Parken im Fokus der Stadtplanung
Parken in Sindelfingen
Wer mit dem Auto unterwegs ist sucht nicht selten einen Parkplatz. An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Parkthemen in Sindelfingen wie Gebühren, Anwohnerparken und Schwerbehindertenparken.
Kampagne "Sindelfingen parkt fair"
Kampagne "Sindelfingen parkt fair"
Kampagne gegen Falschparken:
Die Stadtverwaltung ergreift zusätzliche Maßnahmen gegen Falschparken. Mittels der Kampagne „Sindelfingen parkt fair“ wird im Stadtgebiet für das Thema Falschparken und seine möglichen Folgen sensibilisiert. Bürgerinnen und Bürger sollen vor allem informiert werden.
Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Parkgebührenzone 1
- € 0,20 je angefangene 15 Minuten
Die Parkgebührenzone 1 umfasst die Innenstadt (Gebiet innerhalb der Gartenstraße, Bleichmühlestraße, Gansackerweg, Vaihinger Straße, Rathausplatz, Seemühlestraße, Ziegelstraße, Stiftstraße, Corbeil-Essonnes-Platz, Hirsauer Straße, Liebenzeller Straße, Maichinger Straße, Grabenstraße, Wettbachstraße, Mercedesstraße, je einschließlich der genannten Straßen).
Parkgebührenzone 2
- € 0,20 ersten 30 Minuten
- € 0,10 je weitere 15 Minuten
Die Parkgebührenzone 2 umfasst das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der Parkgebührenzone 1.
Öffentliche Parkplätze und Tiefgaragen
Öffentliche Parkplätze und Tiefgaragen
Parkplatz am Floschenstadion
- Je angefangene 30 Minuten: 0,20 €
- 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr: 1,50 €
Parkplatz Burghaldenstraße bei der Stadthalle
- Je angefangene 30 Minuten: 0,20 €
- 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr: 1,50 €
- 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr: 1,00 €
Bitte beachten Sie die reservierten Parkplätze für Marktbeschicker!
Monatsgebühr für beide Plätze: 15,00 €
Parkausweis erhältlich beim Ordnungs- und Standesamt / Straßenverkehrsbehörde.
P&R Parkplatz am Sindelfinger Bahnhof
- 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr: 2,00 €
Rathaustiefgarage und Marktplatztiefgarage
Ausführliche Informationen zu den Tarifen für Kurzparker, Zeitparker und Dauerparker erhalten Sie auf der Webseite der Stadtwerke Sindelfingen. Diese sind zuständig für die Rathaustiefgarage sowie die Marktplatztiefgarage.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtwerke Sindelfingen.
- Hier gelangen Sie zum Angebot
Tiefgarage Stadthalle
Die Tiefgarage der Stadthalle wird von der Congress Center Böblingen / Sindelfingen GmbH verwaltet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Congress Center Böblingen / Sindelfingen unter: www.cc-bs.com
Montag bis Freitag
- Je angefangene 30 Minuten: 0,50 €
- 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr: 4,50 €
- 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr: 2,00 €
Samstag und Sonntag
- Je angefangene 60 Minuten: 0,50 €
- 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr: 1,50 €
- 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr: 2,00 €
Kostenfreies Parken für E-Fahrzeuge
Kostenfreies Parken für E-Fahrzeuge
Bereits seit 2013 parken vollelektrische Fahrzeuge auf städtisch bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet im Interesse einer gezielten Förderung der Elektromobilität kostenfrei. Diese Regelung wird jährlich überprüft und gilt Stand 2024 bis auf weiteres fort. Als Nachweis gilt Stand Januar 2024 das E-Kennzeichen. Bitte beachten Sie, dass das Parken an Ladesäulen nur zum Zweck des Ladens gestattet ist und hier sowohl eine Gebühr vom Ladesäulenbetreiber nach Ende des Ladens anfallen als auch Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet werden können.
Parkerlaubnis Schwerbehindertenparkplätze
Parkerlaubnis Schwerbehindertenparkplätze
Der Ausweis für das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen wird im Ordnungs- und Standesamt / Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
Voraussetzung: Ausweis vom Versorgungsamt mit dem Merkmal „aG“ für außergewöhnlich Gehbehindert oder „Bl“ für Blind
Für die Ausstellung wird ein aktuelles Passfoto benötigt.
Anwohnerparken
Anwohnerparken
In der Sindelfinger Innenstadt ist das Parken in entsprechend ausgewiesenen Bereichen ausschließlich für Bewohner/innen gestattet. Dies ist durch ein deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegten Ausweis nachzuweisen.
Der Ausweis wird im Ordnungs- und Standesamt / Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
Für die Antragstellung wird folgendes benötigt:
- Fahrzeugschein (Das Fahrzeug muss nicht auf den Antragsteller zugelassen sein. Liegt eine Abweichung vor, ist eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters erforderlich, in der die dauerhafte Nutzung des Fahrzeugs durch den Antragsteller bestätigt wird.)
- Für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 15,00 € erhoben. Der Ausweis ist ein Jahr gültig.
Hier können Sie den Antrag stellen
Folgende Zonen fallen unter das Anwohnerparken:
Altstadt + Altstadt Zufahrt (Parkzone 01+02)
Abtgasse, Grabenstraße 02–40 (gerade), Hintere Gasse, Kurze Gasse, Martinsgasse, Obere Burggasse, Planiestraße 01–21 (ungerade), Lange Straße, Stumpengasse, Turmgasse, Untere Burggasse, Untere Vorstadt 02–12 (gerade), Wurmbergstraße 01–13 (ungerade)
Parkzone 05
Altinger Straße, Am Feger, Bahnhofstraße 01/09–44, Böblinger Straße 48–56, Hanns-Martin-Schleyer-Straße 15, 16, 22, 23, Kleine Gasse, Kübler Straße, Lehmgrubenweg, Marienstraße, Mercedesstraße 14, Paul-Zweigart-Straße
Parkzone 06
Burghaldenstraße 4 und 6, Freiligrathstraße, Gerhardstraße 7–19, Heinestraße, Mörikestraße, Seemühlestraße 11, 15, 17, 19, 21, 23, 27, Wolboldstraße 14, 16, 28–41
Parkzone 10
Grabenstraße 13, Rösslesmühlestraße, Adelbortenstraße
Parkzone 11
Seestraße 110, Sommerhofenstraße 110–164
Parkzone 12
Hirsauer Straße 14–26, Lützelwiesenstraße
Parkzone 16
Bleichmühlestraße 13–36, Gansackerweg, Jagststraße
Sonderparkausweise
Stiftsgymnasium:
Gebühr: 25,00 € pro Monat
Gültigkeit: mindestens 1 Monat, maximal 12 Monate
Stadthalle:
Gebühr: 15,00 € pro Monat
Gültigkeit: mindestens 1 Monat, maximal 12 Monate
Floschenstadion:
Gebühr: 15,00 € pro Monat
Gültigkeit: mindestens 1 Monat, maximal 12 Monate
Die erforderlichen Unterlagen für die Sonderparkausweise entsprechen denen der Bewohnerparkausweise. Voraussetzungen sind hier keine gegeben.
