. Da alle Grundstücke neu bewertet wurden, verschiebt sich die Steuerlast zwischen den einzelnen Grundstücken.

Verdient die Stadt durch die Grundsteuerreform mehr Geld?
Nein. Die Reform selbst soll für die Stadt insgesamt aufkommensneutral sein. Die Einnahmen verändern sich durch die Reform als solche nicht automatisch. Unabhängig davon hat der Gemeinderat im Zuge der Haushaltskonsolidierung eine zusätzliche allgemeine Hebesatzerhöhung beschlossen. Diese Entscheidung steht nicht im Zusammenhang mit der Reform. Sie war wichtig, um den aktuellen Nachtragshaushalt genehmigt zu bekommen, um die Zeit der Haushaltssperre zu beenden und als Stadt wieder handlungsfähig zu sein.

Warum trifft die Erhöhung manche stärker als andere?
Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach den neuen gesetzlichen Bewertungsregeln und den individuellen Eigenschaften eines Grundstücks. Je nach Lage, Bodenrichtwert und Grundstücksgröße kann sich die Belastung deutlich verändern. Menschen mit großen Grundstücken bzw. mit Einfamilienhäusern in guter Lage müssen in der Regel mehr bezahlen als früher, während die Grundsteuer für Menschen in Mehrfamilienhäusern oder für Gewerbengrundstücke in der Regel geringer ausfällt. Diese Verändungen waren vom Gesetzgeber so gewollt.

Hat die Stadt die neuen Grundstückswerte festgelegt?
Nein. Die Bewertung der Grundstücke erfolgt ausschließlich durch die Finanzverwaltung des Landes. Die Stadt erhält den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag und wendet darauf lediglich den vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz an.

Kann die Stadt die Berechnung meines Steuerbescheids ändern?
Nein. Fragen zur Grundstücksbewertung oder zum Grundsteuermessbetrag können nur vom zuständigen Finanzamt geprüft werden. Gegen diese Bescheide können die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel eingelegt werden.

Wofür verwendet die Stadt die Einnahmen aus der Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt. Sie ist nicht zweckgebunden und fließt in den allgemeinen Haushalt. Damit werden unter anderem Kinderbetreuung, Schulen, Straßen, Brücken, Feuerwehr, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie viele weitere kommunale Leistungen finanziert.

Wer entscheidet über die Höhe des Hebesatzes?
Die Entscheidung über die Höhe des Hebesatzes trifft der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Warum wurde der Hebesatz gerade jetzt angepasst?
Mit der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen ihre Hebesätze neu festlegen, da die bisherigen Hebesätze rechtlich nicht weiter angewendet werden konnten. Darüber hinaus hat der Gemeinderat im Rahmen des aufgrund der schlechten finanziellen Lage der Stadt vorgeschriebenen Nachtragshaushalts 2026 eine allgemeine Erhöhung des Hebesatzes beschlossen, um diesen Nachtragshaushalt genehmigt zu bekommen, um die Zeit der Haushaltssperre zu beenden und als Stadt wieder handlungsfähig zu sein.

Kann der Hebesatz künftig erneut geändert werden?
Ja. Über die Höhe des Hebesatzes entscheidet der Gemeinderat. Änderungen sind grundsätzlich jederzeit im Rahmen eines Gemeinderatsbeschlusses möglich, wenn sich die finanzielle Situation oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern.

Der Hebesatz kann rückwirkend zum 01.01. beschlossen werden, sofern der Beschluss vor dem 30.06. des laufenden Jahres erfolgt.

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