Gut betreut auch nach dem Unterricht

Betreuung an Schulen / Verlässliche Grundschule

Die Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und in diesem Zusammenhang der flächendeckende Ausbau der Betreuung ist eine wichtige Zukunftsaufgabe. Der qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Ausbau von Kinderbetreuung und Unterstützung bei den Hausaufgaben sowie das Angebot eines Mittagessens sind wichtige Bausteine unserer kommunalen Familien- und Bildungspolitik.

Schülerinnen und Schüler an der Ausgabetheke der Mensa Stiftsgymnasiums.jpg
Mensa im Stiftsgymnasium

Aktuelles

Satzung über die Benutzung der städtischen Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule ab 01.01.2022 und das Merkblatt für den Besuch Ihres Kindes

Satzung über die Benutzung der städtischen Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule ab 01.01.2022 (97,6 KiB)

 Merkblatt für den Besuch Ihres Kindes in einer Betreuungsgruppe der Zusatzbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (VG) der Stadt Sindelfingen (139,8 KiB)

Betreuungskonzept​

Betreuungsmöglichkeiten an Sindelfinger Schulen
 
Bereich Grundschule
Die zusätzlichen (kostenpflichtigen) Betreuungsmöglichkeiten außerhalb des Schulunterrichts gliedern sich in drei Bereiche und bieten damit die Möglichkeit einer Betreuung vor und nach der Unterrichtszeit:
1. Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (VG),
2. Betreuung in der Flexiblen Nachmittagsbetreuung (FNB),
3. Betreuung im Hort

Die Betreuungsmöglichkeiten der VG und der FNB werden an allen Grundschulen in Sindelfingen und im Teilort Darmsheim angeboten.
Die Gemeinschaftsschulen Goldberg und Maichingen (Johannes-Widmann-Gemeinschaftsschule) bieten die Betreuung in den Primarstufen (Klasse 1 – 4) an.
Alle Betreuungskräfte der VG und der FNB werden regelmäßig geschult und weitergebildet.
 
1. Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (VG)
Träger: Stadt Sindelfingen

Die Betreuungszeiten sind in der Regel:
7:30 – 8:30 Uhr vor dem Unterricht
und
12:00 – 13:30 Uhr nach dem Unterricht.
Zusätzlich gibt es an jeder Schule für Ihr Kind die Möglichkeit, ein kostenpflichtiges warmes Mittagessen zu buchen.

Den Flyer „Verlässliche Grundschule“ finden Sie hier. (259,5 KiB)

Die Satzung über die Benutzung der städtischen Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und die Gebühren bis 31.12.2021 finden Sie hier. (112,1 KiB)

Die Satzung über die Benutzung der städtischen Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und die Gebühren ab 01.01.2022 finden Sie hier. (97,6 KiB)
 
2. Betreuung im Rahmen der Flexiblen Nachmittagsbetreuung (FNB)
Träger: Caritas Schwarzwald-Gäu
             für die Schulen Im Stadtgebiet und in Darmsheim,

Träger: Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Böblingen e.V. für die Grundschule
            Hinterweil und die Johannes-Widmann-Schule Maichingen  (Gemeinschaftsschule)
 
Die Betreuungszeiten sind in der Regel:
13:30 – 16:00 Uhr
 
Den Flyer „Flexible Nachmittagsbetreuung“ der Caritas Schwarzwald-Gäu finden Sie hier Sie hier. (265 KiB)
 
Den Flyer „Flexible Nachmittagsbetreuung“ des Kinderschutzbundes Maichingen Deutschen Kinderschutzbundes Kreisverband Böblingen e.V.  finden Sie hier. (970,1 KiB)
 
Weitere Informationen erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Träger oder vor Ort.
 
3. Betreuung im Hort (für Schulkinder bis zum Ende der Grundschulzeit)
Träger: Stadt Sindelfingen

Die Betreuungszeit ist in der Regel von 12:00 – 17:30 Uhr.
Im Stadtgebiet Sindelfingen bieten folgende Einrichtungen eine Hortbetreuung an:
 
KiTa Brunnenwiesenstraße 14, Brunnenwiesenstraße 14,
Hort Klostergarten, Klosterstraße 8,
Hort Sommerhofen, Hohenzollernstraße 95,
KiTa Nikolaus-Lenau-Platz, Nikolaus-Lenau-Platz 10,
KiTa Innerer Bühl, Hort an der Grundschule Darmsheim, Birkleweg 1
 
Die Voraussetzungen für eine Hortbetreuung, die Qualifikation der Betreuungsfachkräfte und der monatliche Gebührenbeitrag unterscheiden sich stark von einer Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, bzw. der Flexiblen Nachmittagsbetreuung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralen Vormerkstelle (zentrale-anmeldung@sindelfingen.de) oder vor Ort bei den Betreuungskräften vom Hort.
Die Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten bis 31.12.2021 finden Sie hier (18,3 KiB)und die Gebühren für KiTa (Hort) finden Sie hier. (144,1 KiB)

Die Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten ab 01.01.2022 finden Sie hier (58,4 KiB)und die Gebühren für KiTa (Hort) finden Sie hier. (107,3 KiB)
  
Bereich der weiterführenden Schulen ab Klasse 5
Die Stadt Sindelfingen leistet mit der zusätzlichen Schülerbetreuung und dem Ganztagsangebot an weiterführenden Schulen einen erheblichen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Beruf und bietet Unterstützung bei der Integration von sozial benachteiligten Kindern.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt vor Ort bei den Schulsekretariaten oder auf der Schulhomepage.

Folgende Schulen bieten Ganztagsangebote:

  • Goldberg-Gymnasium
  • Pfarrwiesen-Gymnasium
  • Unterrieden-Gymnasium
  • Stiftsgymnasium
  • Realschule Klostergarten
  • Realschule am Goldberg
  • Realschule Hinterweil
  • Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Schwerpunkt Lernen (Martinsschule)
  • Gemeinschaftsschule Goldberg
  • Gemeinschaftsschule Eichholz
  • Gemeinschaftsschule Maichingen, Johannes-Widmann-Schule