Ihr Bauvorhaben

Vorbereitung und Beratung

Wollen Sie ein Grundstück bebauen oder eine vorhandene Bebauung ändern? Dann müssen Sie sich zuerst darüber informieren, ob und wie Sie auf dem Grundstück bauen dürfen beziehungsweise welche Vorgaben Sie bei einer Änderung, Erweiterung oder gegebenenfalls Neubebauung des Grundstücks beachten müssen.

Sie sollten in einem frühen Stadium überlegen, ob Sie bestimmte Aufgaben einem Architekten, Bauingenieur oder Statiker übertragen wollen bzw. müssen. In der Regel ist es die Aufgabe des Architekten beziehungsweise Ingenieurs, Sie als Bauherrn bei der Entwicklung und Planung des Bauvorhabens zu beraten und Gespräche mit den zuständigen Behörden zu führen.

Der Neubau - Von "Altlasten" bis "Zentrale Lage" gibt es einiges zu beachten

Zur Planung Ihres Neubaus gehört zunächst die Auswahl des Grundstücks (Bauplätze) . Überlegen Sie sich, welche Anforderungen Sie an Lage, Umgebung und an das Grundstück selbst stellen und klären Sie die planungsrechtlichen Vorgaben (Bebauungspläne). Ihren Ansprechpartner zu Bebauungsplänen finden Sie in der Informationsspalte.

Es ist zu klären, ob das Grundstück bereits erschlossen ist (z.B. ob auf dem Grundstück bereits ein Kanal-, Strom- und Gasanschluss vorhanden ist). Siehe hierzu Versorgung und Entsorgung.

Großen Einfluss auf die Planung des Bauvorhabens haben grundstücksbezogene Kenntnisse aus den Kapiteln Bodenschutz, Altlasten, Grundwasser, Baugrund und Schutzgebiete.

Der Umbau - Von der alten Hütte zur eigenen Wohlfühloase

Nähere Informationen darüber, was Sie beim Umbau eines Gebäudes beachten sollten, finden Sie unter Umbau und Sanierung, Energetisch Sanieren. Handelt es sich um denkmalgeschützte Gebäude finden Sie unter Denkmalpflege wichtige Informationen.

Mithilfe der verschiedenen Pläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan), den gesetzlichen Regelungen und Unterlagen (einen praktischen Link hierzu finden Sie in der Infospalte am rechten Rand dieser Seite) können Sie sich ein Bild davon machen, welche Vorgaben für das Grundstück gelten und bei einer Bebauung eingehalten werden müssen (z.B. Abstandsvorschriften, Planung der Stellplätze, barrierefreies Bauen oder Brandschutzanforderungen).

Achten Sie darauf, dass Sie gleich zu Beginn der Bauvorbereitung auch die Art der Heizungsanlage mitbedenken, da der Platz- und Raumbedarf sehr unterschiedlich sein können.