Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung und sonstigen Planungsthemen
Beteiligungsverfahren
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den aktuellen Beteiligungsverfahren sowie zu kürzlich abgeschlossenen Verfahren. Die einzelnen Planungsunterlagen können den jeweiligen Verfahren entnommen werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den jeweils zuständigen Sachbearbeiter.
Ihre Stellungnahme können Sie im angegeben Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift bei dem jeweiligen Sachbearbeiter einreichen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Rathauses.
Aktuelle Beteiligungsverfahren
Laufende Planungsverfahren
Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für die Schnödenecksiedlung
Die ursprüngliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzung wird mit dem vorliegenden Entwurf fortgeschrieben und soll den aktuellen Anforderungen wie z.B. der energetischen Sanierung – jeweils im Einklang mit dem Denkmalschutz - gerecht werden. Mit dem Entwurf der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Schnödenecksiedlung mit Baufibel und Regeldetails soll eine Klarstellung der gesetzlichen Regelungen und Vorgaben der Satzung erreicht werden.
VERFAHRENSSTAND
2. Änderungsbeschluss mit Auslegung
Beteiligungszeitraum:
Textdokumente
Beschlussvorlage Nr. 27/2022
Öffentliche Bekanntmachung (283,2 KiB)
Baufibel Seite 1 - 70
Baufibel Seite 71 - 147
Baufibel ab Seite 148
Pläne
Geltungsbereich
3. Satzungsbeschluss
folgt
4. Inkrafttreten des Bebauungsplans
folgt
Bebauungsplan "Talstraße-Ost" in Maichingen
Mit dem Bebauungsplan „Talstraße Ost“, Planbereich 102/09, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer zentralen Bussteiganlage auf der Fläche des heutigen Park&Ride-Parkplatzes. Die Fläche soll deshalb von einer derzeit als Gewerbefläche festgesetzten Fläche in eine öffentliche Verkehrsfläche geändert werden. Zusätzlich sollen die derzeitige städtebauliche Struktur der Fläche des ehemaligen Bahnhofsgebäudes planungsrechtlich gesichert und eine Umnutzung ermöglicht werden.
VERFAHRENSSTAND
1. AUFSTELLUNG
Das Bebauungsplanverfahren wurde am 26.02.2019 eingeleitet.
2. AUSLEGUNG
Beteiligungszeitraum: 27.03.2023 - 28.04.2023
Textdokumente
Bekanntmachung
Beschlussvorlage
Bebauungsplanentwurf - Textteil
Entwurf der Begründung
Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
Schalltechnische Untersuchung
Antrag Ortschaftsrat Maichingen
Pläne
Bebauungsplanentwurf - Planteil
3. SATZUNGSBESCHLUSS
folgt
4. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS
folgt
Bebauungsplan "Post-/VoBa-Areal"
Das Post-/VoBa-Areal stellt als Konversionsfläche in zentraler innerstädtischer Lage eines der wichtigsten städtebaulichen Projekte der kommenden Jahre dar. Mit der Entwicklung des Areals besteht die Chance für die Stadt Sindelfingen, die innerstädtischen Bereiche zwischen Bahnhof, Stern Center und Marktplatz sowie Altstadt besser miteinander zu verzahnen und einen neuen Anziehungspunkt in der Sindelfinger Mitte zu schaffen, der die Lebendigkeit und Attraktivität in der Innenstadt bereichert. Vor diesem Hintergrund wurde der städtebaulichen Wettbewerb Neubebauung Post-/VoBa-Areal“ der Zielsetzung ausgelobt, ein gemischtes, urbanes Quartier auf dem Areal entstehen zu lassen, das insbesondere Wohn-, Gewerbe- und kulturelle Nutzungen vereint.
Der städtebauliche Wettbewerb wurde am 19.05.2022 mit einem einstimmigen Votum des Preisgerichts, den 1. Preisträger mit u.a. der weiteren Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs zu beauftragen, abgeschlossen. Im Hinblick auf eine bauliche Realisierung des prämierten Entwurfs ist bereits jetzt ersichtlich, dass die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich ist.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Umsetzung des Ergebnisses aus dem städtebaulichen Wettbewerb bzw. die Konkretisierung des mit dem 1. Preis prämierten Entwurfs zu ermöglichen soll das Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
VERFAHRENSSTAND
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 19.07.2021 das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
2. Frühzeitige Beteiligung
Beteiligungszeitraum: 28.11.2022 - 06.01.2023
Textdokumente
Beschlussvorlage Nr. 170/2022
Öffentliche Bekanntmachung (244,1 KiB)
Pläne
Lageplan mit Abgrenzung des zukünftigen Geltungsbereiches
Städtebaulicher Entwurf
3. Auslegung
folgt
4. Satzungsbeschluss
folgt
5. Inkrafttreten des Bebauungsplans
folgt
Bebauungsplan "Schweinäcker"
Bebauungsplan "Schweinäcker"
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des sogenannten "Goldbach Quartiers" geschaffen werden.
VERFAHRENSSTAND
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 14.12.2021 das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
2. Frühzeitige Beteiligung
Beteiligungszeitraum: 17.01.2022 - 11.02.2022
Textdokumente
Bekanntmachung (400,7 KiB)
Beschlussvorlage
Pläne
Masterplan "Goldbach Quartier" 2.0
Abgrenzung Geltungsbereich
3. Öffentliche Auslegung
folgt
4. SATZUNGSBESCHLUSS
folgt
5. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS
folgt
Flächennutzungsplanänderung Nr 21 "Schweinäcker"
Flächennutzungsplanänderung Nr. 21
Mit der Flächennutzungsplanänderung soll die planungsrechtlichen Grundlage auf ebene der vorbereitenden Bauleitplanung für die Entwicklung des sogenannten "Goldbach Quartiers" geschaffen werden.
VERFAHRENSSTAND
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 14.12.2021 das Verfahren eingeleitet.
2. Frühzeitige Beteiligung
Beteiligungszeitraum: 17.01.2022 - 11.02.2022
Textdokumente
Bekanntmachung (449,3 KiB)
Beschlussvorlage
Pläne
Vorentwurf
3. Öffentliche Auslegung
folgt
4. SATZUNGSBESCHLUSS
folgt
5. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS
folgt
Bebauungsplan "Verkehrsfläche Schwertstraße / Mahdentalstraße"
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlage zur Anbindung der Schwertstraße an den im Rahmen des Ausbaus der A81 neu entstehenden Kreisverkehrs am Rampenfuß der Autobahnanschlusstelle Sindelfingen-Ost geschaffen werden.
VERFAHRENSSTAND
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 26.02.2019 das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
2. Frühzeitige Beteiligung
[abgeschlossen]
3. AUSLEGUNG
Der Gemeinderat hat am 30.11.2021 den Bebauungsplan als Entwurf beschlossen und dessen öffentliche Auslegung bestimmt.
Beteiligungszeitraum: 27.12.2021 - 04.02.2022
Öffentliche Bekanntmachung (274,3 KiB)
Alle Unterlagen sind hier abrufbar.
4. SATZUNGSBESCHLUSS
folgt
5. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS
folgt
Flächennutzungsplanänderung Nr 22 "Schwertstraße Ost"
Flächennutzungsplanänderung Nr. 22 "Schwertstraße Ost"
Mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung für den Bebauungsplan „Verkehrsfläche Schwertstraße / Mahdentalstraße“, Planbereich 22/10, geschaffen, um diesen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem FNP entwickeln zu können.
VERFAHRENSSTAND
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 20.07.2021 das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet.
2. Frühzeitige Beteiligung
Beteiligungszeitraum: 09.08.2021 bis 17.09.2021.
Textdokumente
Beschlussvorlage Nr. 175/2021
Öffentliche Bekanntmachung (243 KiB)
Entwurf der Begründung
Strategische Umweltprüfung
Pläne
Gegenüberstellung FNP Bestand und Änderung
3. Auslegung
folgt
4. Satzungsbeschluss
folgt
5. Inkrafttreten des Bebauungsplans
folgt
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mittelpfad", 3. Änderung
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zweite Erschließung eines Gewerbegrundstücks geschaffen. Gleichzeitig wird die bereits mit dem Beschluss des Gemeinderats vom 13.10.2009 verfolgte zweite Anbindung des Gewerbegebiets an die Fronäckerstraße gesichert.
VERFAHRENSSTAND
1. Aufstellung- und Auslegung
Beteiligungszeitraum: Die Beteiligung wurde beendet. Eine Beteiligung am Verfahren ist nicht mehr möglich.
Textdokumente
Beschlussvorlage Nr. 69/2021
Öffentliche Bekanntmachung (246 KiB)
Entwurf der Begründung
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Pläne
Bebauungsplanentwurf
2. Satzungsbeschluss
folgt
3. Inkrafttreten des Bebauungsplans
folgt
Bebauungsplan "Südöstliche Altstadt"
Mit dem Bebauungsplan „Südöstliche Altstadt“ soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht, die zulässigen Nutzungen in den Erdgeschossen gesteuert, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Plangebiets herbeigeführt sowie eine maßvolle Wohnnutzung in die Planung und die Gegebenheiten integriert werden.
VERFAHRENSSTAND
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 15.10.2019 das Bebauungsplanverfahren "Südöstliche Altstadt" eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.10.2019 in der Stadtzeitung Sindelfingen öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde das Bebauungsplanverfahren „Turmgasse/Untere Burggasse/Planiestraße/Untere Vorstadt“ eingestellt. Die Bekanntmachung erfolgte ebenfalls am 23.10.2019
Textdokumente
Beschlussvorlage Nr. 309/2019
Öffentliche Bekanntmachung (503,6 KiB)
Pläne
Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans
Geltungsbereich des eingestellten Bebauungsplanverfahrens
2. Frühzeitige Beteiligung
folgt
3. Auslegung
folgt
4. Satzungsbeschluss
folgt
5. Inkrafttreten des Bebauungsplans
folgt
Bebauungspläne "Burghalden / Wilhelm-Hörmann-Straße und Umgebung - 2. Änderung"
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlage für eine maßvolle Nachverdichtung des Bereichs "Burghalden / Wilhelm-Hörmann-Straße" geschaffen werden.
Verfahrensstand
Das Bebauungsplanverfahren wurden am 26.03.2019 vom Gemeinderat eingeleitet
Beteiligung
Eine Beteiligung am Verfahren ist derzeit nicht möglich.
1. AUFSTELLUNG
Textdokumente
Beschlussvorlage Nr. 114/2019
Öffentliche Bekanntmachung (238 KiB)
Pläne
Abgrenzung des zukünftigen Geltungsbereichs
2. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG
folgt
3. AUSLEGUNG
folgt
4. SATZUNGSBESCHLUSS
folgt
5. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS
folgt
Bebauungsplan "Sandgrube – 1. Änderung"
Ziel des Bebauungsplans ist der Erhalt der Qualität des Siedlungscharakters als durchgrüntes Quartier mit der Möglichkeit zur maßvollen Nachverdichtung und damit Schaffung von zeitgemäßem, innenstadtnahem Wohnraum und außerdem die angemessene Steuerung zukünftiger Bauvorhaben (z.B. Schließung bestehender Baulücken sowie Ersatz- und Ergänzungsbebauung) durch die Ergänzung und Konkretisierung des bisherigen Bau- und Planungsrechtes.
Verfahrensstand
Das Bebauungsplanverfahren wurde am 16.10.2018 eingeleitet.
Beteiligung
Eine Beteiligung ist im nächsten Verfahrensschritt möglich.
1. AUFSTELLUNG
Textdokumente
Beschlussvorlage 243/2018
Öffentliche Bekanntmachung (328,2 KiB)
Pläne
Geltungsbereich
Stadtplanung vor Ort - Bürgerinformation am 05.11.2019
Präsentation (4,537 MiB)
2. AUSLEGUNG
folgt
3. SATZUNGSBESCHLUSS
folgt
4. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS
folgt
Abgeschlossene Planungsverfahren
Bebauungsplan "Westlich Riedmühlestraße - Südlicher Teil"
Mit dem Bebauungsplan „Westlich Riedmühlestraße - Südlicher Teil“, Planbereich 01/21, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuordnung des Gebietes geschaffen werden. Beabsichtigt wird eine bauliche Entwicklung und Nachverdichtung zwischen der Hanns-Martin-Schleyer-Straße und Küblerstraße mit dem Zweck der Wohnraumschaffung sowie gewerblichen Entwicklung. Um das Ziel der gewerblichen Entwicklung sowie der Wohnraumschaffung bestmöglich umzusetzen, soll für das Plangebiet ein „Urbanes Gebiet“ festgesetzt werden.
VERFAHRENSSTAND
1. Aufstellungsbeschluss
[abgeschlossen]
3. Auslegung
[abgeschlossen]
4. Satzungsbeschluss
[abgeschlossen]
5. Inkrafttreten des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan ist mit der Bekanntmachung in der Stadtzeitung Sindelfingen vom 26.05.2023 in Kraft getreten.
Textdokumente
Textteil (674,9 KiB)
Begründung (4,089 MiB)
Pläne
Bebauungsplan (1,638 MiB)
Bebauungsplan "Pfarrwiesen / Halde"
Mit dem Bebauungsplan „Pfarrwiesen / Halde“, Planbereich 07/9 1. Änderung, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuordnung des Gebietes geschaffen werden. Die wesentlichen Ziele des Bebauungsplans sind es, die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu ermöglichen sowie die Planung einer dem Standort angemessenen Bebauungsdichte mit hoher Wohnqualität und aufgelockertem, durchgrüntem städtebaulichen Charakter.
VERFAHRENSSTAND
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 19.05.2021 das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
2. Frühzeitige Beteiligung
[abgeschlossen]
3. Auslegung
[abgeschlossen]
4. Satzungsbeschluss
[abgeschlossen]
5. Inkrafttreten des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan ist mit der Bekanntmachung in der Stadtzeitung Sindelfingen vom 26.05.2023 in Kraft getreten.
Textdokumente
Textteil (860,8 KiB)
Begründung (2,033 MiB)
Pläne
Bebauungsplan (2,172 MiB)
Bebauungsplan "Verkehrsfläche Eschenbrünnlestr
Bebauungsplan "Verkehrsfläche Eschenbrünnlestr. zwischen Schwertstr. und Tilsiter Str."
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ertüchtigung der Erschließung des Gewerbegebiets Sindelfingen-Ost im Bereich der Eschenbrünnlestraße geschaffen.
VERFAHRENSSTAND
1. Aufstellungsbeschluss
[abgeschlossen]
2. Frühzeitige Beteiligung
[abgeschlossen]
3. Auslegung
[abgeschlossen]
4. Satzungsbeschluss
[abgeschlossen]
5. Inkrafttreten des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan ist mit der Bekanntmachung in der Stadtzeitung Sindelfingen vom 17.03.2023 in Kraft getreten.
Textdokumente
Textteil (493 KiB)
Begründung (1,446 MiB)
Pläne
Bebauungsplan (961,6 KiB)
Bebauungsplan "Verkehrsfläche Tilsiter-/Schwertstraße"
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlage zur Anbindung der Flächen, für die bereits durch die ergangene Planfeststellung zum Ausbau der A 81 eine planerische Entscheidung ergangen ist, an das örtliche Straßennetz (planfeststellungsersetzend) geschafft werden. Darüber hinaus sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Anpassung der örtlichen Verkehrsanlagen im Bereich Sindelfingen-Ost geschaffen werden.
VERFAHRENSSTAND
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 26.02.2019 das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
2. Frühzeitige Beteiligung
[abgeschlossen]
3. Auslegung
[abgeschlossen]
4. Satzungsbeschluss
[abgeschlossen]
5. Inkrafttreten des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan ist mit der Bekanntmachung in der Stadtzeitung Sindelfingen vom 23.09.2022 in Kraft getreten.
Textdokumente
Textteil (585,2 KiB)
Begründung (1,446 MiB)
Pläne
Bebauungsplan (1,841 MiB)
Bebauungsplan "Zwischen Sonnenberg- und Mahdentalstraße", 1. Änderung
Ziel des Bebauungsplans ist es, die Ansiedlung eines Lidl-Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. Darüber hinaus werden Festsetzungen für eine neben dem Lebensmittelmarkt vorgesehene Wohnebabuung geschaffen.
Verfahrensstand
1. AUFSTELLUNG UND FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG
[abgeschlossen]
2. AUSLEGUNG
[abgeschlossen]
3. SATZUNGSBESCHLUSS
[abgeschlossen]
4. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sind mit der Bekanntmachung in der Stadtzeitung Sindelfingen vom 23.09.2022 in Kraft getreten.
Textdokumente
Textteil (311,4 KiB)
Begründung (2,517 MiB)
Pläne
Bebauungsplan (973,7 KiB)
Bebauungsplan "Floschen"
Ziel des Bebauungsplanes ist es, das Sportgelände „Floschen“ - unter Beachtung des Lärmschutzes für die umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner - langfristig planungsrechtlich zu sichern. Gleichzeitig soll der rechtliche Rahmen für die Sanierung der Sportfreianlagen sowie für Um- und Ersatzbauten im Bereich der bestehenden Gebäude (Funktionsgebäude an der Rosenstraße) geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist am 11.08.2021 in Kraft getreten.
Beteiligung
Eine Beteiligung am Verfahren ist nicht mehr möglich.
1. AUFSTELLUNG UND FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG
[abgeschlossen]
2. AUSLEGUNG
[abgeschlossen]
3. ERNEUTE AUSLEGUNG
[abgeschlossen]
4. SATZUNGSBESCHLUSS
[abgeschlossen]
5. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "FloschenI" wurden vom Gemeinderat am 20.07.2021 als Satzung beschlossen und sind am 11.08.2021 in Kraft getreten.
Textdokumente
Textteil (472,4 KiB)
Begründung (450,7 KiB)
Pläne
Bebauungsplan (1,19 MiB)
Erhaltungssatzung "Ortsmitte Darmsheim"
Der Ortsteil Darmsheim zeichnet sich in der Ortsmitte durch historische Bausubstanz mit zahlreichen ortsbildprägenden Gebäuden aus. Zum Schutz der bestehenden historisch bedeutsamen Struktur in der Ortsmitte Darmsheims soll daher eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erarbeitet werden.
Verfahrensstand
1. AUFSTELLUNG UND FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG
Der Gemeinderat hat am 26.02.2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung wurde im Zeitraum vom 20.03.2019 bis 19.04.2019 durchgeführt.
2. AUSLEGUNG
Der Gemeinderat hat am 19.11.2019 dem Entwurf der Erhaltungssatzung zugestimmt und dessen öffentliche Auslegung bestimmt.
Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 03.02.2020 bis 06.03.2020 statt. Eine Beteiligung am Verfahren ist nicht mehr möglich.
3. SATZUNGSBESCHLUSS
Der Gemeinderat hat am 03.11.2020 die Erhaltungssatzung "Ortsmitte Darmsheim" erlassen.
4. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS
Die Erhaltungssatzung "Ortsmitte Darmsheim" ist am 16.12.2020 in Kraft getreten.
Textdokumente
Bekanntmachung (415,6 KiB)
Satzungstext und Begründung (8,008 MiB)
Pläne
Geltungsbereich (987,3 KiB)
Analysepläne (6,192 MiB)
Bebauungsplan "Marktplatz / Ecke Böblinger Straße"
Mit dem Bebauungsplan „Marktplatz / Ecke Böblinger Straße“ (Planbereich 05/22) sollen die Grundlagen und die Rahmenbedingungen für eine städtebauliche geordnete Entwicklung des Bereichs am oberen Marktplatz geschaffen werden. Ziele sind unter anderem Stärkung der Gewerbe-, v.a. Einzelhandelsnutzungen in der Innenstadt, insbesondere durch die Schaffung von Räumen für attraktive Erdgeschossnutzungen, Ausbau und Verbesserung des innerstädtischen Wohnraumangebotes und der Wohnqualität, Entwicklung von attraktiven und klar definierten Raumkanten sowie Erhalt der Aufenthalts- und Nutzungsqualität der angrenzenden öffentlichen Räume, insbesondere des Marktplatzes.
VERFAHRENSSTAND
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 28.05.2019 das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
2. Frühzeitige Beteiligung
Die frühzeitige Beteiligung wurde im Zeitraum vom 12.06.2019 bis 12.07.2019 durchgeführt.
3. Auslegung
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 04.11.2019 bis 06.12.2019. Eine Beteiligung am Verfahen ist nicht mehr möglich.
4. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 29.09.2020 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
5. Inkrafttreten des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Marktplatz / Ecke Böblinger Straße", Planbereich 5/22 wurden vom Gemeinderat am 29.09.2020 als Satzung beschlossen und sind am 11.11.2020 in Kraft getreten.
Textdokumente
Öffentliche Bekanntmachung (240,1 KiB)
Legende zum zeichnerischen Teil
Textlichen Festsetzungen
Begründung
Pläne
Bebauungsplan (Planteil) (386 KiB)
Gaubensatzung Darmsheim
Der Gemeinderat hat am 04.04.2017 das Handlungsprogramm Wohnen 2025 beschlossen. Eine Maßnahme des Handlungsprogramms (C2.2) ist die Erstellung einer Gaubensatzung für Darmsheim.
Ziel der Gaubensatzung ist es, zum einen den Ausbau von Dachgeschossen zu ermöglichen und städtebaulich zu steuern, zum anderen eine einheitliche Beurteilungs- und Genehmigungsgrundlage zu schaffen.
Verfahrensstand
1. AUSLEGUNG
[abgeschlossen]
3. SATZUNGSBESCHLUSS
Der Gemeinderat hat am 13.10.2020 die Gaubensatzung Darmsheim als Satzung beschlossen.
4. INKRAFTTRETEN DER SATZUNG
Der Satzungsbeschluss der Gaubensatzung Darmsheim wurde am 11.11.2020 öffentlich bekanntgebeben. Die Satzung ist damit in Kraft getreten.
Textdokumente
Satzungstextes und Begründung (4,252 MiB)
Bekanntmachung (466,3 KiB)
Pläne
Geltungsbereich (698,2 KiB)
Bebauungsplan "Innenstadt-Teilsanierung zwischen Wurmbergstraße, Hintere Gasse, Grabenstraße und Lange Straße"
Der Bebauungsplan „Innenstadt-Teilsanierung zwischen Wurmbergstraße, Hintere Gasse, Grabenstraße und Lange Straße, 1. Änderung“ schließt Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke im Kerngebiet (MK) des Bebauungsplans sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke im Besonderen Wohngebiet (WB) des Bebauungsplans aus. Die Festsetzungen schränken die nach BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen im jeweiligen Teilbereich des Bebauungsplans ein (allgemein zulässige Nutzungen) und verhindern auf diese Weise eine Nutzungsmischung in diesem Teilbereich der Innenstadt. Zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen und dem jeweiligen Baugebietstyp unter Berücksichtigung der Bestandsstruktur angemessenen Nutzung sollen mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Innenstadt-Teilsanierung zwischen Wurmbergstraße, Hintere Gasse, Grabenstraße und Lange Straße“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
VERFAHRENSSTAND
Der Bebauungsplan ist am 05.08.2020 in Kraft getreten.
1. Aufstellung- und Auslegungsbeschluss
[abgeschlossen]
4. Satzungsbeschluss
[abgeschlossen]
5. Inkrafttreten des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan "Innenstadt-Teilsanierung zwischen Wurmbergstraße, Hintere Gasse, Grabenstraße und Lange Straße" wurde vom Gemeinderat am 30.06.2020 als Satzung beschlossen und ist mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 05.08.2020 in Kraft getreten.
Textdokumente
Öffentliche Bekanntmachung (168,7 KiB)
Textlichen Festsetzungen (188,2 KiB)
Begründung
Pläne
Lageplan vom 05.03.2020
Bebauungsplan "Unterrieden-West/Allmend" + Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 19
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Grundlagen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen und zukünftige Entwicklungen im Planbereich zu ermöglichen. Zur Sicherung des Bestandes und als Grundlage für die geplanten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen ist der Bebauungsplans „Unterrieden-West / Allmend“ erforderlich.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist am 18.12.2019 in Kraft getreten.
Die Flächennutzungsplanänderung ist am 18.12.2019 wirksam geworden.
Beteiligung
Eine Beteiligung am Verfahren ist nicht mehr möglich
1. AUFSTELLUNG UND AUSLEGUNG
[abgeschlossen]
4. SATZUNGSBESCHLUSS
[abgeschlossen]
5. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS UND DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Unterrieden-West/Allemnd" wurden vom Gemeinderat am 15.10.2019 als Satzung beschlossen und sind mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 18.12.2019 in Kraft getreten.
Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 19 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart am 03.12.2019 genehmigt und ist mit der öffentliche Bekanntmachung vom 18.12.2019 wirksam geworden.
Textdokumente
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan (413,5 KiB)
Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplanänderung (501,3 KiB)
Textliche Festsetzungen (1,612 MiB)
Begründung Bebauungsplan (1,375 MiB)
Begründung Flächennutzungsplan (720,9 KiB)
Umweltbericht (3,746 MiB)
Zusammenfassende Erklärung Bebauungsplan (405 KiB)
Zusammenfassende Erklärung Flächennutzungsplanänderung (630,1 KiB)
Pläne
Bebauungsplan (Planteil) (1007,6 KiB)
Flächennutzungsplanänderung (950,7 KiB)
Bebauungsplan "Sportzentrum Sindelfingen"
Mit dem Bebauungsplan „Sportzentrum Sindelfingen“, Planbereich 31/7, sollen die Grundlagen und die Rahmenbedingungen für eine Erweiterung der VfL Sportwelt geschaffen und zukünftige Entwicklungen im Planbereich ermöglicht werden.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist am 09.10.2019 in Kraft getreten.
Beteiligung
Eine Beteiligung am Verfahren ist nicht mehr möglich.
1. AUFSTELLUNG UND AUSLEGUNG
[abgeschlossen]
2. SATZUNGSBESCHLUSS
Textdokumente
Beschlussvorlage 236/2019
Textliche Festsetzungen
Begründung
Legende zum Planteil des Bebauungsplans
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden
Pläne
Bebauungsplan (Planteil)
Flächennutzungsplan Berichtigung Nr. 4
3. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Sportzentrum Sindelfingen" wurden vom Gemeinderat am 24.09.2019 als Satzung beschlossen und sind am 09.10.2019 in Kraft getreten.
Öffentliche Bekanntmachung (455 KiB)
Bebauungsplan (Gesamtplan) (2,026 MiB)
Begründung (3,544 MiB)
Flächennutzungsplan Berichtigung Nr. 4 (1,084 MiB)
Bebauungsplan "Altinger Straße Nord"
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist am 09.05.2018 in Kraft getreten.
Beteiligung
Eine Beteiligung am Verfahren ist nicht mehr möglich.
1. AUFSTELLUNG UND FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG
[abgeschlossen]
2. AUSLEGUNG
[abgeschlossen]
3. SATZUNGSBESCHLUSS
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Altinger Straße Nord" wurden vom Gemeinderat am 24.04.2018 als Satzung beschlossen.
Textdokumente
Beschlussvorlage 40/2018
Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden
Legende zum Bebauungsplan
Textteil
Begründung
Pläne
Bebauungsplan (Planteil)
4. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Altinger Straße Nord" wurden vom Gemeinderat am 24.04.2018 als Satzung beschlossen und sind am 09.05.2018 in Kraft getreten.
Textdokumente
Öffentliche Bekanntmachung (54,8 KiB)
Textteil
Begründung
Pläne
Bebauungsplan (1,246 MiB)
Bebauungsplan "Marktplatz und Umgebung, Bereich nördlich Gustav-Heinemann-Haus", 2. Änderung
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist am 07.03.2018 in Kraft getreten.
Beteiligung
Eine Beteiligung am Verfahren ist nicht mehr möglich.
1. AUFSTELLUNG UND FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG
[abgeschlossen]
2. AUSLEGUNG
[abgeschlossen]
3. SATZUNGSBESCHLUSS
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Marktplatz und Umgebung, Bereich nördlich Gustav-Heinemann-Haus", 2. Änderung wurden vom Gemeinderat am 20.02.2018 als Satzung beschlossen.
Textdokumente
Beschlussvorlage 39/2018
Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden
Legende zum Bebauungsplan
Textteil
Begründung
Pläne
Bebauungsplan (Planteil)
FNP-Ausschnitt, Berichtigung Nr. 2
4. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Marktplatz und Umgebung, Bereich nördlich Gustav-Heinemann-Haus", 2. Änderung wurden vom Gemeinderat am 20.02.2018 als Satzung beschlossen und sind am 07.03.2018 in Kraft getreten.
Textdokumente
Öffentliche Bekanntmachung (43,3 KiB)
Textteil
Begründung
Pläne
Bebauungsplan (2,019 MiB)
FNP-Auschnitt, Berichtigung Nr. 2 (573,2 KiB)
Bebauungsplan "Allmendäcker II"
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan ist am 02.08.2017 in Kraft getreten.
Beteiligung
Eine Beteiligung am Verfahren ist nicht mehr möglich.
1. AUFSTELLUNG UND FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG
[abgeschlossen]
2. AUSLEGUNG
[abgeschlossen]
3. SATZUNGSBESCHLUSS
[abgeschlossen]
4. INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANS
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Allmendäcker II" wurden vom Gemeinderat am 18.07.2017 als Satzung beschlossen und sind am 02.08.2017 in Kraft getreten.
Textdokumente
Textteil (594,2 KiB)
Begründung
Zusammenfassende Erklärung (491,8 KiB)
Pläne
Bebauungsplan (903,3 KiB)
Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbands Flugfeld
Bekanntmachungen des Zweckverbands Flugfeld können auf der Website des Zweckverbands eingesehen werde. Zur Website des Zweckverbands