Landtagswahl 2021

Landtagswahl 14.03.2021

Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer ruft zur Landtagswahl am 14. März auf

Corona-Regelungen für die Landtagswahl

In die Corona-Verordnung Baden-Württemberg wurden Regelungen für den Infektionsschutz bei Wahlen aufgenommen. Wähler und Wahlhelfer müssen bei der Landtagswahl am 14. März 2021 im Wahllokal eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen. Außerdem gilt es, im Wahllokal Abstand zu halten und die Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen. Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.   
 
Personen, die die Wahlhandlung oder die Auszählung aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes verfolgen wollen, müssen ebenfalls eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen, wenn nicht eine der genannten Ausnahmen greift. Personen, die nach diesen Ausnahmen von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen sich dann maximal für 15 Minuten im Wahlgebäude aufhalten. Zudem müssen alle Personen, die aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude anwesend sind, ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-schablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
 
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
 
 

Wahllokale für Landtagswahl geändert

Alle Wahlberechtigten haben in den vergangenen Wochen eine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 14. März erhalten. Auf ihr sind der Wahlbezirk, die Nummer im Wählerverzeichnis und das Wahllokal vermerkt.
 
Einige Wähler müssen diesmal ein anderes Wahllokal als gewohnt ansteuern. In mehreren Wahlbezirken wurden die Wahllokale aufgrund der Corona-Pandemie an andere Standorte verlegt. Zusätzlich kehrt das Wahllokal 001-10 nach Abschluss der Umbaumaßnahme in den Stadtteiltreff Viehweide zurück.

Wahlbezirk Wahllokal Wahllokal bisher 
001-06 Pavillon KiTA Kindervilla Wittmann
001-10 Stadtteiltreff Viehweide Kindertagestätte Käthe Kollwitz
001-19 Gemeindesaal St. Joseph Haus Eichholzgärten/Aufenthaltsraum
001-27 Grundschule Sommerhofen Kindertagesstätte Eschenried I
101-40 Bürgerhaus Großer Saal I Bürgerhaus/Übungsraum 1
101-41 Bürgerhaus Großer Saal II Bürgerhaus/DRK
101-43 Laurentius-Gemeindehaus Kinderhaus Jakobus
101-46 Stephanus-Gemeindehaus Stephanuskindergarten
201-50 Turn- und Festhalle Darmsheim Zehntscheuer