Protokolleinsicht
Über jede Sitzung des Gemeinderats und seiner Ausschüsse ist eine Niederschrift (Protokoll) mit dem wesentlichen Inhalt der Verhandlungen zu fertigen. Neben dem Verlauf der Sitzung und der Verhandlungen wird dort auch der Inhalt der gefassten Beschlüsse nachgewiesen. Einwohnern ist die Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen gestattet. Interessierte wenden sich bitte an die Geschäftsstelle des Gemeinderats.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
§ 38 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Niederschrift)