Umstellung zum digitalen Passbild

Ab dem 1. Mai dürfen Passbilder für Ausweisdokumente ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden. Die Stadt Sindelfingen prüft aktuell, ob im Servicepunkt und in den Bürgerbüros Darmsheim und Maichingen zusätzlich Passbildterminals aufgestellt werden können.

Gedruckte Lichtbilder werden ab dem 1. Mai nicht mehr akzeptiert. Die neue Regelung gilt unter anderem für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und Aufenthaltstiteln, sowie vorläufiger Dokumente. 
 
Bürgerinnen und Bürger können ihr Passbild künftig direkt bei einem zertifizierten Fotografen oder an einer autorisierten Fotostation aufnehmen lassen. Das Foto wird dabei verschlüsselt in eine sichere Cloud hochgeladen. Über einen QR-Code, den Sie vom Fotodienstleister erhalten, kann die Behörde das Bild später digital abrufen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Terminvereinbarung, ob der gewählte Dienstleister offiziell zertifizierte digitale Passbilder gemäß der BSI-Richtlinie TR-03170 anbietet.
 
Die Stadt Sindelfingen prüft aktuell, ob im Servicepunkt und in den Bürgerbüros Darmsheim und Maichingen zusätzlich Passbildterminals aufgestellt werden können.
Auf der Internetseite https://alfo-passbild.com/ können Fotografinnen und Fotografen in der Nähe gefunden werden.
 
Die Maßnahme ist Teil einer bundesweiten Initiative zur Digitalisierung und Erhöhung der Sicherheit im Bereich der Identitätsdokumente. Ziel ist es, Manipulationen vorzubeugen, die Einhaltung biometrischer Standards sicherzustellen und die Bearbeitung in den Behörden zu beschleunigen.
 
Wichtige Hinweise:
Die Einreichung gedruckter oder auf Speichermedien mitgebrachter Fotos ist ab dem 1. Mai 2025 grundsätzlich nicht mehr zulässig. Es werden ausschließlich Bilder akzeptiert, die den aktuellen biometrischen Anforderungen entsprechen und über eine gesicherte digitale Schnittstelle übermittelt werden. Die Umstellung betrifft alle Pass- und Ausweisarten, für die biometrische Fotos erforderlich sind.
 
 
Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025:
Um eine reibungslose Umstellung auf das neue Verfahren zu gewährleisten, gilt bis einschließlich 31. Juli 2025 eine befristete Ausnahmeregelung:
In begründeten Einzelfällen können gedruckte Lichtbilder weiterhin angenommen werden, sofern sie den biometrischen Anforderungen entsprechen und keine Möglichkeit zur digitalen Übermittlung besteht.