OB-Wahl in Sindelfingen am 11. Mai 2025

Am Sonntag, den 11. Mai 2025, sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sindelfingen dazu aufgerufen, ihre Stimme bei der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters abzugeben.

Wer ist wahlberechtigt?                                                                     
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürgerinnen und -bürger, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sindelfingen haben und mindestens 16 Jahre alt sind.

Wie kann gewählt werden?
Die Stimmabgabe ist sowohl persönlich im Wahllokal als auch per Briefwahl möglich. Briefwahlunterlagen können weiterhin persönlich am Servicepunkt im Rathaus Sindelfingen oder in den jeweiligen Bezirksämtern beantragt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Es kann eine der auf dem Stimmzettel vorgedruckten Kandidierenden gewählt oder handschriftlich eine andere Person mit vollständigen und eindeutigen Angaben (z. B. Adresse, Beruf) eingetragen werden. Unvollständige Angaben führen zur Ungültigkeit der Stimme.
                    
Wann kommt es zur Stichwahl?
Um im ersten Wahlgang gewählt zu werden, muss eine Kandidatin oder ein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten. Erreicht niemand diese Mehrheit, findet am 25. Mai 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen statt.

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl im Falle einer Stichwahl
Für die Stichwahl wird keine zusätzliche Wahlbenachrichtigung versendet. Die Bürgerinnen und Bürger, die ein Wahllokal aufsuchen, werden daher gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung vom Hauptwahlgang zu behalten. Die Wahlhelfer in den Wahllokalen werden die Wähler eigens darauf nochmals hinweisen.
 
Wählerinnen und Wähler, die bereits zur Hauptwahl Briefwahl beantragt und dabei angegeben haben, auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahlunterlagen erhalten zu wollen, bekommen diese automatisch per Post.
 
Wer diese Option nicht ausgewählt hat, kann die Briefwahl für die Stichwahl gesondert beantragen – entweder persönlich am Servicepunkt im Rathaus Sindelfingen oder in den Bezirksämtern, über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, schriftlich (per Brief an: Stadt Sindelfingen, Servicepunkt, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen, per E-Mail an servicepunkt@sindelfingen.de oder per Fax an 94-213) unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Anschrift oder online unter sindelfingen.de/obwahl2025.

Auch wer im ersten Wahlgang im Wahllokal gewählt hat, kann auf diesem Weg Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
 
Wer Briefwahl beantragt hat, aber stattdessen im Wahllokal abstimmen möchte, kann dies unter Vorlage des Wahlscheins tun.
 
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen – allerdings nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
 
Was gilt für neu wahlberechtigte Personen?
Personen, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten ihre Wahlbenachrichtigung nach der Hauptwahl automatisch per Post.
 
Bekanntgabe der Ergebnisse
Das vorläufige Ergebnis der OB-Wahl wird am Abend des 11. Mai auf sindelfingen.de/obwahl2025 bekanntgegeben, das amtliche Ergebnis am 12. Mai ab 16 Uhr veröffentlicht. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit von mehr als 50 % der Stimmen erhalten hat.
 
Das vorläufige Ergebnis einer eventuellen Stichwahl wird am Abend des 25. Mai bekanntgegeben, das amtliche Ergebnis am 26. Mai ab 16 Uhr veröffentlicht. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen wird zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister der Stadt Sindelfingen gewählt.