Digitaler Wohngeldantrag auf service-bw freigeschaltet

Der Antrag auf Wohngeld kann in der Stadt Sindelfingen ab jetzt in vielen Fällen digital gestellt werden.

Die Stadtverwaltung Sindelfingen baut ihr digitales Service-Angebot auf service-bw, der E-Government Plattform des Landes, stetig weiter aus. Insgesamt bietet die Stadt inzwischen 38 Online-Anträge an, wie beispielsweise Geburtsurkunden, Wohnungsgeberbescheinigungen, Plakatierungsgenehmigungen oder auch Gewerbeanmeldungen. Statt einen Antrag persönlich im Rathaus einzureichen, können die Online-Anträge rund um die Uhr ausgefüllt und über die E-Government Plattform service-bw sicher an das Rathaus übermittelt werden.
 
Seit dem 15.03.2023 können nun auch Wohngeldanträge digital eingereicht werden. Mit der Wohngeldreform hat sich der Kreis der Wohngeldberechtigten zum 01.01.2023 stark erweitert. Das Amt für Digitalisierung hat den Erstantrag für den Mietzuschuss auf service-bw aktiviert, so dass dieser auch in Sindelfingen online gestellt werden kann. „Der digitale Wohngeldantrag vereinfacht nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern die Antragsstellung, sondern erleichtert auch die Bearbeitung in der Wohngeldstelle“ freut sich Sachgebietsleiterin Mascha Mayer vom Amt für soziale Dienste über die Neuerung. Verlängerungen von Wohngeldanträgen und Anträge auf Lastenzuschuss können derzeit noch nicht online gestellt werden, die entsprechenden digitalen Anträge sind jedoch in der Entwicklung.
 
Die Online-Anträge können Bürgerinnen und Bürger über die Homepage der Stadt Sindelfingen (www.sindelfingen.de/online-antraege) oder über www.service-bw.de aufrufen. Die Antragstellung erfolgt über service-bw. Bürgerinnen und Bürger können auf dieser zentralen Serviceplattform ein Benutzerkonto einrichten und darüber mit Behörden sicher kommunizieren, Online-Anträge einreichen und Rückmeldungen digital erhalten. Über die Bearbeitung ihrer Online-Anträge werden die Nutzerinnen und Nutzer mittels persönlichem service-bw-Postfach informiert.
 

(Erstellt am 28. April 2023)