Bundestagswahl 2017

Informationen zur Bundestagswahl am 24. September 2017

Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Sindelfingen gehört zum Wahlkreis 260 Böblingen. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Ablauf der Bundestagswahl.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht mehr möglich.

Sie erhalten Ihren Wahlschein am Sonntag, zwischen 8:00 und 18:00 Uhr im Wahlraum, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Bitte beachten Sie auch den Punkt "Ablauf der Wahl".

Wer ist Wahlberechtigt?

  • Deutsche im Sinne von Art. 116 GG
  • am Wahltag 18 Jahre oder älter
  • (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Deutschland
  • nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sowie
  • im Ausland wohnende Deutsche auf Antrag.

Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten erhalten ab Ende August bis spätestens 3. September eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr sind der Wahlbezirk, die Nummer im Wählerverzeichnis, das Wahllokal, der Wahltag und die Wahlzeit vermerkt.

Ablauf der Wahl

1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
 

2. Die Stadt Sindelfingen ist in 43 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 22. August bis 3. September 2017 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte zu wählen hat.
 
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr in Sindelfingen, Rathaus, Erdgeschoss, Servicepunkt, zusammen.
 

3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Die Wähler/innen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
 
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
 
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
 
Jede/r Wähler/in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
 
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
 
a)    für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber/innen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers/ jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung,
b)    für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber/innen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
 
Wähler/innen geben
ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Bewerber/welcher Bewerberin sie gelten soll,
 
und ihre Zweitstimme in der Weise, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landesliste sie gelten soll.
 
Der Stimmzettel muss von dem Wähler/der Wählerin in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
 

4. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
 

5. Wähler/innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a)    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b)    durch Briefwahl
teilnehmen.
 
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadtverwaltung Sindelfingen, Servicepunkt, oder den Bezirksämtern Darmsheim bzw. Maichingen einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
 

6. Jede/r Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
 
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 

Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt Sindelfingen wird in der Zeit vom 4. September bis 8. September 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Sindelfingen, Servicepunkt, Zimmer 0.18,
Montag, Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr,
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Servicepunkt ist barrierefrei. Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner/ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein/e Wahlberechtigte/r die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er/sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
 
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
 
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
 

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 4. September bis zum 8. September 2017, spätestens am 8. September 2017 bis 12.00 Uhr, beim Ordnungs- oder Standesamt - Wahlamt -, Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 0.23 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
 

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ab Ende August bis spätestens zum 03. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
 
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
 

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 260 - Böblingen - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
    
                               
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1      in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
5.2      nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
a)    wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 3. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 08. September 2017) versäumt hat,
b)    wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c)    wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
 
Wahlscheine können von den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017, 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
 
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig­keiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden.
 
Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm/ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
 
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
 
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
 
 
6. Mit dem Wahlschein erhalten Wahlberechtigte
-einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
-einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
-einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
-ein Merkblatt für die Briefwahl
 
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine/n andere/n ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
 
Bei der Briefwahl muss der/die Wähler/in den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
 
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Information zu rollstuhlgerechten Wahllokalen

Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, ob „Ihr“ Wahllokal rollstuhlgerecht ist. Bitte beantragen Sie gegebenenfalls Briefwahlunterlagen. Sie können mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen in einem beliebigen, barrierefreien Wahllokal wählen. Die Bezirksämter Darmsheim und Maichingen sowie das Wahlamt in Sindelfingen helfen Ihnen gerne weiter.

Information für Blinde und Sehbehinderte

Blinde und sehbehinderte Menschen können kostenlos eine Stimmzettelschablone anfordern, damit sie ohne fremde Hilfe ihre Stimmen abgeben können. Der Stimmzettel wird in die Schablone eingelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusätzlich wird eine kostenlose Audio-CD mit Erläuterungen ausgeliefert. Bitte wenden Sie sich an die Blinden- und Sehbehindertenverbände unter der Telefonnummer 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Informationen für Deutsche im Ausland

Informationen des Bundeswahlleiters und Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
 
Auslandsdeutsche, deren letzter deutscher Wohnsitz in Stuttgart war, können den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag an folgende Adresse senden:
 
Stadt Sindelfingen
Wahlamt
Rathausplatz 1
71063 Sindelfingen

Sindelfingen in der repräsentativen Wahlstatistik

Gleich vier Sindelfinger Wahlbezirke sind in der repräsentativen Wahlstatistik. Neben den Urnenwahlbezirken 001-20 Pfarrwiesengymnasium / Musiksaal und 101-46 Stephanuskindergarten sind auch die beiden Maichinger Briefwahlbezirke ausgewählt worden.
 
Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 88.000 Wahlbezirke. Knapp 2.800 kommen davon in die Stichprobe. Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt Aufschluss über die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen und zwar über Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern.
Für die repräsentative Wahlstatistik werden Urnen- und Briefwahlbezirke durch eine mathematische Zufallsstichprobe ausgewählt. In den ausgewählten Wahlbezirken sind die amtlichen Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe versehen.
Zur Vereinfachung der Auszählung der Stimmzettel wird neben der Geschlechts- und Altersangabe ein Großbuchstabe eingefügt, also z. B. A. Mann, 1993-1999 oder H. Frau, 1983-1992. Dieser Aufdruck ist jedoch keiner Einzelperson zugeordnet und lässt keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einer einzelnen Person zu.
 
Die Maichinger Wahlberechtigten, die Briefwahl beantragen, erhalten mit den Wahlunterlagen ein Informationsblatt des Bundeswahlleiters. In den Urnenwahlbezirken Urnenwahlbezirken 001-20 Pfarrwiesengymnasium / Musiksaal und 101-46 Stephanuskindergarten liegen Informationsblätter aus. 
Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden von den Statistischen Landesämtern und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet. Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Durch verschiedene Vorkehrungen bei der repräsentativen Wahlstatistik ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. Weitere Infos gibt es unter www.bundeswahlleiter.de. Dort werden auch voraussichtlich ab Januar 2018 die Ergebnisse veröffentlicht.

Ergebnis am Wahlabend

Das Wahlergebnis für Sindelfingen wird am Sonntag ab 18 Uhr zuerst in den einzelnen Wahllokalen, dann im Rathaus ermittelt. Im Rathausfoyer wird fortlaufend über die eingehenden Ergebnisse informiert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.
 
Parallel dazu sind am Wahlabend ab 18:00 Uhr die eingehenden Ergebnisse detailliert über einen Link auf dieser Seite abrufbar.
 
Noch mehr Infos gibt’s mit der App (Apple/Android) "WER - Wahl Ergebnis Report" des KDRS:

Das Wahlergebnis für Sindelfingen wird am Sonntag ab 18 Uhr zuerst in den einzelnen Wahllokalen, dann im Rathaus ermittelt. Im Rathausfoyer wird fortlaufend über die eingehenden Ergebnisse informiert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.
 
Parallel dazu sind die Ergebnisse detailliert über folgenden Link abrufbar:
https://wahlen.kdrs.de/AGS115045/115045b.htm
 
Noch mehr Infos gibt’s mit der App (Apple/Android) "WER - Wahl Ergebnis Report" des KDRS:

Zum Scannen des QR-Codes benötigen Sie eine entsprechende App. Wir empfehlen
für iOS/Apple:

  • QR-Reader (kostenlos)
  • Barcoo (kostenlos)

:Für Android:

  • QR Code Reader (kostenlos)
  • QR Droid (kostenlos)
  • Barcoo (kostenlos)

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/
 
Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung
http://www.bpb.de/politik/grundfragen/politik-einfach-fuer-alle/246949/bundestagswahl-2017
 
Interaktiver Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung
http://www.bpb.de/politik/wahlen/wahl-o-mat/
 
Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
http://www.bundestagswahl-bw.de